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Domstrebe eintragen lassen???
Verfasst: Sa 13. Jun 2009, 12:05
von philipple
so, aus gegebenem Anlass:
wurde gestern Abend von der Polizei angehalten - Fahrzeugkontrolle....
war soweit alles in Ordnung, der Beamte war auch sehr freundlich und interessiert.
Allerdings ist meine Domstrebe (Wiechers) nicht eingetragen. Ich war der Meinung mein Tüvler hätte damals gesagt die müsse nicht eingetragen werden.
Der Polizist war sich auch nicht ganz sicher, meinte nur (sinngemäß): "doch eigentlich gehört die schon eingetragen, aber daran solls jetzt nicht scheitern"
naja, ich konnte weiterfahren.
Nur frag ich mich jetzt, was wenn ich beim nächsten Mal an einen weniger kooperativen Beamten komme, der sich wegen der Strebe aufgeilt...
Also wie ist hier die rechtliche Lage, bzw. habt ihr eure Domstreben eingetragen??
PS: Querlenkerstrebe ist bei mir seltsamerweise eingetragen?!
AW: Domstrebe eintragen lassen???
Verfasst: Sa 13. Jun 2009, 12:11
von Haiko
Querlenkerstrebe eingtragen = Logisch, wegen nicht Serienfelgen.
Domstrebe VA oben = Nicht eintragungspflichtig.
AW: Domstrebe eintragen lassen???
Verfasst: Sa 13. Jun 2009, 12:18
von philipple
danke Haiko. woher hast die Info?
was ist mit der Domstrebe hinten? ist bei mir auch nicht eingetragen..
sorry, ich frag nur nach der Quelle, weil wenn ich in ner Kontrolle stehe, und der Beamte ist überzeugt, dass die Domstrebe eintragungspflichtig ist, könnts schwer werden den allein durch die Aussage vom Gegenteil zu überzeugen.
AW: Domstrebe eintragen lassen???
Verfasst: Sa 13. Jun 2009, 12:23
von Haiko
Die hintere im Kofferraum hatte ich damals auch nicht eintragen müssen. Die vordere obere ebenfalls nicht.
Info: Mündliche Aussage Dipl. Ing. vom Tüv Nord ( Sommer 2005 )
Bezieht sich jetzt auf VW Fahrzeuge vom Typ 53 & Typ 53b
AW: Domstrebe eintragen lassen???
Verfasst: Sa 13. Jun 2009, 14:44
von Eugen
Domstreben im eigentlichen Sinn sind nicht eintragungspflichtig. Dies verändern weder die Fahreigenschaften, noch die Sicherheit eines Fahzeugs. Es gibt in der ganzen stvzo keine Gesetzesgrundlage, die die Notwendigkeit einer Eintragung begründen würde.
Die Sachlage ist im Grunde absolut eindeutig. Aber Polizisten und auch Prüfer sind nur Menschen und wissen es manchmal nicht bzw. nicht zu 100%.
Gruß
Eugen
AW: Domstrebe eintragen lassen???
Verfasst: Sa 13. Jun 2009, 15:38
von Madass
Hatte das gleiche Problem.
Einfach kurz eine Mail an Wiechers schreiben.
Dann mailen die dir eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für den einbau aller Streben von Wiechers.
Ich glaub ich hab den Zettel sogar per Post bekommen.
Hab keinen Scanner sonst könnte ich dir den Zettel mailen.
AW: Domstrebe eintragen lassen???
Verfasst: Sa 13. Jun 2009, 15:41
von Buggyboy
AW: Domstrebe eintragen lassen???
Verfasst: So 14. Jun 2009, 12:31
von iroc16v
na also das deine querlenkerstrebe eingetragen ist sollte dir doch klar sein. ist ja 1. beim 16v schon serie. 2. musst du die eingebaut haben aufgrund deiner nicht gewöhnlicher rad-reifen kombination. die domstrebe ist ein nicht eintragungsplichtiges versteifendes anbauteil. zu diesen teilen habe ich noch nie eine abe oder ein gutachten bekommen. ganz egal von welchem hersteller. denke wie oben beschrieben das du von wichers oder wie aus dem link vom freundlicher forumskoleggen die bescheinigung für ein bedenkenfreies einbauen und verwenden dieser strebe bekommen kannst. meine hier genannte aussage habe ich auch so wieder gegegen wie ich sie vom tüv damals bekommen habe. dem hatte ich meinen 16v hingestellt zum tüven. abends habe ich den wagen ohne komentar seinerseits abgeholt. ich fragte ihn dann wegen der strebe. da miente er das es nicht nötig sei. ich dann nur

).
mfg benny
AW: Domstrebe eintragen lassen???
Verfasst: So 14. Jun 2009, 13:31
von Thommy
Ahoi,
muss denn eine Querlenkerstrebe nun eingetragen werden? das wird mir hier nicht ganz klar...
abgesehen von Rad-Kombinationen, in denen sie ohnehin vorgeschrieben ist und als Bedingung aufgeführt wird. Gehen wir mal von einem serienbelassenen Scirocco aus, der kein 16V ist
ich fänds seltsam, sollte es so sein...
MfG Thommy
AW: Domstrebe eintragen lassen???
Verfasst: So 14. Jun 2009, 13:51
von Haiko
Thommy hat geschrieben:Ahoi,
muss denn eine Querlenkerstrebe nun eingetragen werden? das wird mir hier nicht ganz klar...
abgesehen von Rad-Kombinationen, in denen sie ohnehin vorgeschrieben ist und als Bedingung aufgeführt wird. Gehen wir mal von einem serienbelassenen Scirocco aus, der kein 16V ist
ich fänds seltsam, sollte es so sein...
MfG Thommy
Von einer Eintragung der Querlenkerstrebe war hier bis jetzt nie die Rede.
Habe 2 ehemalige 8V GT ll von mir damals mit original Rad-/Reifenkombination und Serienfahrwerk jeweils mit einer originalen GT ll 16V Querlenkerstrebe nachgerüstet. Hat den TüV Prüffer überhaupt nicht interessiert bei einer normalen HU.