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Altgesellenregelung!
Verfasst: Mi 27. Jan 2010, 09:48
von fsg-tuner
Habe heute einen Antrag auf Altgesellenregelung gestellt. Wenn der bewilligt wird heißt das daß ich mich Selbstständig machen könnte!!! Da ich mit meiner Meisterschule noch nicht fertig bin , wir hier aber einen Lehrling einstellen möchten, brauche ich diese bewilligung.
AW: Altgesellenregelung!
Verfasst: Mi 27. Jan 2010, 11:14
von Guido S
moin,
um dich selbständig zu machen brauchst du keinen meisterbrief.
allerdings verschenkst du damit fördergelder. (und das ist nicht grade wenig)
laß das daher lieber sein bis du den brief hast, dann antrag auf förderung stellen und erst dann selbständig machen.
du bekommst 6-9 monate deinen letzten nettolohn als förderung.
machst du dich vorher selbständig bekommst du nix.
guido
AW: Altgesellenregelung!
Verfasst: Mi 27. Jan 2010, 11:30
von fsg-tuner
Guido S hat geschrieben:moin,
um dich selbständig zu machen brauchst du keinen meisterbrief.
allerdings verschenkst du damit fördergelder. (und das ist nicht grade wenig)
laß das daher lieber sein bis du den brief hast, dann antrag auf förderung stellen und erst dann selbständig machen.
du bekommst 6-9 monate deinen letzten nettolohn als förderung.
machst du dich vorher selbständig bekommst du nix.
guido
Habe in nächsterzeit nicht vor mich selbstständig zu machen.
brauche das nur damit ich im betrieb wo ich als werkstattleiter arbeite,
einen lehrling ausbilden darf.
bin ja dabei teil eins und zwei vom meister zu machen.
AW: Altgesellenregelung!
Verfasst: Mi 27. Jan 2010, 11:33
von fsg-tuner
scirocco power hat geschrieben:hab davon noch nie was gehört....was für vorraussetzungen braucht man denn dafür?
Vorraussetzungen dafür sind mehre gesellenjahre und min 4 jahre davon in leitender position.
AW: Altgesellenregelung!
Verfasst: Mi 27. Jan 2010, 19:14
von Ralle
fsg-tuner hat geschrieben:Habe in nächsterzeit nicht vor mich selbstständig zu machen.
brauche das nur damit ich im betrieb wo ich als werkstattleiter arbeite,
einen lehrling ausbilden darf.
bin ja dabei teil eins und zwei vom meister zu machen.
Würde der "ADA"-Schein da nicht schon ausreichen? Den kann man doch separat machen....

AW: Altgesellenregelung!
Verfasst: Mi 27. Jan 2010, 19:16
von Maik
Ist ADA nicht der Teil 4 der Meisterschule?
AW: Altgesellenregelung!
Verfasst: Mi 27. Jan 2010, 19:44
von Rocco´82
Diese Regelung gibt es, im Lackiererbereich hat es auch einer getan, während ich in der Ausbildung war. War 8 Jahre Altgeselle, 2 davon in leitender Position. Hat antrag gestellt und auch bekommen, nachdem der Chef einen Bericht über ihn abgeben musste.
Ich drück dir die daumen und Selbständig machen ist nicht immer das beste, was man machen kann, einige habens dann einfach nicht drauf...also können keine Firma alleine führen.
Und Azubis an sich zu nehmen ist eine feine sache, fördert die Schulen und schafft das Arbeitslosen konto herunter

AW: Altgesellenregelung!
Verfasst: Mi 27. Jan 2010, 20:53
von Leimy
Maik hat geschrieben:Ist ADA nicht der Teil 4 der Meisterschule?
Das ist richtig. Das dauert ca. 3 Monate in Teilzeit oder 3 Wochen in Vollzeit den zu erwerben. ( Hab ich by the way

)
@fsg: Mittelfristig ist es nur zu empfehlen den kompletten Meisterbrief zu haben, übergangsweise nehm die "Ausnahmegenehmigung".
Mfg Christian
AW: Altgesellenregelung!
Verfasst: Mi 27. Jan 2010, 21:14
von Andrew
Die Altgeselleregelung ist "nur" eine Ausübungsberechtigung für Altgesellen, und berechtigt zu einer Eintragung in die Handwerksrolle wenn man sich in einem zulassungsplichtigen Handwerk selbstständig macht.
Du musst 6 Jahre Berufserfahrung haben und davon 4 in leitender Position tätig gewesen sein. Ist wohl gegeben als Werkstattleiter.
Du benötigst dann meines Wissens immer noch den ADA- Schein um ausbilden zu dürfen.
Und unter Umständen (höchst Wahrscheinlich) verlangt die zuständige Handwerkskammer einen Nachweis über deine kaufmännischen und betriebswirtschaftlichen Kenntnisse.
Wenn du gerade die Meisterschule besuchst, machst du ja eh noch beides (ADA-Schein u. Fachkaufmann). Also nur Geduld

AW: Altgesellenregelung!
Verfasst: Fr 29. Jan 2010, 07:54
von fsg-tuner
Andrew hat geschrieben:Die Altgeselleregelung ist "nur" eine Ausübungsberechtigung für Altgesellen, und berechtigt zu einer Eintragung in die Handwerksrolle wenn man sich in einem zulassungsplichtigen Handwerk selbstständig macht.
Du musst 6 Jahre Berufserfahrung haben und davon 4 in leitender Position tätig gewesen sein. Ist wohl gegeben als Werkstattleiter.
Du benötigst dann meines Wissens immer noch den ADA- Schein um ausbilden zu dürfen.
Und unter Umständen (höchst Wahrscheinlich) verlangt die zuständige Handwerkskammer einen Nachweis über deine kaufmännischen und betriebswirtschaftlichen Kenntnisse.
Wenn du gerade die Meisterschule besuchst, machst du ja eh noch beides (ADA-Schein u. Fachkaufmann). Also nur Geduld
hi hiAlso die Handwerkskammer will einen nachweis über 4 jahre leitende tätigkeit in meinem beruf. kann ich nachweisen mache das schon über 5jahre. gesellenjahre hab ich schon über 13jahre als lkw mechaniker.ada schein braucht man nicht unbedingt dazu aber von vorteil. kaufmännisch brauch ich dafür garnichts. meinen meister mach ich auf jedenfall! zahlt mein chef!