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AW: 16v KR #2

Verfasst: Fr 10. Jan 2020, 14:31
von Michas Rocco
COB möchte mit seinem Beitrag auf das Garagengesetz aufmerksam machen.

Damit hatte ich auch schon zu tun, dieses Gesetz stammt aus der Gründerzeit der Automobile und beinhaltet unter anderem Passagen die verlangen das bei längerfristigem Abstellen eines Motorkraftwagens der Tank ausgebaut werden muss und sämtliche Flüssigkeiten entleert werden müssen.
Gleichzeitig geht es darum das der Verwendungszweck einer Garage nur dem kurzzeitigen Abstellen eines Kraftfahrzeugs dient und eine Nutzung als Lager, Dauerstellplatz nocht erlaubt ist.
Ferner steht da drin, dass Garagen auch nur zum Abstellen von Kraftfahrzeugen zugelassen sind. Folglich Fahrräder, Werkzeug usw. darin nix zu suchen haben.

Ich wurde damals bei der Gemeinde angeschmiert, es ließ sich jedoch ohne Stress klären, da dieses Gesetz bei uns in der Gemeinde eher entspannt gesehen wird.

AW: 16v KR #2

Verfasst: Fr 10. Jan 2020, 15:07
von COB
Nicht nur das, auch eine offene Garage zur Straße raus ist bei offenem Tor öffentlicher Verkehrsraum... steht dann ein nicht zugelassenes Kfz oder eines mit abgelaufenem TÜV da drin, gibt es je nach Bundesland ne Knolle, wenn die Rennleitung zufällig mal in der Gegend ist... ;-)

AW: 16v KR #2

Verfasst: Fr 10. Jan 2020, 18:42
von Stephan
Ich würde dem TE empfehlen, hinter den Stellflächen der Garage, also zur Straße hin von der Zaunecke zur anderen rüber eine Schnur o.ä. zu spannen. Das reicht rechtlich als "Einfriedung" aus, weil es den Willen des Besitzers zeigt, das dies eine Grundstücksgrenze darstellt. Damit wäre es dann nicht mehr "faktisch öffentlich" obwohl eigentlich private Stellfläche, sondern abgegrenzt. Damit wäre dann auch etwaigen PErsonen der Wind aus den Segeln genommen. Was natürlich Fakt ist ist, dass wenn sich ein Teil des Fahrzeugs einmal selbstständig machen sollte, etwa wegen einer gewissen Abschüssigkeit der Zufahrt zur Straße hin, der Eigentümer der Rohkarosse dann ein vesicherungstechnisches bzw rechtliches Problem bekommen kann.

Es gibt da so Kunststoffketten für ein paar Euro, die sich ganz hervorragend als Abgrenzung eignen.

@Micha - was Du Eingangs schreibst gehört in den Bereich Umweltrecht. Da wir in der Garage versiegelte Fläche haben, kämen Flüssigkeiten im Tank und dergleichen nicht zum Tragen.

AW: 16v KR #2

Verfasst: Fr 10. Jan 2020, 21:20
von Borstel
Gude - Jungs man jetzt mal ehrlich. Sowas gibt´s doch nur in Deutschland. :crazy:

Gruss Torsten

AW: 16v KR #2

Verfasst: Fr 10. Jan 2020, 21:59
von christian_scirocco2
Kann ich auch nur zustimmen. Mal locker bleiben.

Oder ist es der Neid, weils woanders mit den Nachbarn klappt?!

AW: 16v KR #2

Verfasst: Sa 11. Jan 2020, 00:44
von COB
christian_scirocco2 hat geschrieben: Oder ist es der Neid, weils woanders mit den Nachbarn klappt?!
Bei meinem Spezi war es eine stink normale Streife... fuhren vorbei, stiegen aus, wackelten in die offene Garage, guckten auf die Papperl, TÜV/AU abgelaufen, schwupps, Owi dran... 25 Dübel weg... ;-)

AW: 16v KR #2

Verfasst: Sa 11. Jan 2020, 11:26
von kogafreund
COB hat geschrieben:Bei meinem Spezi war es eine stink normale Streife... fuhren vorbei, stiegen aus, wackelten in die offene Garage, guckten auf die Papperl, TÜV/AU abgelaufen, schwupps, Owi dran... 25 Dübel weg... ;-)
Das hier weiter oben bemühte "Garagengesetz" - das in Wahrheit eine Verordnung ist - hat den Hintergrund, daß eine Garage eben nur dazu dienen soll, ein Kfz unterzubringen.
Ein ganz anderer Fall ist, wenn TÜV und AU überzogen werden. Das eine hat nichts mit dem anderen zu tun !
Wenn ich meine Garage als Hobbyraum nutze, wird das ggf. nach Landesrecht baurechtlich sanktioniert, was aber in der Realität so gut wie nie vorkommt:
https://www.hna.de/kassel/hessische-bau ... 95030.html
Im Unterschied dazu das Bußgeld wegen der Überziehung des TÜV gem. § 29 StVZO.
https://www.bussgeldkatalog.net/strasse ... /29-stvzo/
Der Rechtsgrund der Sanktionierung ist im erstgenannten Fall eine "Falschnutzung" eines Gebäudes; im zweiten Fall ist es die nicht beachtete Verkehrssicherheit.
Es kommt die Garagennutzung und auch die StVZO betreffend immer sehr auf den Einzelfall an: Ist das Gebäude frei zugänglich ? Steht das Kfz im öffentlichen Raum ?
Handelt es sich um gemietete Flächen oder Eigentum.... ?

Es wundert mich - ehrlich gesagt - etwas, daß sich gestandene Männer wegen der Nutzung einer Garage vorab in die Hose machen, weil man ein Knöllchen bekommen könnte.... . Ich hatte zwar rechtlich viel mit solchen Dingen zu tun. Wirklich interessiert hat mich das eigentlich in der Praxis nie....ich habe einfach gemacht, ohne jemanden dabei zu belästigen. Vor der Polizei habe ich keine Angst. Die dürfen zunächst mal so gut wie gar nichts. Viel schlimmer ist das Finanzamt. :-)
Wir sollten uns nicht so viele Gedanken machen um diesen Kram wäre meine Empfehlung und uns um unsere bollernden Kisten kümmern, so lange es noch geht.
In ein paar Jahren ist das sowieso vorbei.

AW: 16v KR #2

Verfasst: Sa 11. Jan 2020, 15:29
von christian_scirocco2
Na, da bin ich ja froh das es keinen Stress gab als ich den KW Sensor von unserem E46 in der Parkbucht vorm Haus gewechselt habe. Mit gefühlt dem halben Motor im Kofferraum zwischengeparkt. :lol:
Meine neu angemietete Garage werde ich zum Schrauben nutzen. Immer eine Plane drunter damit nicht verschmutzt wird. Dort führt immerhin kein öffentlicher Weg vorbei.
Hätte auch nichgt gedacht das die Gesetze hier so streng abgesteckt sind. :crazy:

AW: 16v KR #2

Verfasst: Sa 11. Jan 2020, 16:51
von COB
kogafreund hat geschrieben: Das eine hat nichts mit dem anderen zu tun !
Hat es auch nicht, das Bsp sollte verdeutlichen, und Stefan hat es mit seinem Ketten-Bsp ja richtig interpretiert, dass eine offene zur Straße raus gebaute Garage öffentlicher Raum wird, sobald einer das Tor aufmacht und man dann ggf. Stress mit der Rennleitung bekommt, falls man zB missgünstige Nachbarn hat... mehr nicht.

Ich habe früher auch in der Garage gebastelt, aber die steht auf einem eingezäunten Gelände, hinter einem Tor auf nicht öffentlichem Grund... die Garagenordnung juckt bei uns hier auch keinen.

AW: 16v KR #2

Verfasst: Fr 3. Apr 2020, 20:10
von Borstel
Gude - @hasen/Georg ; gibt es etwas Neues zu berichten beim Projekt?

Gruss Torsten