hab ich das foto übersehen?! also laut $ 36a der stvo ist eine ausreichende profilabdeckung erreicht, wenn über der oberen radhälfte, parallel zur waagerechten durch den radmittelpunkt, eine länge in gefahrener reifenbreite abgedeckt ist. da ist nichts von winkeln hinterlegt! das, wonach dein prüfer geagangen ist ist das neuere eu recht, dass neuwagen erst ab 2007 betrifft. darin heißt es: von einer senkrechten duch radnabe 30° nach vorn und 50° nach hinten muss das ganze rad abgedeckt sein, also da darf NICHTS über den radlauf raus stehen.Weber hat geschrieben: Anbei noch ein Foto wo man sehen kann das ich hinten meine 20 mm pro Rad nicht eingetragen bekomme weil der Winkel (mit Kreide markiert) nach hinten hin bedeckt sein müsste. Soviel zum Thema: neues Recht bei alten Autos.
wenn du zum PI sagst, dass du aber nach § 36a eintragen möchtest geht auch sowas:
gefahrener reifen 225/45 -> Profilabdeckung knapp 230 mm -> legal!