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Schnäpchen in der Bucht einklagen?

Verfasst: Di 28. Sep 2010, 19:40
von Maggus
Tach leutz,
so wies scheint hab ich ein Riesenglück in der Bucht gehabt.
Zwar hatte ich bis vor kurzem auf einen Kompletten 1,8T Motor geboten und war mit 10,80€ Höchstbietender. Jetzt hat der Verkäufer das Angebot aber beendet und die Gebote gelöscht. Heute schau ich bei dem rein und der hat das selbe Angebot wieder genauso reingesetzt.
Gestern hab ich in der Bild (ja ich weiss) ein Artikel aus dem derzeiteigen Rechtsberater gelesen. Da steht das bei einer Onlineauktion die Auktion mit Geboten nur beendet werden darf wenn sich Beschaffenheit des Artikels veränder hat( Kaputt, etc.). Ist dem nicht so hat der letzte Bieter einen Gültigen kaufvertrag geschlossen, also ich :dance:
Da der Verkäufer den Artikel aber wieder genauso eingesetzt hat, hat er sich Strafbar gemacht.
Ich habe den mal angeschrieben und aufgeklärt. Er sollte mir einen Termin zum abholen bekanntgeben.
Lohnt es sich, sollte er dem nicht folgen das Gerichtlich durchzusetzten? Anwaltskosten müsste ja er tragen, oder?
Ach, die eine oder andere Negative Bewertung hat er schon!

Grüssle

AW: Schnäpchen in der Bucht einklagen?

Verfasst: Mi 29. Sep 2010, 12:06
von Stephan
Habe mal was gelesen, dass wenn der Preis deutlich unter dem eigentlichen Wert bleibt, ein Rücktritt seitens des Verkäufers wohl möglich sei.

AW: Schnäpchen in der Bucht einklagen?

Verfasst: Mi 29. Sep 2010, 13:12
von Maggus
@Stephan:Wenn das so ist wirds wohl kein 1,8T geben, aber ich bleib mal dran. Mal schauen was noch ans Licht kommt.

Heute kam ne Antwort die zu erwarten nicht nett war. Es kam der Satz "Bist du nicht mehr ganz sauber?"
Daraufhin habe ich ihm mitgeteil das ich gerade geduscht habe (auch wenn ihn das nichts angeht :hihi: ). Ich habe ihn nochmals ganz Deutlich daruf hingewiessen das er sich verpflichtet hat mir den Artikel zu verkaufen. Habe ihm diesbezüglich auch einen Link aus den Ebay Rechtsseiten zukommen lassen in dem genau sein vorgehen beschrieben und verboten wurde.
Das er mir den Artikel vorher noch ausserhalb Ebay andrehen wollte wird sein Ansehen auch nicht gerade verbessern.

Ich habe das ganze jetzt mal in einem Recht-Forum gepostet, bin gespannt was die mir raten.

AW: Schnäpchen in der Bucht einklagen?

Verfasst: Mi 29. Sep 2010, 15:53
von 53b-GT2
Moin
Also ich würde folgendes machen (Vorausgesetzt man ist Rechtschutzversichert) ein Gang zum Anwalt durchsprechen der kann dir dann genau sagen was los ist.

AW: Schnäpchen in der Bucht einklagen?

Verfasst: Mi 29. Sep 2010, 15:56
von Schnitzel
...zum Anwalt...

Die Kosten sind immer noch billiger wie der Motor regulär kosten würde

AW: Schnäpchen in der Bucht einklagen?

Verfasst: Mi 29. Sep 2010, 18:22
von Maggus
Wenn ich mit Sicherheit Erfolg habe ist das kein Thema. Dann würd ich schon beim Anwalt sitzen.
Ich hab zwar ne Rechtschutz aber mit 150Tacken Selbstbeteiligung.
Mich Interresiert nur ob ich da wirklich mit durchkomme :gruebel:

AW: Schnäpchen in der Bucht einklagen?

Verfasst: Mi 29. Sep 2010, 20:40
von Sven
Ich würde es versuchen.
Immerhin hat er den Artikel dummerweise (für ihn) gleich wieder eingestellt (Auktion unbedingt als Beweis abspeichern),
weswegen er sich auch nicht herausreden kann, der Artikel sei defekt gewesen und er habe die Auktion deswegen vorzeitig beendet.

MfG, Sven. :wink:

AW: Schnäpchen in der Bucht einklagen?

Verfasst: Do 30. Sep 2010, 06:48
von Sven
Deep_Silence hat geschrieben:...Die Ibähregelen sind zwar gut und schön aber entsprechen in vielen Punkten nicht der deutschen Rechtsprechung und sind daher wohl eher eine rosarote Trallalawelt .

Das sieht das Oberlandesgericht Oldenburg anders:

http://www.jurpc.de/rechtspr/20050090.htm

Ich glaube, daß die Chancen gut stehen, da sich der Verkäufer einige blöde Patzer erlaubt hat.

MfG, Sven. :wink:

AW: Schnäpchen in der Bucht einklagen?

Verfasst: Do 30. Sep 2010, 06:51
von Sven
Stephan L. hat geschrieben:Habe mal was gelesen, dass wenn der Preis deutlich unter dem eigentlichen Wert bleibt, ein Rücktritt seitens des Verkäufers wohl möglich sei.
Ich meine, das bezog sich auf ein Sofortkauf-Angebot, bei dem der Verkäufer sich um eine oder mehrere Nullen vertippt hatte und wo es offensichtlich war, daß es sich um einen Fehler handelte, weil die Ware wesentlich mehr wert war.

MfG, Sven. :wink:

AW: Schnäpchen in der Bucht einklagen?

Verfasst: Do 30. Sep 2010, 11:44
von Maggus
Heute kam noch eine Antwort nachdem ich ihn auf weitere Kosten durch den Anwalt hingewiesen habe.
Dort meinet er nur "Viel Spass bei Harz 4 ist sehr viel zu holen :)"
Das er aber nur teure Artikel und das mehrmals anbietet interresiert das sicher auch das Finanzamt, bzw. Arbeitagentur.
Ich werde mich wohl mit der Sache an einen Anwalt wenden.
In dem Recht-Forum räumt man mir auch ganz Gute Chancen ein.
Weiss jemand wies aussieht wenn ich den Motor nochmal ersteiger, wird dann natürlich nicht so günstig auslaufen. Müsste ich aber trotzdem nur den erst ersteigerten Preis bezahlen, oder :gruebel: Dann habe ich auch endlich seine Adresse Kontodaten usw.