Seite 1 von 2
Leuchtweitenregulierung
Verfasst: Mo 19. Mär 2012, 09:46
von BASSLINE Marco
Hallo Leute!Weiß jemand von Euch ab wann die Leuchtweitenregulierung vorgeschrieben ist beim scirocco 2 ?Würde mich über Antworten sehr freuen.Gruß Marco
AW: Leuchtweitenregulierung
Verfasst: Mo 19. Mär 2012, 09:58
von Nastyboy
Ich meine ab 90
AW: Leuchtweitenregulierung
Verfasst: Mo 19. Mär 2012, 13:54
von Buggyboy
Ab 1.1.90, oder es es steht wie in dem roten Scala von mir ne Ausnahmegenehmigung.
Bist die GTs doch bisher auch ohne gefahren..
AW: Leuchtweitenregulierung
Verfasst: Mo 19. Mär 2012, 17:06
von Ralle
Ab EZ 1991 muss sie vorhanden sein - bis dahin gab es für die Modelle mit EZ 1990 eine Ausnahmegenehmigung in den Zulassungspapieren.
AW: Leuchtweitenregulierung
Verfasst: Mo 19. Mär 2012, 20:54
von Andey
Also meiner ist auch EZ 1990 und da hatte im Dezember der Tüv die fehlende LWR beanstandet. Auf meine Nachfrage hin hatte mir der Prüfer gesagt dass seit neuestem dies ebenfalls kontrolliert wird. Somit musste ich wieder
Scheinwerfer mit LWR verbauen um durch den Tüv zu kommen.
AW: Leuchtweitenregulierung
Verfasst: Di 20. Mär 2012, 00:12
von scirocco1979
Hallo Andey,
wahrscheinlich hat es dein Prüfer nicht richtig formuliert oder du hast es falsch verstanden: Eine nichtfunktionierende oder nur einseitig nichtfunktionierende Leuchtweitenregulierung wurde nach meinem Wissen schon seit über 10 Jahren kontrolliert. Und es wurde dessen Defekt auch als Mangel notiert. Dessen Deklarierung war "geringe Mängel", wo eine "Plakette erteilt werden konnte.
Allgemein bedeutet "geringe Mängel", daß diese umgehend zu beheben sind (spätestens innerhalb eines Monats) - allerdings ohne das deren Behebung wieder beim TÜV vorzuzeigen sind!
Wahrscheinlich hat sich in dessen Statistik (TÜV, DEKRA und Co) herausgestellt, daß solch ein Mangel (gering) wohl kaum repariert wird und die Inpflichtnahme des Fahrzeughalters für dessen Reparatur erfolglos ist: Statistisch gesehen wird man dann irgendwann davon gegangen sein können, daß solche Mängel (obwohl der Fahrzeughalter zu dessen Mängelbeseitung verpfichtet ist) niemals repariert wurden.
Und so wird dann durch Igonanz der umgehenden Mangelbeseitigung aus einem Mangel, der zu einer Erteiung der Plakette führte, ein Mangel, wo erst nach dessen Reparartur durch Wiedervorführung beim TÜV eine "Plakette erteilt werden kann".
Gruss.
P.S.: Bei der vermeindlichen TÜV-Reform, wo wohl nicht mehr "zurückdatiert" wird, soll parallel dazu auch die Bewertung von Mängels geändert werden: Dies sind speziell "geringe Mängel", von denen man ausgeht/ausgehen kann (statistisch gesehen), daß sie wohl seltens repariert werden! Hier seien besonders "Beleutungsmängel" genannt, wo wohl eine reparaturresistenz herrscht (defekte LWR scheint da wohl schon sowas zu bestätigen!)
AW: Leuchtweitenregulierung
Verfasst: Fr 23. Mär 2012, 12:39
von Ralle
Andey hat geschrieben:Also meiner ist auch EZ 1990 und da hatte im Dezember der Tüv die fehlende LWR beanstandet...
Falls in Deinen Zulassungspapieren der Zusatz "...ausrichtung d. lichtkegels enstpricht nicht...", oder so ähnlich, steht, ist das die beschriebene Ausnahmegenehmigung und der Prüfer hat die fehlende LWR zu unrecht bemängelt.
Vielleicht kann ja mal jemand den genauen Text hier posten....
AW: Leuchtweitenregulierung
Verfasst: Fr 23. Mär 2012, 12:58
von Buggyboy
M.ABE Ausn. Gen.: Aussricht.o.Abblendlichtbuendels entspricht nicht Richtlinie:76/756/EWG I.D. Fassung 84/8/EWG.
Hatte das Thema ja grad erst

AW: Leuchtweitenregulierung
Verfasst: Fr 23. Mär 2012, 13:07
von Organspender
Das find ich jetzt Krass!
Der Horscht, ist EZ 90 und ich hab ja Jetta Scheinis drin, allerdings ohne LWR. Da mir bewusst war, dass die Kiste vorher ne LWR hatte und ich aber Jetta Scheinis ohne LWR eingebaut hab, hatte ich die gloreiche Idee den Regler im Amaturenbrett gegen einen Blindstopfen zu Tauschen.
Dann beim Tüv: "Hat der keine LWR?"
Ich: "Nö!"
Prüfer guckt am A-Brett: "Stimmt!"
Thema erledigt!

AW: Leuchtweitenregulierung
Verfasst: Fr 23. Mär 2012, 13:11
von Buggyboy