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Auspuff-Frage

Verfasst: Sa 16. Nov 2013, 13:53
von rumburak83
Gibt es ein Baujahr bei PKW´s bis wo es egal ist was ich für einen Auspuff drunter habe? Solange ich Abgaswerte und Lautstärke nicht überschreite. Bei Motorrädern darf ich ja bis 1.1.88 anbauen was ich will und wenn es nur ein durchgehendes Rohr vom Zylinder bis zum Ende ist... Gibt es die Bestimmung bei PKW´s auch?

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Verfasst: Sa 16. Nov 2013, 14:19
von TomcatMJ
Dann musst du aber ein verdammt leises Motorrad haben wenn ein Rohr ausreicht um die Fahrgeräuschgrenzen (de es nunmal auch für Motorräder gibt) einzuhalten ;)
Die Geräuschgrenzwerte bei Fahrt bzw. halber Nenndrehzahl (Standgeräusch kann um einiges höher sein weil das nicht mit nem Grenzwert versehen war) gibts schon seit irgendwann in den 60ern für Motorräder wenn ich mich recht entsinne...Anfang der 90er kamen dann halt noch Abgasvorschriften dazu die es vorher nicht gab und die zulässigen Geräuschgrenzwerte wurden 1989 schon gesenkt ...
Insgesamt müssten die Grenzwerte bei Autos allerdings ebenso gelten...nur daß hier eben die Katalysator+Umweltplakettengeschichte um einiges mehr reinhaut in den Geldbeutel bzw. auch in der Form daß man ohne Kat und ohne H-Kennzeichen das Rumfahren in Großstädten so ziemlich komplett knicken kann.

AW: Auspuff-Frage

Verfasst: Sa 16. Nov 2013, 14:28
von COB
§ 19 (2) Satz 3 STVZO sollte dir hier weiter helfen können. ;-)

AW: Auspuff-Frage

Verfasst: Sa 16. Nov 2013, 16:15
von rumburak83
@TomcatMJ
deine Aussage hilft mir nicht im geringsten bei meiner Frage.
@COB
was soll mir daran:

§19 Erteilung und Wirksamkeit der Betriebserlaubnis

(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

3.das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

weter helfen?

AW: Auspuff-Frage

Verfasst: Sa 16. Nov 2013, 17:06
von TomcatMJ
http://www.powerboxer.de/tuev-fragen/40 ... ichtlinien hat die aktuellen Grenzwerte gelistet und http://www.verkehrsportal.de/board/inde ... entry29111 sowie die unter § 49 StVZO auch genannten Richtliniensammlungen müssten Auskunft geben darüber welche Grenzwerte zu welchem Zeitpunkt genau galten. Besseres hab ich nun auf die Schnelle auch nicht gefunden,aber vermutlich hat der TÜV da auch Listen zu in irgendeiner Schublade liegen die man vor Ort sicherlich auch bekommen könnte wenn man einfach mal hingeht und nachfragt :lupe: :-)

AW: Auspuff-Frage

Verfasst: So 17. Nov 2013, 00:01
von COB
rumburak83 hat geschrieben: was soll mir daran:
...
weiter helfen?
Ist das zu unverständlich geschrieben in der STVZO ? Jede Änderung/Wechsel/Umbau der AGA auf Nicht-OEM bedeutet per se erst einmal den ABE-Verlust für das Fahrzeug, sofern der neue Puff keine EG, ECE, ABG, ABE, TGA oder was auch immer hat, womit man es legalisieren kann. Also heißt irgendein Auspuff ohne jegliche Papiere und TÜV-Plazet automatisch damit ABE futsch. Das war doch nicht so komplex, oder ?

AW: Auspuff-Frage

Verfasst: So 17. Nov 2013, 13:12
von rumburak83
Das habe ich schon verstanden, nur gibt es ja Bestimmungen vom Tüv, ob man einen Auspuff, ob Eigenbau oder Zubehör mit Papieren, eingetragen bekommt, oder nicht. Das war auch meine Frage und nicht ob meine ABE erlischt wenn ich nen anderen Auspuff anbaue, denn das sollte jeder wissen der an Autos baut/umbaut oder was auch immer. Und bei meiner eigentlichen Frage hilft mir der Verweis auf §19 in keiner Weise weiter.

AW: Auspuff-Frage

Verfasst: So 17. Nov 2013, 13:35
von COB
rumburak83 hat geschrieben: Bestimmungen vom Tüv, ob man einen Auspuff, ob Eigenbau oder Zubehör mit Papieren, eingetragen bekommt...
Ja, die gibt es, wie du schon richtig erkannt hast vom ergo beim TÜV und nicht hier. Also auf zum TÜV und nachgefragt. Alles was du sonst so bastelst, siehe oben. ;-)