Der( liebe) TÜV sagt NEIN!!!

Hier können Werkstätten empfohlen werden, die besonders gute Arbeit leisten oder sich mit der alten Technik noch gut auskennen.
streets
Erfahrener Nutzer
Beiträge: 1253
Registriert: So 10. Jun 2007, 18:07

AW: Der( liebe) TÜV sagt NEIN!!!

Beitrag von streets »

SciroccoHeike hat geschrieben:
Der Tüv-Onkel sagte" alles was eingetragen war und 10 jahre danach"
Na da liegt der liebe TÜV Onkel aber falsch das solltest du ihm mal sagen. Die neue überarbeitete H Regel aus 2010 oder 2011 besagt das alles was in den ersten 10 Jahren nach EZ MÖGLICH war ist H konform und somit einzutragen. Die Betonung liegt auf möglich. Ist auch Sinnvoll denn es ist Nonsens das nur Autos die das damals schon eingetrahen hatten es auch legal mit H fahren dürfen und nicht die die es nicht eingetragen haben.
Ich habe übrigens selber erst vor kurzem an einem BMW ein H Gutachten machen lassen mit Zeitgenössischen H&R Federn, da gabs keine Diskussionen drum. Entsprechende Felgen waren auch noch montiert, alles kein Problem.
- Scirocco 1 GTi (EG)
- Scirocco 2 GLi (EG)
- Scirocco 2 GTX (EX)
- Scirocco 2 GTX (JH)
streets
Erfahrener Nutzer
Beiträge: 1253
Registriert: So 10. Jun 2007, 18:07

AW: Der( liebe) TÜV sagt NEIN!!!

Beitrag von streets »

rugera hat geschrieben:........Es wurde bisher noch nicht eingetragen, allerdings habe ich eine Bestätigung von H&R, dass das FW bereits seit 1991 auf dem Markt ist!
Vielleicht könntest du die Bestätigung mal online stellen denn das hieße ja das man beim 2er das Fahrwerk auf jeden Fall in Kombi mit H verbauen darf.
- Scirocco 1 GTi (EG)
- Scirocco 2 GLi (EG)
- Scirocco 2 GTX (EX)
- Scirocco 2 GTX (JH)
Benutzeravatar
etos
Erfahrener Nutzer
Beiträge: 1532
Registriert: Fr 10. Dez 2004, 14:31
Wohnort: 96317
Kontaktdaten:

AW: Der( liebe) TÜV sagt NEIN!!!

Beitrag von etos »

rugera hat geschrieben:Nein, um den TÜV Coburg mache ich in der Regel einen großen Bogen... Was aber nicht am TÜV an sich liegt, sondern an den Erfahrungen mit einzelnen Prüfern! Wieso? ;-) Es gibt ja zum Glück auch andere Landkreise... :-) )
naja Kronach ist nicht so locker (da sind schon 16" Alus ein KO-Kriterium)

Lichtenfels scheint einfacher zu sein
Benutzeravatar
Stephan
Beiträge: 12488
Registriert: Fr 1. Okt 1999, 20:17
Wohnort: Braunschweig

AW: Der( liebe) TÜV sagt NEIN!!!

Beitrag von Stephan »

Also ich hatte mal einen 1985er Rocco, da waren 17" (7,5x17) Felgen eingetragen. Die Eintragung war von 1994 oder 1995. Das waren so Speichenfelgen mit Tiefbett. Die Felgen waren von Rial und ich habe die auch irgendwann mal im D&W Katalog der damaligen Jahre gesehen. An den Typ erinnere ich mich aber nicht mehr.

Also von daher kann das 16" KO Kriterium nicht gelten, wenn jemand mit dem Wagen 2015 die H-Zulassung will.
MfG,
Stephan


Beim Beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht vom Auge zum Ohr verlaufen...
(Walter Röhrl)
streets
Erfahrener Nutzer
Beiträge: 1253
Registriert: So 10. Jun 2007, 18:07

AW: Der( liebe) TÜV sagt NEIN!!!

Beitrag von streets »

Also 16 Zöller sind sicher kein Problem bei H, schließlich gabs z.b. die klassischen Borbet A schon in den 80ern für den E30 in 16".Und das in verschiedenen ETs bei gleichen Größen, da hätte man die Teile auch locker auf den Rocco bekommen. 17" ist sicher schwieriger zu argumentieren aber mit entsprechenden Nachweisen sicher auch kein Problem (z.b. D&W Katalog)
- Scirocco 1 GTi (EG)
- Scirocco 2 GLi (EG)
- Scirocco 2 GTX (EX)
- Scirocco 2 GTX (JH)
Benutzeravatar
GTII Marcus
Erfahrener Nutzer
Beiträge: 3342
Registriert: Sa 7. Jun 2003, 09:09
Wohnort: London, UK / Mönchengladbach
Kontaktdaten:

AW: Der( liebe) TÜV sagt NEIN!!!

Beitrag von GTII Marcus »

Hallo,

habe Vogtland Federn in meinem GTII -> Nie wieder! Ist von abzuraten, sind viel zu hart.

Grüße

Marcus
[SIGPIC][/SIGPIC]
All boys are interested in cars. Most of them grow out of it. Some don’t. They're the car designers...

'90 GTII JH-Töter, LA5U original 1,6L 72PS
'83 GTS Projekt
yellowrages
Benutzer
Beiträge: 87
Registriert: Mi 21. Jul 2010, 16:55
Wohnort: Püttlingen

AW: Der( liebe) TÜV sagt NEIN!!!

Beitrag von yellowrages »

Hieran sollte sich jeder TüVer halten. Dieses Dokument wurde erarbeitet um dem Ottonormalverbraucher die neuen Regelungen bzgl. der H-Zulassungen verständlich zu machen. Ich find das ist ganz gut gelungen.

@moderator: Wie kann ich denn ein PDF anhängen?

Also hier mal der Inhalt aus einem PDF was H-Zulassungen betrifft:


TÜV-Anforderungskatalog für das H-Kennzeichen bei Oldtimer-Fahrzeugen

1. Vorbemerkungen
Grundsätzlich muss das Fahrzeug mindestens 30 Jahre alt sein (vgl.H-Kennzeichen).
Anerkennungsfähige Umbauten müssen in den ersten zehn Jahren der Zulassung erfolgt, d.h. sie
müssen mindestens 20 Jahre alt sein. (Ein Hot-Rod kann also nur dann ein H-Kennzeichen erhalten,
wenn der Umbau älter als 20 Jahre ist.)
Die Fahrzeuge und die Umbauten müssen der StVZO entsprechen. So sind z.B. scharfkantige
Originalteile trotz Originalität nicht zulassungsfähig.
Das Fahrzeug muss in einem erhaltungswürdigen Zustand sein. dh. die Hauptuntersuchung muss
bestanden werden und es muss mindestens die Zustandsnote 3 haben. (vgl.'Zustandsnoten)


2. Anforderungskatalog

Identität
Die originale FIN (Fahrzeug-Identnummer) muss vorhanden sein. Fahrzeuge, die ab Werk keine FIN
haben, erhalten vom TÜV eine Teileprüfnummer (TP-Nummer). Nicht mehr zulässig ist es, dass sich
der Fahrzeugbesitzer selbst eine fahrzeug-Identnummerr ausdenkt, er kann sich aber nach § 59
Abs.3 StVZO von der Zulassungsstelle eine FIN zuteilen lassen.
Bis 1.10.69 war es zulässig, die FIN elektrisch einzugravieren bzw. einzuschlagen oder auf einem
separaten aufgenietetem Blechschild anzubringen. Das ist nicht zu beanstanden.
Der Motor-Typ muss nachvollziehbar sein, entweder durch die Gussnummer, die Motor-Nummer oder
durch genaue Kenntnis der optischen Erscheinung.
Alle diese Nachweise hat der Halter zu erbringen.

Karosserie/Äußeres Erscheinungsbild

Lack
Ein Original-Farbton kann nicht mehr gefordert werden, Unilackierungen,.Metallic-Lacke oder
Zweifarbenlackierungen sind in allen Farben zulässig. Mehrfarbenlackierungen dürfen aber nur dann
anerkannt werden, wenn sie original angeboten wurden.
Gemusterte Lacke oder Paintbrushmotive werden nicht anerkannt. Eine Ausnhame ist eine
zeitgenössische Reklamebeschriftung z.B. auf einem Lieferwagen.
(Auch ein pinkfarbener 11 CV wäre also zulässig, auch in der Kombination mit mintgrünen Kotflügeln.
Unzulässig wäre aber der zusätzlich rot gefärbte Kofferraumdeckel - das wäre dann eine nicht
originale Mehrfarbenlackierung)
Der Lack muss in einem ordentlichen Zustand sein, Originale Patina und kleinere Kratzer und Dellen
in geringer Zahl sind akzeptabel. Je älter das Fahrzeug ist, desto mehr Schönheitsfehler sind
möglich. Die Zustandsnote '3' ist für eine positive Begutachtung ausreichend.
Während bei der 'normalen' Hauptuntersuchung nach S 29 StVZO der TÜV nur auf
sicherheitsrelevante Mängel achtet und z.B. auch durchgerostete Türen, Radläufe etc. akzeptiert,
kann so etwas beim Oldtimergutachten nicht durch gehen. 'Rostlauben' erhalten kein H-Kennzeichen.

Blech
Umbauten (z.B. von der Limousine zum Cabrio) sind in der Regel nicht möglich. Akzeptiert werden
sie, wenn der Umbau mindestens 20 Jahre alt ist oder es diese Version im offizellen Angebot des
Herstellers gegen hat (z.B. Mercedes 111 Coupé in Cabrio.)
Akzeptiert wird auch bei Fahrzeugen mit separatem Rahmen ein Tauschmit zeittypischer Karosse,
auch wenn diese in jüngerer Zeit hergestellt wurde (z.B. Rolls Royce Leichenwagen in Open Tourer).
GfK (Glasfaser)-Kotföügel oder andere GfK-Teile werden nur anerkannt, wenn ihr Erscheinungsbild
nicht vom Original abweicht und diese Teile keine tragende Funktion haben, bzw. zur Festigkeit des
Rahmens beitragen. Komplett-Karossen aus GfK werden nicht akzeptiert.

Äußeres Erscheinungsbild
Keine äußerlich sichtbaren Unfallschäden und keine größeren Dellen.
Weitgehend frei von Rost
Originales Erscheinungsbild muss erhalten sein.

Rahmen und Fahrwerk

Rahmen
Nur originale Rahmen, keine Nachfertigungen oder Replikas
Reparaturen nur in fachgerechter Ausführung
Rahmen darf nicht verbogen oder gebrochen sein

Fahrwerk
Nur Original-Fahrwerk
Keine Höher- oder Tieferlegung (wenn nicht damals schon als legales Zubehör angeboten).
Keine Verstell-Achsen
Nur Originalfedern oder originalgetreue Ersatzteile (ggf. härtere Dämpfer erlaubt, aber nur mit
gleichen Anbaumaßen)

Motor und Antrieb

Motor
Nur Motoren aus der Baureihe des jeweiligen Fahrzeugtyps zulässig
Oder anderer, mindestens 30 Jahre alter Motor des gleichen Herstellers
Oder baugleicher Motor des gleichen Herstellers mit gleichem Hubraum und gleicher Leistung
Oder Motor eines anderen Herstellers, wenn der schon vor mindestens 20 Jahren eingebaut wurde.
Vergaser und Ansaugtrakt müssen original sein (auch bei Nicht-Original-Motoren).
Nicht-Original-Vergaser können anerkannt werden, wenn es sich um die gleiche Bauart (Steigstrom,
Doppelvergaser) handelt oder um einen zeitgenössischen Umbau
Nachrüstung mit Kat ist möglich.

Getriebe
Die Umrüstung der Getriebeart (z:b. auf Automatik) ist nur dann möglich, wenn in der Baureihe des
Fahrzeuges solche Getriebe vom Hersteller angeboten wurden. Ansonsten gilt das beim Abschnitt
'Motor' Gesagte sinngemäß.

Bremsen, Lenkung, Reifen/Räder, Auspuffanlage

Bremsen
Umbausätze von Seilzug auf Hydraulik werden akzeptiert
Umbau von Trommel- auf Scheibenbremsen ist nur zulässig, wenn in der Baureihe des Fahrzeuges
später eine solche Ausrüstung serienmäßig war, da es sich hier um völlig unterschiedliche Fahrzeuge
handelt.) Änderung der Pedalanordnung ist erlaubt

Lenkung
Nachfertigung von Originallenkräder sind erlaubt
Holzlenkräder sind nur zulässig, wenn sie original sind oder orginalgetreu nachgebaut. Nachbauten
müssen Originalmaße aufweisen
Zeitgenössische Sport- oder Sonderlenkräder sind nur zulässig, wenn sie wahlweise ab Werk
angeboten wurden oder nachweislich (!) aus dieser Zeit stammen
Umbau auf Servolenkung kann akzeptiert werden, wenn diese Lenkungsart in der Baureihe
serienmäßig vorkam
Servolenkung aus einem anderen Modell des gleichen Herstellers kann akzeptiert werden, wenn
diese der StVZO entspricht und die Ausführung des Lenkgetriebes beibehalten wird.

Reifen/Räder
Originalausrüstung oder zeitgenössisches Zubehör
Werksfreigebene Umrüstungen
Reifengröße maximal '2 Nummer' breiter als am Original. Umrüstungen, die nachweislich (!) bereits
vor 20 Jahren vorschriftsmäßig ausgeführt wurden. Alle im Räderkatalog für den betreffenden
Fahrzeugtyp vorgesehenen Umrüstungen sind möglich, auch wenn sie nicht bereits vor 20 Jahren
eingetragen wurden.
Umbereifung von Diagonal- auf Radial-Reifen ist möglich
Unterschiedliche Reifengrößen hinten und vorne nur dann, wenn ab Werk vorgesehen

Auspuffanlage
Original oder originalgetreue Nachbauten (auch in Edelstahl)
Fremdanlage dann, wenn sie optisch dem Original entspricht und keine Änderung im Geräusch-
/Abgas und Leistungsverhalten eintritt
Kat ist möglich

Ausstattung, Elektrik/Beleuchtung, Zubehör

Ausstattung
Es wird weitgehende Originalität verlangt. So ist ein Käfer mit Porschearmaturen nicht möglich, wohl
aber Armaturen von einem jüngeren Käfer.
Umrüstung der Innenausstattung auf Leder/Kunstleder oder andere Stoffe ist möglich, nicht aber das
optische Aufmotzen z.B. durch Zebrafell (andere 'unauffällige' Fellbezüge sind möglich).
Andere Sitze aus späteren Modellen des gleichen Herstellers können eingebaut werden, nicht aber
Sitze eines anderen Herstellers (z.B. Mercedes-Sitze im VW-Bus). Allerdings ist eine zeitgenössische
Umrüstung möglich (Nachweis!).

Elektrik und Beleuchtung
Modernes Radio wird akzeptiert
Modifikationen des Kabelbaumes und Umbau von 6V auf 12 V sind möglich
Zusätzliche vorschriftmäßige Scheinwerfer sind möglich
Umbau von Beleuchtungsteilen (Rechteckscheinwerfer an Käfer, Manta Rückleuchten an Mercedes)
ist nicht statthaft, außer, wenn es zeitgenössisches Zubehör ist.

Zubehör
Zeitgenössisches Zubehör ist möglich, wenn es StVZO-Vorschriften entspricht (z.B.Sonnenschute).
Ggf. ist Nachweis über Herkunft und Alter zu führen.

Nutzfahrzeuge
Umbauten in eine andere Fahrzeugkategorie nicht zulässig (z.B. Lkw in Pkw)
Umbau zum Wohnmobil nichtzulässig, außer, wenn schon vor 20 Jahren erfolgt.

Krafträder
Originaltank oder im Einzelfall auch Tank vom Nachfolgemodell (nach Rücksprache mit
Oldtimerspezialisten) oder Nachbauten von Originaltanks
Originalauspuff oder originalgetreuer Nachbau (Ausnahmen bei Vorkriegsmodellen möglich)
Analog wird auch bei Sitzen/Sitzbänken entschieden.
Quelle:
Dieser Katalog wurde von den Oldtimer- spezialisten des TÜV Süd gemeinsam mit den Vertretern des DEUVET entwickelt.
Anregungen und Kritik an deuvet@t-online.de Infos zum Katalog gibt es auch beim TÜV direkt: http://www.tuevs.de/auto/
rd-biker
Benutzer
Beiträge: 330
Registriert: Fr 14. Okt 2011, 18:59

AW: Der( liebe) TÜV sagt NEIN!!!

Beitrag von rd-biker »

Tröste dich,
mein Tüv'er nimmt fast alles mit, bis auf das Gewinde von FK, da muss ich noch Überzeugungsarbeit leisten, habe noch ein Vermessungsprotokoll von 94 was darauf hinweist.Gewindefarhrwerke gibt es übrigens seit anfang/mitte der 70er, allerdings mit Einzel-Abnahme für die Berg-Renner ( Die Klassen dafür kenne ich nicht, die Eintragungen kann man aber sicher den Tuning-Firmen die es noch gibt abfragen)
Beim Radio (Clarion CRX73, Clarion antwortet nicht, habe aber noch ein altes Blaupunkt zur Not) Die Bereifung 195/50/15 ist auch Überzeugungsarbeit.
Der Lack von Mercedes und die weissen Blinker sind kein Prob für Ihn.
Er war unwissentlicher Weise ein früherer Arbeitskollege von mir was ich nicht wusste. Also kuscheln und kneten in 2015.
Ist viel Rennerei aber such dir einen der Spass und Verständniss an den alten Dingern hat.
Und wie gesagt Unterlagen über Produktionszeiträume, theoretische aber nachvollziehbare Argumente zur Erteilung der Abnahme.

Ich wünsche Dir viel Glück dabei.

Gruss
Thomas
Aerodynamik ist was für Leute die keine Motoren bauen können.


Scirocco 16V 139 PS, Baujahr 1985, Hartmann Nockenwellen, Fächer und Anlage, Formel K Gewinde, Webasto Hubdach, WSL-Felgen
Benutzeravatar
Haiko
Beiträge: 5611
Registriert: Sa 30. Jun 2007, 23:13
Wohnort: Marzipanstadt Lübeck

Der (liebe) TÜV sagt NEIN!!!

Beitrag von Haiko »

GTII Marcus hat geschrieben:Hallo,

habe Vogtland Federn in meinem GTII -> Nie wieder! Ist von abzuraten, sind viel zu hart.

Grüße

Marcus
Hallo,

habe nagelneue Vogtland Federn 40mm in meinem Polo 86c -> Immer wieder! Sind zu empfehlen, gute Straßenlage und nicht zu hart. :super:

Grüße

Haiko
:auto: Scirocco Clique Nord :auto: In love with Scirocco Club Dissen e.V. :auto: Scirocco Clique Nord
streets
Erfahrener Nutzer
Beiträge: 1253
Registriert: So 10. Jun 2007, 18:07

AW: Der( liebe) TÜV sagt NEIN!!!

Beitrag von streets »

rd-biker hat geschrieben:
Beim Radio (Clarion CRX73, Clarion antwortet nicht, habe aber noch ein altes Blaupunkt zur Not) Die Bereifung 195/50/15 ist auch Überzeugungsarbeit.
Der Lack von Mercedes und die weissen Blinker sind kein Prob für Ihn.
Bei den Radios sind ja auch neue erlaubt. Auch der Lack ist frei wählbar sofern einfarbig, ein pinker 1er würde also ohne Probleme das H bestehen.

Aber wieso denkst du du hättest Probleme mit 195/50/15? Das ist eine Standardgröße die es schon seit Ewigkeiten gibt. Wenn dann gibt es Probleme mit den Felgen wenn die nicht Zeitgenössisch sind.
- Scirocco 1 GTi (EG)
- Scirocco 2 GLi (EG)
- Scirocco 2 GTX (EX)
- Scirocco 2 GTX (JH)
Antworten