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Startknopf und Zündungsschalter

Verfasst: So 23. Mai 2010, 09:26
von michibolle
Hallo...
Da mein Zündschloss nun zum 3ten mal den Geist aufgegeben hat, da der Schließzylinder jedes mal nach 2 Wochen den Arsch zu gekniffen hat, will ich nun das Zündschloss rausschmeißen und die Zündung via Kipphebel nachahmen und einen Startknopf verbauen.

Zuerst gibts ne simple nicht so schöne Variante, wird aber noch verbessert wenn das neue Cockpit fertig ist^^.

Nun meine Frage, welche Kabel muß ich abzwacken, da nur 2 pole am kipphebel und 2 pole am Push-Button vorhanden sind!

Danke im Vorraus!

Wenns geklappt hat gibts ausführliche Anleitung mit Bildern zum nachmachen!


Greetz Euer Rocco

AW: Startknopf und Zündungsschalter

Verfasst: So 23. Mai 2010, 09:54
von Mr.Burnout
will ich nun das Zündschloss rausschmeißen und die Zündung via Kipphebel nachahmen und einen Startknopf verbauen.
...der Umbau ist leider nicht TÜV-konform!!! Da wirst du zur nächsten HU Probleme bekommen....Stichwort Diebstahlschutz.

Gruß
Stefan

AW: Startknopf und Zündungsschalter

Verfasst: So 23. Mai 2010, 10:00
von sciroccogls
Sind ja dann auch nicht nur 4 Kabel am Zündschloss dran.
Ganz so einfach geht das nicht.

Und wie der Stefan schon gesagt hat, nicht erlaubt.

AW: Startknopf und Zündungsschalter

Verfasst: So 23. Mai 2010, 10:23
von denny
Oh das ist nicht erlaubt? Ich hatte den Gedanken auch schonmal vor längerem....
....wie könnte man das dann mit der Lenkradsperre machen?
Mal ganz blöd gesaged ist doch eigentlich jedem seine Sache wie sicher das Auto ist, wenn der Tüv sagt dass, das Auto nicht mehr sicher ist vor Dieben:D


grüße denny

AW: Startknopf und Zündungsschalter

Verfasst: So 23. Mai 2010, 11:28
von sokkkken
denny hat geschrieben:Oh das ist nicht erlaubt? Ich hatte den Gedanken auch schonmal vor längerem....
....wie könnte man das dann mit der Lenkradsperre machen?
Mal ganz blöd gesaged ist doch eigentlich jedem seine Sache wie sicher das Auto ist, wenn der Tüv sagt dass, das Auto nicht mehr sicher ist vor Dieben:D


grüße denny

Da haste Recht... aber Gesetz ist Gesetz und da nütz es nix sich drüber aufzuregen...! ;-)

mfg

AW: Startknopf und Zündungsschalter

Verfasst: So 23. Mai 2010, 13:39
von el loco rocco2124
Also mein Lenkradschloß geht seit jahren nicht,hat noch kein tüver was gesagt.

AW: Startknopf und Zündungsschalter

Verfasst: So 23. Mai 2010, 15:52
von Mr.Burnout
§ 38a Sicherungseinrichtungen gegen unbefugte Benutzung von Kraftfahrzeugen

(1) Personenkraftwagen sowie Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t - ausgenommen land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen und Dreirad-Kraftfahrzeuge - müssen mit einer Sicherungseinrichtung gegen unbefugte Benutzung, Personenkraftwagen zusätzlich mit einer Wegfahrsperre ausgerüstet sein. Die Sicherungseinrichtung gegen unbefugte Benutzung und die Wegfahrsperre müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.
(2) Krafträder und Dreirad-Kraftfahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, ausgenommen Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (§ 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe d der Fahrzeug-Zulassungsverordnung), müssen mit einer Sicherungseinrichtung gegen unbefugte Benutzung ausgerüstet sein, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.
(3) Sicherungseinrichtungen gegen unbefugte Benutzung und Wegfahrsperren an Kraftfahrzeugen, für die sie nicht vorgeschrieben sind, müssen den vorstehenden Vorschriften entsprechen.

Gruß
Stefan

AW: Startknopf und Zündungsschalter

Verfasst: So 23. Mai 2010, 18:24
von DocDulittel
Unser TüVMann hat`s bei meinem Vize auch bemängelt (Plakette gibt es trotzdem).

AW: Startknopf und Zündungsschalter

Verfasst: Mo 24. Mai 2010, 15:33
von el loco rocco2124
(1) Personenkraftwagen sowie Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3,5 t - ausgenommen land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen und Dreirad-Kraftfahrzeuge - müssen mit einer Sicherungseinrichtung gegen unbefugte Benutzung, Personenkraftwagen zusätzlich mit einer Wegfahrsperre ausgerüstet sein. Die Sicherungseinrichtung gegen unbefugte Benutzung und die Wegfahrsperre müssen den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.


Als wenn son Lenkradschloß ein Hindernis sei.

AW: Startknopf und Zündungsschalter

Verfasst: Di 25. Mai 2010, 16:39
von michibolle
Wills so machen das zur HU die Stecker von den Schaltern abgenommen werden und an die originalen Kabel wieder rangesteckt werden. So sind die Schalter halt für 2 Stunden ohne Funktion und der TÜV kann da auch nix bemänglen.

Wieviele Kabel sind das denn die vom Zündschloss abgehen. Hab kein Schaltplan etc. und momentan nicht die Zeit das Schrauben anzufangen.

Gruß michibolle