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Suche kündigungsgrund
Verfasst: Mi 23. Sep 2009, 12:30
von thebluelord
moin moin,
ich habe mit anderen zum 1.mai eine scheune zum schrauben und basteln gemietet. ich bin der hauptmieter und habe zu meiner absicherung mit allen einen untermietertrag. nun ist es so gekommen wie es kommen musste. einer schlägt quer und der zoff ist da. der eine stellplatz ist eine einzige ölpfitze und es gibt eigendlich nur stress mit ihm da er nun auch eine gebühr für die benutzung seiner hebebühne haben will die ich eingebaut habe und wo ich ca 200 euro investiert habe. er bezahlt pünklich und hält sich auch an die ruhezeiten die ich ausgehangen habe.
eigendlich totaler kinderkram aber wir kommen zu keiner einigung und so langsam (das geht schon seit 2 monaten so) geht mir die gedult aus.
wenn sich einer von euch auskennt wäre ich sehr dankbar über eine auskunft.
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Verfasst: Mi 23. Sep 2009, 13:11
von chaolli
Das ist ja nicht wie bei einer Wohnung,also kannst du ihn ohne Grund von heute auf morgen rausschmeißen.
Sag ihm einfach du brauchst den Stellplatz für dich und fertig.
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Verfasst: Mi 23. Sep 2009, 14:06
von thebluelord
kündigung wegen eigenbedarf. da hab ich mich auch schon schlau gemacht. den stellplatz muss ich dann selber ein jahr lang in anspruch nehmen jedoch will ich den stellplatz sofort wieder vermieten.
noch andere vorschläge?
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Verfasst: Mi 23. Sep 2009, 14:13
von dr.scirado
zusammen an einen tisch setzen, vernünftig reden und dabei ein bier trinken?
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Verfasst: Mi 23. Sep 2009, 14:32
von Kerstin
Wie der Dr. schon sagt!
N bier, dann 200 euro kassieren die du investiert hast, der Ölfleck muß weg, dazu soll er es in zukunft verhindern und Gebühren klären für die Hebebühne, sollte doch gehen das jemand für die Nutzung auch zahlt!
Wenn er für Stress sorgt muß er es abstellen was auch immer es ist!
Oder eben gehen!
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Verfasst: Mi 23. Sep 2009, 15:19
von thebluelord
tja das mit dem reden hatten wir schon letztes wochenende( ohne bier da er keins trinkt).seine bedingungen waren das die bühne nur benutzt wird wenn er auch anwesend ist(also nur am wochenende) und das gegen gebühr und das sehen ich und die anderen mieter nicht da wir uns finanziel und beim aufbau beteiligt haben. (ich bau doch kein eigenheim und zahl dann dafür miete).
und wenn ich bedenke das ich die sandstrahlkabine und die lackierkabine alleine aufgebaut und bezahlt habe mit locker 2000 euro und ihm schon einiges gesandstrahlt und lackiert habe und das auch noch umsonst dann platzt mir der kracken.
2 stunden hat es gedauert bis wir uns einig waren das er die bühne verkauft und das loch bis zum 26.9. wieder zuschaufelt.
da nun die anderen scheunenmieter nicht die ganze arbeit mit einer neuen bühne haben wollen, wollten wir alle zusammen legen und ihm die bühne einfach abkaufen. wir wissen alle das er dafür 200 euro bezahlt hat. aus trotz will er nun 800.
ich seh das nun so das man nicht mit ihm reden kann. die 800 euro soll er bekommen aber dann seh ich nicht ein warum ich ihn weiter dulten sollte da mitlerweile jeder will das er geht und dafür brauch ich einen kündigungsgrund.
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Verfasst: Mi 23. Sep 2009, 18:57
von Rocco´82
mach doch einfach aus eigenbedarf, dann nutzt du eben den stellplatz und vermietest deinen anderen dafür. weiß nicht, was daran so schwer ist? ein jahr lang mal woanders parken ist doch auch nciht so schwer?
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Verfasst: Mi 23. Sep 2009, 21:29
von Buggyboy
Rocco´82 hat geschrieben:mach doch einfach aus eigenbedarf, dann nutzt du eben den stellplatz und vermietest deinen anderen dafür. weiß nicht, was daran so schwer ist? ein jahr lang mal woanders parken ist doch auch nciht so schwer?
Genau das hab ich mir auch gedacht..

AW: Suche kündigungsgrund
Verfasst: Mi 23. Sep 2009, 21:38
von ts-schranz
Hallo zusammen
ich bin ungern der Spielverderber
Also wegen Kündigung auf eigenbedarf und dann einfach Auto umparken geht nur wenn
1. der Stellpßlatz den er nun benutzt genau im Mietvertrag definiert ist
2. du diesen dann nutzt für nen Jahr und eine ausschließliche Nutzung auf diesen Platz gewährleistet ist
3. du kannst dein nur dann vermieten wenn die Plätze nicht den selben standardt haben
ich denke so wie er sich verhält wird er sich da quer stellen und wenn du da nicht abgesichert bist klagt er sich wieder rein
ich drück dir die daumen
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Verfasst: Mi 23. Sep 2009, 22:24
von thebluelord
ts-schranz hat geschrieben:Hallo zusammen
ich bin ungern der Spielverderber
Also wegen Kündigung auf eigenbedarf und dann einfach Auto umparken geht nur wenn
1. der Stellpßlatz den er nun benutzt genau im Mietvertrag definiert ist
2. du diesen dann nutzt für nen Jahr und eine ausschließliche Nutzung auf diesen Platz gewährleistet ist
3. du kannst dein nur dann vermieten wenn die Plätze nicht den selben standardt haben
ich denke so wie er sich verhält wird er sich da quer stellen und wenn du da nicht abgesichert bist klagt er sich wieder rein
ich drück dir die daumen
der standart der mietplätze ist gleich und es ist nicht genau definiert welcher stellplatz genutzt werden soll.
ne andere idee das alle mieter damit einverstanden sind das er den frieden der gemeinschaft stört und sich alle einig sind das er die gemeinschaft verlassen soll.
ich hoffe damit zu erreichen das er einsichtig sein wird und von selber geht.