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Testfahrt mit Kurzkennzeichen

Verfasst: Mo 14. Jun 2010, 21:40
von Rocco-GT2
Hallo Forum,

ich würde meinen Scirocco gerne bevor ich ihn dem Tüv vorfahre etwas ausgiebiger Probe-Fahren. Ich will damit vermeiden, dass irgendwas beim Tüv anfängt zu klappern und er skeptisch wird.

Ist es zulässig solche Testfahrten mit einem Kurzzeitkennzeichen (5 Tage-Kennzeichen) zu fahren? Was passiert, wenn manbei so einer Fahrt mit so einem Kennzeichen in ne kontrolle kommt?

Ist es evtl. Sinnvoller die Probefahrt einfach mit der normalen Zulassung durchzuführen?

Vielleicht weiß ja einer was, bevor ich mich einfach so drauf einlasse...

AW: Testfahrt mit Kurzkennzeichen

Verfasst: Mo 14. Jun 2010, 21:42
von m1ndgam3
also ich fahr momentan mit 5tages zulassung....
kostet 11 euro beim amt, 11 für die kennzeichen...
natürlich solltest damit abends ned vor der disse rumstehen, aber wennst unterm tag unterwegs bist, und ned grad 200km von daheim wech passiert dir normal nix.

Gruß Tobi

AW: Testfahrt mit Kurzkennzeichen

Verfasst: Mo 14. Jun 2010, 22:08
von Rocco-GT2
... und wenn ich damit evtl. doch 200km weg von daheim rum fahr, da ich damit auf ein Treffen fahre? :grins:

Wäre aber sicher nur am Tag unterwegs...

AW: Testfahrt mit Kurzkennzeichen

Verfasst: Mo 14. Jun 2010, 22:14
von Elbtunnelschrat
musst ja nich erwähnen aber denke wenn sich dich anhalten könnte es ärger geben aber keine ahnung

AW: Testfahrt mit Kurzkennzeichen

Verfasst: Mo 14. Jun 2010, 22:17
von jannsche
tjoa :-) )
das würde mich aber auch interessieren
un brauch man für dieses Kennzeichen dann nen gültigen TÜV und Papiere oder funzt das einfach so?
mfg jannsche

AW: Testfahrt mit Kurzkennzeichen

Verfasst: Mo 14. Jun 2010, 22:18
von Samsy1983
Schaust du einfach mal hier. Vllt hilft es ja bei der Auslegung...

http://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv_16.php

AW: Testfahrt mit Kurzkennzeichen

Verfasst: Mo 14. Jun 2010, 22:19
von Elbtunnelschrat
jannsche hat geschrieben:tjoa :-) )
das würde mich aber auch interessieren
un brauch man für dieses Kennzeichen dann nen gültigen TÜV und Papiere oder funzt das einfach so?
mfg jannsche

das geht so weil wenn du n auto abholen musst was kein tüv hat aber noch gefahren werden kann muss es ja gehn

AW: Testfahrt mit Kurzkennzeichen

Verfasst: Mo 14. Jun 2010, 22:23
von Daniel177
Heißt ja auch "Überführungskennzeichen" Um ein Auto dass du in Timbuktu gekauft hast nach Hause zu fahren.

Könte mir vorstellen, dass man mit dem Kennzeichen nur zu zweit in dem Auto sein darf, ähnlich wie bei der roten Nummer.

AW: Testfahrt mit Kurzkennzeichen

Verfasst: Mo 14. Jun 2010, 22:31
von COB
m1ndgam3 hat geschrieben: ...
5tages zulassung....
kostet 11 euro beim amt, 11 für die kennzeichen...
...

Und die Versicherung ist umsonst ?

Genaugenommen ist es ein Überführungskennzeichen, EDIT: warn Irrtum... so lange das alles ausgefüllt ist, kannste die 5 Tage auch abfahren...

AW: Testfahrt mit Kurzkennzeichen

Verfasst: Mo 14. Jun 2010, 22:32
von Rocco-GT2
Bei der roten Nummer darf man nur zu zweit im Auto sein? Davon hab ich noch nie was gehört... :gruebel:

Danke für die anderen Tipps und Kommentare! :super:

Sonst noch einer Ideen?