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TÜV bis April überziehen?

Verfasst: Mi 11. Jan 2012, 06:18
von christian_scirocco2
Hallo,

durch Bürokratie und an/abmelden ist mir mein Sommer-TÜV Termin in den Winter gerutscht. Jetzt soll es ja so sein daß ab April der TÜV nicht mehr zurückdatiert wird. Dafür zahlt aber angeblich ab April die Versicherung nicht mehr wenn ein Unfall passiert.
Was ich bisher gefunden habe ist, daß die nur dann nicht zahlen wenn der Unfall wegen einem Technischen Mängel passiert ist und das Fahrzeug deshalb verkehrsunsicher war.
Also dürfte es doch kein Thema sein, den TÜV bis April zu überziehen um wieder Richtung Sommer zu kommen?!

Gruß Chirstian

P.S. Wenn das Fahrzeug verkehrsunsicher ist, z.B. wegen defekter Bremsen oder Stoßdämofer total fertig, zahlt eine Versicherung doch eh nicht, auch wenn der Wagen noch TÜV hat?!

AW: TÜV bis April überziehen?

Verfasst: Mi 11. Jan 2012, 13:16
von nkGT
schwierig... ich bin kein versicherungsexperte, daher würde ich dir raten einfach mal bei deiner versicherung anzufragen und die problematik zu schildern.
eine andere variante wäre es natürlich den tüv vor ablauf schon zu besuchen. also im sommer vor ablauf der zwei jahre und dann neuen tüv machen zu lassen. so verschenkst du zwar ein halbes jahr - hast dann aber zukünftig deine tüv-termine wieder im sommer...

gruß

nico

AW: TÜV bis April überziehen?

Verfasst: Mi 11. Jan 2012, 15:02
von Maggus
Wie lange hast du denn Überzogen wenn du bis April wartest?
Ich hatte letztens ein Gespräch mit meinem Prüfer und der hat mir gesagt das ab 3Monate Überzogen eine extra Prüfung ansteht die dann auch extra Geld kostet.
Oder ist es ein Saisonfahrzeug? Dann wäre der Saisonanfang der Prüftermin.

Grüssle

AW: TÜV bis April überziehen?

Verfasst: Mi 11. Jan 2012, 16:35
von christian_scirocco2
Hi,

wären dann zwei Monate, muß0 im Februar hin. Wenn das Wetter mitspielt fahr ich eh fast nur mit nem Moped zur Arbeit, also steht der mehr oder weniger.
Ich möchte das weiter in die warme Jahreszeit verschieben, da ich immer vor dem TÜV eine Art Rivision mache, Alles nach Rost kontrollieren, beseitigen, Bremsen zerlegen, reinigen etc.etc..
Macht im Winter keinen Spaß. :-(

AW: TÜV bis April überziehen?

Verfasst: Mi 11. Jan 2012, 20:25
von Peet!
Die Sicherste wäre, abmelden, im Sommer wieder zulassen.

Denn, wenn wirklich was passiert, gibt dir keiner die Garantie das die Versicherung zahlt!

Gruß Peet

AW: TÜV bis April überziehen?

Verfasst: Mi 11. Jan 2012, 21:03
von el loco rocco2124
Maggus hat geschrieben:Wie lange hast du denn Überzogen wenn du bis April wartest?
Ich hatte letztens ein Gespräch mit meinem Prüfer und der hat mir gesagt das ab 3Monate Überzogen eine extra Prüfung ansteht die dann auch extra Geld kostet.
Oder ist es ein Saisonfahrzeug? Dann wäre der Saisonanfang der Prüftermin.

Grüssle
wat solln das für ne extra prüfung sein? prüfen die dann mehr als sonst oder was is damit gemeint?

AW: TÜV bis April überziehen?

Verfasst: Mi 11. Jan 2012, 21:19
von Dr G60
Mach dir nicht ins Hemd :zwinker: , wenn der TÜV im Februar abläuft, passiert im März gar nichts, erst ab April kostet es ein Verwarngeld, Punkte gibt es da auch noch nicht. Und dann einfach an dem ersten Tag im April, wo du den Wagen eh wieder fährst, ab zum TÜV. Wenn du ganz sicher gehen willst, vorher noch einen Termin beim TÜV vereinbaren, falls du tatsächlich auf dem Weg dorthin kontrolliert werden solltest. Fertig. Mach ich schon seit 2010 wieder so, weil in Hessen schon seitdem nicht mehr zurückdatiert wird.
Peet! hat geschrieben:Die Sicherste wäre, abmelden, im Sommer wieder zulassen.

Denn, wenn wirklich was passiert, gibt dir keiner die Garantie das die Versicherung zahlt!

Gruß Peet
:crazy: mal ernsthaft Peet! wie willst du den dann ohne TÜV wieder zulassen? Auch die Versicherung wird zahlen, wenn es zu einem Unfall kommt, wir wollen ja mal davon ausgehen, daß der Wagen von Christian keine gravierenden Mängel hat, die zu einem Unfall führen.

Gruß

Gunther

AW: TÜV bis April überziehen?

Verfasst: Mi 11. Jan 2012, 21:38
von scirocco_dave
@ Gunther: Gilt die nicht-zurückdatierung hessenweit? Wenn ja, prinzipiell oder nur bei vorheriger Abmeldung über 12 Monate? Direkt beim Tüv, oder Dekra, Gtü usw.?

AW: TÜV bis April überziehen?

Verfasst: Mi 11. Jan 2012, 21:46
von 53FR1
Na, ihr habt sorgen!
Ich fahre morgen zum Tüv, mit nem Fahrzeugtrailer.
Ist zugelassen, Tüv ist abgelaufen, seit Oktober 2005 (Nein, ist nicht meiner) :-) )
Hab auch nen Termin gemacht, nicht das die Schupos mich deswegen einknasten. :hihi: ( falls die das mitkriegen)

AW: TÜV bis April überziehen?

Verfasst: Mi 11. Jan 2012, 22:21
von Michas Rocco
Hallo Christian,


also ich war diesen Sommer mit meiner XS 400 zur HU.
Das Motorrad war 4 Jahre über TüV. Der Grund war ein Revision und einfach Zeitmangel meinerseits. Aufgrund der noch vorhandenen Original Papiere habe ich die Maschine nicht abgemeldet. Ich bin dann mit vier Jahre abgelaufenem TüV ganz einfach hingefahren und habe auch nur einmal bezahlt.

Von eine Extra (Straf)Gebühr bei länger als 3 Monate abgelaufen habe ich noch nie was gehört. Wurde das jetzt im Zuge der Rückdatierungsänderung mit eingeführt?