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Verzichtserklärung???
Verfasst: Fr 17. Jul 2009, 11:43
von thebluelord
da wir uns im moment beim aufbau der schrauberscheune befinden und wir schon unseren ersten unfall mit sachschaden hatten wollte ich eine "verzichtseklärung für personen und sachschäden" aufsetzen die jeder vor dem betreten der scheune lesen und unterschreiben muss. allerdings weiss ich nicht wie das ganze auszusehen hat und bitte nun um eure hilfe.
wichtige punkte in meinen augen sind:
1)betreten auf eigene gefahr
2)ich (hauptmieter) übernehme keine haftung für personen und sachschäden
3)personen und sachschäden werden von verursacher beglichen
das ganze ist mir recht wichtig da ich am mittwoch wachgerüttelt wurde als während meiner abwesenheit eine nicht im boden verankerte säule der hebebühne auf ein fahrzeug gefallen ist da sich jemand fremdes gegen die äule gelehnt hat. zum glück ist die 200 kilo säule nur auf ein auto (nicht meins) gefallen. der eine arm der säule steckte recht mittig im motorraum. das auto gehörte dem verursacher der sogleich auch den preis für die schweißarbeiten drücken wollte.
so nun hoffe ich auf eure hilfe
mfg sven
AW: Verzichtserklärung???
Verfasst: Fr 17. Jul 2009, 12:58
von scirocco_dave
Uiuiui...
Mal nur gut, dass niemand verletzt wurde. Ich kann leider nichts sachliches Beitragen, wünsche dir aber auf jeden Fall viel Glück und einen guten Ausgang der Geschichte...
AW: Verzichtserklärung???
Verfasst: Fr 17. Jul 2009, 14:32
von Mr.Burnout
der sogleich auch den preis für die schweißarbeiten drücken wollte
...das hört sich schwer nach "gewerblicher Tätigkeit" an
In dem Fall greift keine "Verzichtserklärung"...hier gelten die Vorschriften für gewerbliche Betriebe
Im Übrigen ist ja der Geschädigte auch der Verursacher...somit fällt die Haftung hier weg.
Gruß
Stefan
AW: Verzichtserklärung???
Verfasst: Fr 17. Jul 2009, 16:42
von thebluelord
Mr.Burnout hat geschrieben:...das hört sich schwer nach "gewerblicher Tätigkeit" an
In dem Fall greift keine "Verzichtserklärung"...hier gelten die Vorschriften für gewerbliche Betriebe
Im Übrigen ist ja der Geschädigte auch der Verursacher...somit fällt die Haftung hier weg.
Gruß
Stefan
ne ne das ist nicht gewerblich. wir haben uns ne scheune gemietet zum schrauben und ab und zu kommt mal ein freund oder wie auch immer vorbei um mal schnell was zu erledigen.
und da wir ja alle keine millionen aufm konto haben und auch nix zu verschenken haben nehmen wir halt auch etwas für unsere tätigkeiten. materialkosten + kaffeekasse.
mfg sven
AW: Verzichtserklärung???
Verfasst: Fr 17. Jul 2009, 19:41
von Rocco-Rebound
Hallo Sven,
also der Einwand von Stefan alias Mr. Burnout ist nicht von der Hand zu weisen!
Du befindest Dich mindestens in einer rechtlichen Grauzone, eventuell biste
schon darüber hinaus!
Wenn Du fremde Autos reparierst und Teile wechselst - und sei es "nur" Autos von
Freunden - ist rechtlich sehr bedenklich!
Ich spreche nicht nur von der Haftung (Stichwort Schwarzarbeit!)! Du hast selber
eingeräumt, daß er Dich wegen des von ihm verursachten Schadens direkt im Preis
drücken wollte!
Wie das!!! Ich dachte, die Freunde kommen in die Scheune und erledigen alles selbst!
Die Schweißarbeiten, die Du eventuell ausführen willst, wären im jeden Fall
schon gewerblich!
Auch spielt es dabei keine Rolle, daß Du nur die Kosten für die verbauten Ersatzteile
und Kleingeld für die Kaffeekasse haben möchtest, da das Ausführen auch
solcher Arbeiten ebenfalls schon gewerblich wäre!
Du solltest peinlichst darauf achten, daß die "Freunde" alles selber machen und
Du nur die Anweisung bzw. den Rat zur Reparatur gibst!
Eventuell kannste die Scheune stundenweise an Reparaturwillige vermieten!
Genauere Infos kann Dir bestimmt unser §§Rocco geben!
Gruß Rocco-Rebound
AW: Verzichtserklärung???
Verfasst: Fr 17. Jul 2009, 19:43
von Peet!
Haftpflichtversicherung heißt eigentlich das Zauberwort!
Aber mit Vorsicht zu geniesen, da ihr ja für Reparaturen was bekommt (Kaffeekasse?)
Das Finanzamt ist bei sowas gleich dabei, also seit Wachsam und macht euch richtig kund, dass ihr Abgesichert seit!
gruß Peet
AW: Verzichtserklärung???
Verfasst: Fr 17. Jul 2009, 19:47
von Peet!
@Rocco-Rebound

AW: Verzichtserklärung???
Verfasst: Fr 17. Jul 2009, 22:47
von thebluelord
gut zu wissen. dann werd ich mal meine mitmieter anhauen das nur noch an eigenen fahrzeugen geschraubt wird und nur hilfestellungen gegeben werden. für die zeit in der das fahrzeug in der scheune steht wird eine gebühr erhoben. trotzdem bräuchte ich noch eine art verzichtserklärung. die bühne zum beispiel haben wir selber aufgebaut (fundament) und hat keinen tüv (sowas brauchen wir auch nicht da es nicht gewerblich ist und diese nur privat genutz wird) und falls nun was passiert (gott bewahre) das ich auf der sicheren seite bin. eine erklärung die nach betreten der scheune in kraft tritt.
das schild "betreten auf eigene gefahr" hängt schon aber ob das ausreicht?
reicht es aus wenn ich selber eine verzichtserklärung aufsetze?
es wär nur gut zu wissen was da rein muss damit mir keiner nen strick draus drehen kann.
mfg sven
AW: Verzichtserklärung???
Verfasst: Fr 17. Jul 2009, 23:02
von Peet!
Das Schild "Betreten auf eigene Gefahr" befreit dich nicht von deiner Haftung!
Frag am besten einen Notar oder Anwalt deines Vertrauens, der klärt dich auf!
AW: Verzichtserklärung???
Verfasst: Sa 18. Jul 2009, 18:28
von kogafreund
thebluelord hat geschrieben:....das ich auf der sicheren seite bin. eine erklärung die nach betreten der scheune in kraft tritt.
das schild "betreten auf eigene gefahr" hängt schon aber ob das ausreicht?
reicht es aus wenn ich selber eine verzichtserklärung aufsetze?
es wär nur gut zu wissen was da rein muss damit mir keiner nen strick draus drehen kann.
Den Strick drehst Du Dir im Zweifel selber:
Im Schadensfall können zivil- und strafrechtliche Rechtsfolgen (z.B. fahrlässige Körperverletzung, § 229 StGB u. § 823 BGB) eintreten.
Es ist ein Irrglaube, daß diese Folgen ohne weiteres zur Disposition stehen, d.h. die Beteiligten können (sehr oft) nicht entscheiden,
ob diese Rechtsfolgen nun eintreten sollen oder nicht.
Ein - wie auch immer - vereinbarter "Verzicht" kann deshalb wirkungslos sein.
Das kann sehr teuer werden.
Ich rate deshalb, anwaltlichen Rat einzuholen (insbesondere bezgl. der "halbgewerblichen" Nutzung).
Daß eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden sollte, versteht sich von selbst.