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Doppeltes Verwarngeld bei falsch Parken?
Verfasst: Mi 16. Dez 2009, 18:43
von 53B
Hi,
kann mir jemand kurz bestätigen das es nicht rechtens ist für das selbe "Vergehen" doppelt bestraft zu werden? Kurzer Sachverhalt, ich hab meine Wintergurke anfang November etwas abseits von zuhause (Fahrzeug nicht im Blickfeld) im eingeschränkten Parkverbot abgestellt, bekam dafür ein Ticket am 11.11, einen Brief mit Zahlschein am 25.11. Diesen hab ich beglichen und das Fahrzeug umgeparkt, ein Zettel hing am Scheibenwischer. Nun kam 10.12 nochmal ein Brief das ich am 25.11 falsch geparkt hätte.
Das Fahrzeug stand da noch unverändert da. Da die Briefe wohl direkt von den Stadtschreibern ausgeteilt werden geh ich mal davon aus das er beim Austeilen mich gleich nochmal aufgeschrieben hat.
Kann ich mein Stornoschreiben damit begründen das ich das Fahrzeug nicht bewegt habe und erst nach Kenntnisnahme durch den Brief umgeparkt habe, bzw. das ein Vergehen nicht 2 mal geahnded werden kann?
53B
AW: Doppeltes Verwarngeld bei falsch Parken?
Verfasst: Mi 16. Dez 2009, 20:10
von Günni
Hatte ich vor kurzem auch, normalerweise steht da noch die Uhrzeit mit drauf.
Habe da angerufen und musste nur 1x bezahlen.
AW: Doppeltes Verwarngeld bei falsch Parken?
Verfasst: Mi 16. Dez 2009, 21:37
von kogafreund
Eine doppelte Bestrafung wegen desselben Vergehens ist nicht möglich.
Das folgt aus Art. 103 II GG (Verbot der Doppelbestrafung, "ne bis in idem").
Ich kann nur empfehlen, förmlich Widerspruch bei der Behörde einzulegen, die den "zweiten" Bescheid erlassen hat.
AW: Doppeltes Verwarngeld bei falsch Parken?
Verfasst: Do 17. Dez 2009, 07:04
von 53B
Glaub das schaut so ähnlich aus wie ein Bußgeld für zu dumm zum lesen.
AW: Doppeltes Verwarngeld bei falsch Parken?
Verfasst: Do 17. Dez 2009, 15:16
von Stephan
Hi,
es ist ja so, dass Bußgelder bei fortgesetzter Begehung durchaus erhöht werden können. 11.11.-25.11. sind ja nun 2 Wochen. Ich weis ja nicht, wie die Umstände vor Ort genau waren, aber man wird Dir vermutlich sagen, dass es zumutbar gewesen wäre, sein Auto innerhalb von 2 Wochen aus dem Bereich zu entfernen. Das 1. Schreiben war ja vom 11.11., richtig? Es ist richtig, dass wenn ein Verwaltungsakt abgeschlossen ist(wenn Du gezahlt hast), Dir wegen der selben Sache keine doppelte Bestrafung zuteil werden darf. Gleichzeitig bist du aber hier im Ordnungswidrigkeitenrecht, nicht im Strafrecht. Da gilt die umgekehrte Beweislast. Das heißt, Du wirst vermutlich beweisen müssen, dass der Wagen zwischenzeitlich nicht bewegt wurde und Du auch nichts vom Halte- oder Parkverbot wußtest(das es also immer noch das selbe Delikt ist).
Ob es ausreicht, dass du das Auto am 25.11. dort entfernt hast, nachdem du den ersten Bescheid bekamst, um den 2. Parkverstoß für nichtig zu erklären, wird nicht ganz so einfach zu klären sein, denke ich. Wenn Du deshalb mit der Bußgeldbehörde Kontakt aufnimmst, solltest Du Dir deine Argumente vorher gut überlegen.
Viel Erfolg.
PS: Das war keine Rechtsberatung.
AW: Doppeltes Verwarngeld bei falsch Parken?
Verfasst: Do 17. Dez 2009, 21:56
von kogafreund
Stephan L. hat geschrieben:Hi,
es ist ja so, dass Bußgelder bei fortgesetzter Begehung durchaus erhöht werden können. 11.11.-25.11.
NEIN !
Jedenfalls nicht hier.
Falschparken ist ein Dauerdelikt.
Es wird nur ein einziges Mal geahndet.
Dann ist Feierabend (unabhängig davon kann das falsch parkende Fahrzeug natürlich u.U. polizeirechtlich entfernt werden).
s. hierzu sehr aufschlußreich:
http://www.verkehrslexikon.de/Texte/ParkVerstoss14.php
Stephan L. hat geschrieben:
..., aber man wird Dir vermutlich sagen, dass es zumutbar gewesen wäre, sein Auto innerhalb von 2 Wochen aus dem Bereich zu entfernen.
Richtig, darauf kommt es rechtlich aber nicht an.
Stephan L. hat geschrieben:
Gleichzeitig bist du aber hier im Ordnungswidrigkeitenrecht, nicht im Strafrecht. Da gilt die umgekehrte Beweislast. ...
Hast Du für diese Behauptung mal eine passende Rechtsnorm parat ?
Daß das im Ordnungswidrigkeitenrecht immer so sein soll, habe ich noch nie gehört.
Und ich sollte es eigentlich wissen.
Gruß
kogafreund
AW: Doppeltes Verwarngeld bei falsch Parken?
Verfasst: Do 17. Dez 2009, 22:36
von Stephan
Huhu Koga,
ich weis das Du es wissen solltest, keine Frage. Aber da wir ja hier keine Rechtsberatung machen, schreibe ich hier auch keine Normen oder Hinweise zu Kommentaren zu Gesetzesnormen rein. Ich was was im OwiG der passenden Paragraphen steht, keine Frage. Aber eine kurze Erläuterung:
Die Beweislastumkehr würde ich aus obigen Beispiel daher ableiten, dass an 2 weit auseinanderliegenden Zeitpunkten ein Delikt festgestellt wurde, von dem behauptet wird, dass es zusammenhängend sei. Da dies vom Betroffenen behauptet wird, müßte er meines Erachtens nach im Owiverfahren beweisen können, dass seine Behauptung zutreffend ist.
Du verstehst sicher auch meinen Standpunkt als "Ordnungshüter". Wenn man 2 mal an der selben Stelle ein Bußgeld wegen dem selben Delikt bekommt, ist es sehr fraglich, ob ein Dauerdelikt ist, oder ob es ein Neues sein könnte.
Und Erhöhung wird im OBIGEN FALL nicht zutreffen, das ist richtig, weil es da einfach egal ist, ob er länger als so und so viel Minuten oder Stunden steht. Es war aber grundsätzlich als Hinweis gemeint.
Und ganz ehrlich, wenn jemand so lange verbotswidrig an der selben Stelle steht und der ggf. schon angebrachte Datenermittlungsbeleg, Strafzettel oder wie auch immer man das nennen mag, inzwischen fehlt, würde jeder einen neuen dran hängen, der mit sowas befasst ist, oder? Über die Rechtmäßig- oder Nichtigkeit muß man dann eben diskutieren.
Übrigens Koga, ich habe nicht vor, mich mit Dir hier zu streiten oder dergleichen, keinesfalls. Will nur anmerken, dass eben genau für diese Rechtsangelegenheiten unsere lieben Rechtsanwälte da sind, gelle (wobei - hier gehts vermutlich um 15 Euro

).
Edit:
Habs im Link nochmal nachgelesen
Aus dem obigen Link:
OLG Jena v. 03.11.2005: Mehrere ununterbrochene örtlich identische Parkverstöße stellen ein Dauerdelikt dar. Zwischen ihnen besteht keine Tatmehrheit. Ergehen deswegen zwei Bußgeldbescheide, so ist der zweite von vornherein unwirksam
Bei dem Fall gings um 2 Verstöße an 1 Tag innherhalb von 1h. Daher finde ich es sehr fraglich, ob dieser Fall auf o.g. Beispiel für einen Zeitraum von 2 Wochen anwendbar ist, da der Zeitraum doch erheblich größer ist und eine längerfristige Unterbrechung des Zustandes des Falschparkens nicht ausgeschlossen werden kann.
Ich habe das ganze Urteil gelesen und man kann es sicher so und so auslegen. Meiner Rechtsauffassung nach ist es aber aus o.g. Gründen hier nicht anwendbar. Wenn ich hier falsch liegen sollte, nehme ich dies zur Kenntnis.
AW: Doppeltes Verwarngeld bei falsch Parken?
Verfasst: Do 17. Dez 2009, 23:01
von kogafreund
Huhu Stefan,
streiten wollte ich auch gar nicht.
Es ging mir nur darum, evtl. etwas dazuzulernen, deshalb meine Frage.
Meinetwegen könnte man Falschparker an den Eiern aufhängen
(besonders wenn andere dadurch behindert werden).

AW: Doppeltes Verwarngeld bei falsch Parken?
Verfasst: Do 17. Dez 2009, 23:10
von Stephan
Nein, ich lerne gerne was dazu. Wenn meine Rechtsauffassung von Deiner abweicht, kann man das ja gerne diskutieren. Kennst das ja Polizei - Anwalt

.
AW: Doppeltes Verwarngeld bei falsch Parken?
Verfasst: Sa 13. Mär 2010, 12:02
von 53B
So, also bislang hab ich auf den Bußgeldbescheid gewartet um Einspruch einzulegen weil ja auf dem Beiblatt der Rechtshilfebelehrung drauf stand das gegen das Verwarngeld kein Einspruch eingelegt werden kann sondern nur wenn das Bußgeldverfahren eröffnet wird. Jetzt kam ein Brief in dem steht das Verfahren wird eingestellt aber ich muss die Gebühren zahlen, kann das so seine Richtigkeit haben das ich ohne einen Brief für die Eröffnung des Bußgeldverfahrens, bei dem ich erst die Möglichkeit hätte Einspruch einzulegen, direkt ein Gebührenbescheid bekomme?