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Der( liebe) TÜV sagt NEIN!!!

Verfasst: Fr 30. Nov 2012, 11:18
von SciroccoHeike
Hallo zusammen....

habe hier mal in der SUFU geschaut aber so zu meinem Thema nichts gefunden...Wenn ich es übersehen habe ... bitte vergebt mir!!! :)

Also mein Rocco 29 Jahre alt (noch original) sollte schon länger eine Tieferlegung bekommen...habe es jedoch noch nicht hinbekommen. Habe das H-Kennzeichen auch noch ständig im Kopf! NUNJA....nun bin ich gestern mal ganz sponzan zum Tüv-Onkel gefahren. Im Internet schon ein paar INFO´S eingeholt.

Viele sagen ja es liegt im ermessen des Prüfers...ob der Wagen auch schon vor seinem 30 Gebbi zum Oldi wird. Dann zum Fahrwerk....Alles was zehn Jahre nach Erstzulassung noch an Tuningteilen gab, darf verbaut werden.

Die Infos hatte ich in verschiedenen Foren gelesen.......GESTERN BEIM TÜV -> der sagt NEIN???!!!!!

Welche Erfahrung habt ihr mit H-Kennzeichen & Tuning???... Jemand zufällig Erfahrung mit VOGTLAND Fahrwerken??

.ich werde jetzt am WE nochmal nach Leer fahren und dort mal nachhaken.... So schnell gebe ich nicht auf :D :D

Ich freue mich auf eure Antworten...

AW: Der( liebe) TÜV sagt NEIN!!!

Verfasst: Fr 30. Nov 2012, 12:08
von Nunan
Koni oder Bilstein Fahrwerke gehen ohne Probleme durch die H-Abnahme und dann hast auch noch ein Fahrwerk was was taugt.

AW: Der( liebe) TÜV sagt NEIN!!!

Verfasst: Fr 30. Nov 2012, 12:14
von SciroccoHeike
Hallo Nunan

danke für die schnelle Antwort! Aber wie kann der TÜV - Onkel denn sagen das, dass nicht darf!
Es kann doch nicht sein das einer sagt: " ja das geht" und der andsere sagt:" nein".....
Steht das denn nicht irgendwo fest vorgeschrieben drin...wie das genau zu handhaben ist? Weiß jemand zufällig nen TÜV im Raum Ostfriesland der da etwas toleranter ist? :) Das Thema zerbricht mir noch den Kopf! :P :)

AW: Der( liebe) TÜV sagt NEIN!!!

Verfasst: Fr 30. Nov 2012, 12:27
von DocDulittel
Das ist wie vor "Gericht", eigentlich gibt es mehr oder weniger klare Gesetzte, aber über allem steht der Richter (TüV Onkel).

Gewindefahrwerke sollen wohl Probleme machen, da es die damals nicht gab.

Aber ein normales sollte eigentlich gehen.

Vogtland kannst du bei ATU kaufen, eigentlich sagt das schon alles. Ich habe so eins mit einem Golf 3 verschrottet, da die eigentliche Farbe komplett vom Rost überdeckt war.

AW: Der( liebe) TÜV sagt NEIN!!!

Verfasst: Fr 30. Nov 2012, 17:11
von John Bell Hood
Habe die sache Aktuell bei meinem Einser, zwar nicht mit Gewinde aber mit 40er Fintec Federn. Mein weißer hat sie drin, ebenso wie ein Glasdach und eine frühere Innenausstattung.
War jetzt bei dem selben Prüfer der schon vor 2 Jahren meinen ersten 1ser abgenommen hat. Dieser sagte: Federn ja, Gewindefahrwerke Nein, egal welche. Für Ausstattungen und Sonderanbauteile gilt , was es zur Herstellungszeit für das Auto gab kann rein egal ob GTO Breitbau, Motorenumbauten, Federn uä. in sachen Farbwahl hat er einen Originalen Farbton verlangt der in der Herstellerpalette von 74-81 war. Habe jedoch schon genügend Einser und frühe 2er mit H gesehen die Gewindefahrwerke und 16v Motoren hatten!
Liegt also schlussendlich bei deinem Prüfer

AW: Der( liebe) TÜV sagt NEIN!!!

Verfasst: Fr 30. Nov 2012, 18:11
von SciroccoHeike
naja, ich wollte ja nun auch kein Gewinde....ich würde mich ja mit dem normalen Sportfahrwerk zufrieden geben.

Der Tüv-Onkel sagte" alles was eingetragen war und 10 jahre danach" ... ja supi....ist ja schon mal richtig doof. So bekomme ich das nicht eingetragen...aber das kann es doch nicht sein?? Also mit H-Kennzeichen...will er das nicht! Ich sollte dann aufs H-K. verzichten..dann kann ich auch rumschrauben...?? maaannn :(

hmm...naja....werde mal sehen wo ich so nen coolen tüv-onkel finde...:)

AW: Der( liebe) TÜV sagt NEIN!!!

Verfasst: Fr 30. Nov 2012, 18:46
von rugera
Ich war vor 3 Wochen bei meinem Prüfer und habe mit ihm bezüglich der 07er Abnahme gequatscht, was ja mittlerweile die einheitliche Oldtimerbegutachtung erfordert und dieser hat mir versichert, dass mein H&R Gewinde keinerlei Probleme darstellt.
Es wurde bisher noch nicht eingetragen, allerdings habe ich eine Bestätigung von H&R, dass das FW bereits seit 1991 auf dem Markt ist! Also auf jeden Fall im Rahmen 10 Jahre vor- bzw. nach dem Datum der Erstzulassung und somit H-fähig!

An deiner Stelle würde ich einen anderen Prüfer aufsuchen oder mir die Bestätigung vom Hersteller holen, dass es das FW im Zeitraum bis 10 Jahre nach Erstzulassung schon gab.
Das wird bei No Name FW alla´ TA, Jom etc. sicher schwierig aber vllt. klappt es ja bei Vogtland. ;-)

AW: Der( liebe) TÜV sagt NEIN!!!

Verfasst: Fr 30. Nov 2012, 22:09
von etos
Hi rugera,

wo warst Du beim TÜV? Coburg?

AW: Der( liebe) TÜV sagt NEIN!!!

Verfasst: Sa 1. Dez 2012, 11:23
von da_flow
Das Problem mit den unterschiedlichen aussagen beim TÜV ist halt das man A: davon Plan haben muss und B: auch noch Lust dazu haben muss.

Sofern man ordentlich recherchiert und nachweisen kann was es damals schon gab, anhand prospekten, tuningzeitschriften oä. ist das meist kein problem.

such dir am besten mal eine Prüfstelle die auch Lust dazu hat ;)

AW: Der( liebe) TÜV sagt NEIN!!!

Verfasst: Sa 1. Dez 2012, 11:42
von rugera
wo warst Du beim TÜV? Coburg?
Nein, um den TÜV Coburg mache ich in der Regel einen großen Bogen... Was aber nicht am TÜV an sich liegt, sondern an den Erfahrungen mit einzelnen Prüfern! Wieso? ;-) Es gibt ja zum Glück auch andere Landkreise... :-) )