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Motorumbau

Verfasst: Do 24. Nov 2011, 14:17
von lindenwolf
Ich habe in meinen 84 er Scirocco 2 den Motor vom Golf 3 Kb: AAM eingebaut. Hat jemand Erfahrungswerte über den Ablauf beim Tüv? Mein zuständiger Herr in Blau weigert sich, eine Eintragung vorzunehmen, weil er darüber keine Erfahrungswerte bezüglich des Abgasverhaltens hat. Ich habe zwar von einem Tuner das Angebot, den Motor für 500 € einzutragen, aber das tue ich mir bestimmt nicht an. Wäre toll, wenn mir jemand von euch weiterhelfen könnte.
Vielen Dank: Wolfgang Linden

tel. 02445 8260
lindenwolf@online.de

AW: Motorumbau

Verfasst: Do 24. Nov 2011, 14:50
von Vakt
Hey Wolfgang,
hast du schonmal bei VW angefragt ob die dir eine Motorfreigabe erteilen?
Wenn du den Motor 1zu1 einsetzt sollte sich doch da nicht viel ändern an Abgasverhalten.
Ich habe mal so eine Freigabe beantragt. Da schickst du VW eine eMail mit deiner Fahrgestellnummer und dem Motor der rein soll.
In der Regel sollte dann ein paar Wochen später ein Brief ins Haus flattern, was beim Umbau beachtet werden muss, damit das Auto an die neue Leistung usw angepasst wird.
Nicht wirklich beeindruckend, was da drin steht, das kann man sich im Prinzip auch googlen oder schon teilweise denken, aber der TüvMensch möchte das sehen.
Hast du eventuell die Möglichkeit zur Dekra zu gehen? Man sagt die sind lockerer. Weiß ich leider nicht, da ich das noch nicht getestet habe. ( Projekt ist noch nicht so weit ) :(
Beste Grüße,
Daniel

AW: Motorumbau

Verfasst: Do 24. Nov 2011, 14:53
von DocDulittel
Vielleicht findest du im http://www.golf1.info/forum/index.php jemanden, ich wüste jetzt keinen der diesen Motor verbaut und eingetragen hat.

AW: Motorumbau

Verfasst: Do 24. Nov 2011, 19:21
von COB
lindenwolf hat geschrieben: Mein zuständiger Herr in Blau weigert sich, eine Eintragung vorzunehmen, weil er darüber keine Erfahrungswerte bezüglich des Abgasverhaltens hat.
Was für Erfahrungen braucht er denn ? Der Golf hat mindest. eine EURO I mit dem AAM, je nach BJ. Wenn dein Rocco mit G-Kat bestückt war, ist das auch nicht mehr als EURO I gewesen. Also passt das doch. Wenn der Rocco ohne Kat war, hast eben jetzt EURO I. Nebenbei, der AAM hat 55 kW, also unwesentlich mehr als ein RE. Da sind grössere Umrüstungen der Technik wohl eher zweitrangig und zu vernachlässigen. ;-) Ich würde mein Glück bei einem vernünftigem Prüfer versuchen, zur DEKRA kannst du nur, wenn du aus den Neu-Bundesländern kommst.

AW: Motorumbau

Verfasst: Do 24. Nov 2011, 19:43
von Vakt
COB hat geschrieben: zur DEKRA kannst du nur, wenn du aus den Neu-Bundesländern kommst.
Huch, warum das? :O

AW: Motorumbau

Verfasst: Do 24. Nov 2011, 20:04
von Maik
Rechtliche Grundlage?
Dipl Ing KFZ werden beide sein oder?Und was wenn der Tüver zur Dekra wechselt?Trägt der nichts mehr ein oder was?
Hab ich ja noch nie gehört....

AW: Motorumbau

Verfasst: Do 24. Nov 2011, 20:23
von COB
Vakt hat geschrieben:Huch, warum das?
Weil es mit Einigungsvertrag eine "Gebietsteilung" gibt, in den Altbundesländern macht der TÜV §19 (2), was hier relevant sein dürfte, und in den Neu-Bundesländern macht das die DEKRA. Vlt. war es blöd ausgedrückt, er muss halt mit dem Auto in die Neu-Bundesländer fahren, wenn er nicht dort wohnt und zur DEKRA will. ;-)

AW: Motorumbau

Verfasst: Do 24. Nov 2011, 20:24
von COB
Maik hat geschrieben:Rechtliche Grundlage?
Einigungsvertrag, siehe oben. ;-)

AW: Motorumbau

Verfasst: Do 24. Nov 2011, 20:56
von Vakt
Also das hat mich jetzt so sehr geschockt, da hab ich mir die Dekra Seite mal genau angeschaut und folgende Passage gefunden:

"Unseren Service erhalten Sie in der gesamten Bundesrepublik mit Ausnahme der Prüfungen von Oldtimern und Importfahrzeugen. Diese Leistungen bieten Ihnen unsere DEKRA Standorte in Berlin und in den neuen Bundesländern."

Nachzulesen auf: http://www.dekra.de/de/124

Wo ja auch direkt über Fahrzeugveränderungen gesprochen wird: "Vielleicht sind Sie auch stolzer Besitzer einer wirklichen Rarität" da zähl ich uns doch mal zu ;)

AW: Motorumbau

Verfasst: Do 24. Nov 2011, 21:01
von Vakt
Nein halt Kommando zurück:
"Fehlt ein Prüfzeugnis und ist die Betriebserlaubnis erloschen, so muss ein Gutachten zur Erteilung einer Einzelbetriebserlaubnis erstellt werden. Diese Prüfung kann nur von einem amtlich anerkannten Sachverständigen (aaS) der Technischen Prüfstelle (TP) für den Kraftfahrzeugverkehr abgenommen werden. Mit der Aufgabe der TP sind in Berlin und in den neuen Bundesländern unsere DEKRA Standorte beauftragt."

http://www.dekra.de/de/1468