Seite 1 von 1

Ist es wahr, das....?

Verfasst: Mo 5. Jul 2010, 15:38
von Haiko
Hallo liebe Gemeinde ! :wink:

( Sorry ich habe nicht die "Suche" benutzt und bin mir auch nicht ganz sicher ob dieser Thread ins "Technik" gehört :noidea: )

Habe innerhalb von einer Woche mit 2 verschiedenen ( hier nicht im Forum aktive, da kein Internetanschluß vorhanden ) alteingesessenen Scirocco Fahrern aus verschiedenen Bundesländern telefoniert. Beide fahren schon lange unabhängig voneinander jeweils einen sehr gepflegten Scirocco GT ll. Beide Autos waren im Juni 2010 fällig für die normale Hauptuntersuchung ( HU ). Bei beiden Fahrzeugen ist schon seit über zehn Jahren jeweils eine Tieferlegung und irgendwelche 7 x 15, ET = was weiß ich ?, mit 195/50/15 eingetragen. Diese Felgen- Und Fahrwerkkombinationen sind an den jeweiligen Autos auch noch verbaut und im nachhinein nicht verändert worden. In beiden Autos sind unabhängig voneinander jeweils Sportlenkräder von irgendwelchen namenhaften Herstellern schon seit etlichen Jahren verbaut, welche nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind, aber mit einer Allgemeinen Betriebserlaubnis ( bei beiden Personen vorhanden und auch vorgelegt ) fürs Lenkrad & für die Lenkradnabe im Rahmen der StVO gefahren werden dürfen.
Beide Scirocco's sind im Juni 2010 in verschiedenen Bundesländern bei verschiedenen TÜV-Stationen von unterschiedlichen TÜV-Prüfern untersucht worden und beide bei der ersten Untersuchung "durchgefallen".

Begründung jeweils: Eine ABE für eine Sportlenkrad- Lenkradnabekombination ist seit neusten nicht mehr ausreichend, wenn die Felgen- und Fahrwerkkombination nicht mehr dem Originalzustand entspricht. Und eine Eintragung für die Sportlenkrad- Lenkradnabekombination ist angeblich nur mit Serienfahrwerk möglich.

Beide Besitzer sind wie gewohnt zu ihrer jeweiligen "Stamm TÜV-Station" gefahren und sind vor 2, 4, 6 und 8 Jahren dort immer auf Anhieb mit "frischer Plakette" wieder vom Hof gefahren. An Beiden Fahrzeugen wurden keine weiteren Mängel jeweils festgestellt. Nur das halt plötzlich die ABE nicht mehr ausreichend sein soll.

Neue Gesetzeslage oder fiese Absprache unter dubiosen TÜV-Prüfern ?

Beide Fahrzeuge = Scirocco GT ll mit Servo, MFA, SSHD, bla bla bla....

Noch Jemand ähnliches in kurzer Vergangenheit bein TÜV erlebt ? Eventuell auch bei GTÜ oder der Dekra ?

MfG
Haiko

AW: Ist es wahr, das....?

Verfasst: Mo 5. Jul 2010, 16:04
von Mr.Burnout
...das galt eigentlich schon immer...ABE fürs Sportlenkrad nur gültig in Verbindung mit Serienrädern.

Wurde nur nicht so genau drauf geschaut. In letzter Zeit hat sich aber die Überwachung und Kontrolle der TÜV-Prüfer verschärft...daher wird schon genauer hingeschaut. ;-)

Gruß
Stefan

AW: Ist es wahr, das....?

Verfasst: Mo 5. Jul 2010, 16:23
von Peet!
Jepp, das kenne ich auch nicht anders! wenn Fahrwerk verändert wird, also Sportfahrwerk/Tieferlegung, muss das Sonderlenkrad eingetragen werden. Mit Originalfahrwerk reicht die ABE des Sonderlenkrades!

gruß Peet

AW: Ist es wahr, das....?

Verfasst: Mo 5. Jul 2010, 21:55
von Ralle
Meiner bisherigen Erfahrung nach hängt es mit dem Durchmesser des Lenkrades zusammen.
Meine 350mm-Momo-Lenkräder (jaja, ich weiss - nur Mercedes baut grössere...... :-) ) ) haben den Zusatz "Serienbereifung" oder "Servolenkung" nur bei bestimmten Fahrzeugen aufgeführt.
Meine bisherigen Prüfstellen-Besuche bei TÜV/DEKRA/GTÜ usw. haben das bei meinen Sciroccos auch so bestätigt.
Auch bei meinem GT (keine Servo, 40mm Tieferlegung eingetragen) hat der TÜV-Prüfer im Februar 2010 noch einmal genau in der Lenkrad-ABE nachgesehen, als er mir 195/50 auf 6x15 eingetragen hat.
Selbst die zentrale Zulassungsbehörde in Fulda (neuerdings für Kassel zuständig :crazy: ) hatte nichts einzuwenden und hat ihren Segen dann auch erteilt.

AW: Ist es wahr, das....?

Verfasst: Di 6. Jul 2010, 06:12
von Sven
Hi!

Ich habe noch eine alte ABE für mein Raid 1 - Lenkrad, in der dieser Hinweis auf die originale Rad-/Reifen-Kombination nicht steht.
Das scheint sich also wirklich mal geändert zu haben, irgendwann in den 90ern.
Jedenfalls hat mir diese ABE mal eine Eintragung erspart.
Wollte das Lenkrad vor einigen Jahren eintragen lassen und mein Prüfer meinte, das sei ausnahmsweise (-> alte ABE) nicht notwendig.
Ich kenne ansonsten aber auch nur ABEs von Sport-Lenkrädern, in denen ausdrücklich geschrieben steht, daß sie nur in Verbindung mit serienmäßiger Rad-/Reifen-Kombination gültig sind.

MfG, Sven. :wink: