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Urteil zum Verkauf von Autoteilen Ohne Prüfzeichen

Verfasst: Sa 23. Feb 2013, 20:27
von christian_scirocco2
Hallo,

stand heute in ner Zeitung bei uns:
http://www.autobild.de/artikel/nicht-ge ... 76381.html

Gilt das dann für alle! Teile die man kaufen kann, also streng genommen würde man in Zukunft keine Rennsportteile oder Universalteile bekommen, weil die alle keine Zulassung haben?!

Gruß Chirstian

AW: Urteil zum Verkauf von Autoteilen Ohne Prüfzeichen

Verfasst: Sa 23. Feb 2013, 21:32
von Black Thunder
Ich hoff ja mal, dass das nur für sicherheitsrelevante Teile gilt.

AW: Urteil zum Verkauf von Autoteilen Ohne Prüfzeichen

Verfasst: So 24. Feb 2013, 01:01
von kogafreund
Ruhig Blut, alles halb so wild !
Erstmal gilt die zitierte Entscheidung NUR zwischen den o.g. Parteien in diesem einen Rechtsstreit.
Das - fälschlich - oft bemühte Wort "Grundsatzurteil" gibt es in unserer Rechtsordnung nicht.
Und das OLG Hamm hat in Juristenkreisen einen...hüstel..."exotischen" Ruf. :-)
Was das OLG Hamm im Einzelfall entscheidet, kann in Hamburg oder Bayern ganz anders aussehen.

Dennoch ist das Urteil eigentlich nur die logische Folge dessen, was ohnehin im Gesetz steht.
Der § 22 a StVZO regelt unmißverständlich, daß bestimmte Fahrzeugteile in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein müssen.
Sind sie es nicht, dürfen diese Teile nicht angeboten werden (§ 22 a II StVZO).
Ehrlich gesagt: Ich finde das auch gut so.

Den Wortlaut der Vorschrift gibt es hier:

http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_22a.php

AW: Urteil zum Verkauf von Autoteilen Ohne Prüfzeichen

Verfasst: So 24. Feb 2013, 01:13
von Tomas Highway
Exotisch oder nicht, diese Entscheidung könnten auch andere Gerichte in gleichen/ähnlichen Fällen zur Vorlage nehmen, was - wenn sich das in den entsprechenden Kreisen herumspricht - zur Folge hat, daß diese Teile nicht mehr hier angeboten werden. Schließlich würden die Anbieter keine Geschäfte mehr machen, würden die verkauften Teile aufgrund dieser Entscheidung von den Käufern zurückgegeben werden können.

Einerseits ist es richtig, andererseits müßte der bisher erteilte Hinweis doch genügen.

AW: Urteil zum Verkauf von Autoteilen Ohne Prüfzeichen

Verfasst: So 24. Feb 2013, 08:46
von kogafreund
Tomas Highway hat geschrieben:Exotisch oder nicht, diese Entscheidung könnten auch andere Gerichte in gleichen/ähnlichen Fällen zur Vorlage nehmen, was - wenn sich das in den entsprechenden Kreisen herumspricht - zur Folge hat, daß diese Teile nicht mehr hier angeboten werden. Schließlich würden die Anbieter keine Geschäfte mehr machen, ... .
Genau das ist Sinn der Vorschrift des § 22 a StVZO.
Fahrzeugteile, die ihrer Bauart nach objektiv für den Einsatz im Straßenverkehr bestimmt sind,
dürfen nur verkauft werden, wenn es ein Prüfzeichen gibt.
Wer solche nicht geprüfte Teile anbietet, begeht eine Ordnungswidrigkeit gem. § 23 StVG und riskiert eine Geldbuße bis 5000 €.
Die angebotenen Teile können behördlich eingezogen werden.

http://dejure.org/gesetze/StVG/23.html

Andere Gerichte würden sicher nicht auf das OLG Hamm zurückgreifen.
Sie zitieren einfach das Gesetz. :-)

Rennsportteile, die objektiv nicht für den Einsatz im Straßenverkehr bestimmt sind,
fallen selbstverständlich nicht unter die genannten Vorschriften.

AW: Urteil zum Verkauf von Autoteilen Ohne Prüfzeichen

Verfasst: So 24. Feb 2013, 12:53
von COB
kogafreund hat geschrieben: Das - fälschlich - oft bemühte Wort "Grundsatzurteil" gibt es in unserer Rechtsordnung nicht.
Aber jedes Urteil ist auch ein Präzendenzurteil, sprich jede folgende Gerichtssprechung zu ähnlich gelagerten Fällen kann und wird sich vorausgehende Entscheidungen in derartigen Fällen anschauen und zu Hilfe nehmen. Und dann muss man begründen, warum der eigene Sachverhalt nun gerade NICHT mit dem des Präzedenzfalles übereinstimmt. Und doch gibt es Grundsatzurteile, zB des BGH oder des BVG, diese sind idR nicht mehr anfechtbar und gelten uU dann auch allgemeinverbindlich. Diese werden hier aber vermutlich nicht zum Zuge kommen.

Die eigentliche Frage bleibt aber, wenn jemand vor hat, einen Nicht-STVZO Artikel zu kaufen, weiß er das doch vorher, dass dieser nicht STVZO ist, was soll dann das Geflenne im Nachhinein ?

Eigenverantwortung ist das Zauberwort, wenn einer mit nicht STVZO 100 W Lampen erwischt wird, dann kann der sich doch hinterher nicht beim Verkäufer beschweren. Jeder weiß doch, dass nur 55 W erlaubt sind und er hat die 100 W also bewusst gekauft, also vorsätzlich gegen die STVZO verstoßen.

AW: Urteil zum Verkauf von Autoteilen Ohne Prüfzeichen

Verfasst: So 24. Feb 2013, 18:51
von kogafreund
COB hat geschrieben: Und doch gibt es Grundsatzurteile, zB des BGH oder des BVG, diese sind idR nicht mehr anfechtbar und gelten uU dann auch allgemeinverbindlich.
Nein und nochmal nein. Habe es selber damals im Studium auch schon erlebt:
"Der Senat gibt seine bisherige Rechtsprechung auf." Und schon löst sich alles in Luft auf.

Vor Gericht ist - bis auf Tarifverträge - :-) nichts "allgemeinverbindlich"; jeder Fall ist verschieden,
und ein Urteil bindet IMMER nur die am Rechtsstreit unmittelbar beteiligten Parteien.
Vor Gericht ist alles ist möglich. Manchmal läuft es anders als man denkt. :-)
Beim Hausarzt und im angelsächsischen Raum dagegen sieht das wieder ganz anders aus.
Wir haben hier kein "case law".
COB hat geschrieben:...Eigenverantwortung ist das Zauberwort, ...
Recht hast Du eigentlich. Und doch hilft diese dem Verkäufer der von Dir bemühten Glühlampen nicht:
Er muß damit rechnen, daß der zivilrechtlich geschlossene Kaufvertrag rückabgewickelt wird, weil er letztlich nach StVZO verbotene Gegenstände veräußert hat. ...

AW: Urteil zum Verkauf von Autoteilen Ohne Prüfzeichen

Verfasst: Mo 25. Feb 2013, 00:05
von COB
kogafreund hat geschrieben: und ein Urteil bindet IMMER nur die am Rechtsstreit unmittelbar beteiligten Parteien.
Stimmt irgendwie auch wieder. Allerdings bleibt es ein "Präzedenzurteil", an das sich im Folgenden andere Entscheidungen anlehnen können und idR auch werden, wenn die Fälle ähnlich gelagert sind.
kogafreund hat geschrieben: Vor Gericht ist alles ist möglich. Manchmal läuft es anders als man denkt.
Da hast du Recht, das kann ich bestätigen. ;-)
kogafreund hat geschrieben: weil er letztlich nach StVZO verbotene Gegenstände veräußert hat. ...
Nicht falsch verstehen, eigentlich ist mir das egal, ich verbaue solche Teile im Normalfall nicht, aber daneben ist so ein Vorgehen schon, eben weil es letztlich die Entscheidung des Käufers ist und auch bleibt, sein Fzg. mit quasi illegalen Teilen auszurüsten. Wäre dem nicht so, würde der Markt das regeln, denn wo keine Nachfrage, da kein Angebot.