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Fragen zu Konsolen und Halb-/Schalensitzen
Verfasst: Mo 27. Apr 2009, 17:24
von Torfi
Hallo
ich hab mich jetzt ein wenig durch die Suchfunktion gequält, aber irgendwie ist mir das noch nicht ganz klar:
- Kann ich Schalensitze die ich mit einer klappbaren Konsole verbaue eintragen lassen ohne das aus meinem Rocco ein 2-Sitzer wird? Ich Dachte man bräuchte Halbschalensitze deren Rückenlehne man nach vorn klappen kann um die Eintragen zu lassen.
- Wenn ich 4 Punkt Gürte verbaue muss der Sitz doch sowohl für 3 Punkt als auch 4 Punkt Gurte zugelassen sein damit ich meine Rückbank behalte oder?
Der Hintergrund ist die Suche nach Sitzen fürn Scirocco aber ohne die Rückbank zu verlieren.
Ich war bis jetzt immer auf der Suche nach Sitzen mit klappbarer Rückenlehne da ich nicht wusste das es klappbare Konsolen gibt und das die ( vielleicht??? ) eingetragen werden?!
Danke schonmal für die Antworten
AW: Fragen zu Konsolen und Halb-/Schalensitzen
Verfasst: Mo 27. Apr 2009, 18:27
von ronin
Da die wenigsten Sitze Tüv haben musst du die Einzelheiten mitm Tüvver klären. Die einen tragen es mal einfach so ein, die anderen jagen dich vom Hof...
AW: Fragen zu Konsolen und Halb-/Schalensitzen
Verfasst: Mo 27. Apr 2009, 21:06
von gojira
mit schalensitzen kannst du die originalen gurte nicht mehr nutzen also brauchst du 3 oder 4 punkt gurte. bei diesen gurten darf aber hinten keiner sitzen = 2 sitzer.
AW: Fragen zu Konsolen und Halb-/Schalensitzen
Verfasst: Di 28. Apr 2009, 04:43
von LeXXer
Muss ich Gojira zustimmen, habe Schale und musste wegen den H-Gurten die hinteren Sitzplätze streichen.
AW: Fragen zu Konsolen und Halb-/Schalensitzen
Verfasst: Di 28. Apr 2009, 18:53
von 53b16v scirocco
Moin,
da muss ich aber wiedersprechen.
Wenn du Halbschalensitze eintragen lassen willst,muss die originalen Gurte vorhanden sein auser,du lässt die austragen und lässt dir deine 3/4 Punktgurte eintragen.
Selbst bei Vollschalensitze(dann kannst du deine Rückbank vergessen)müssen die zuerst da sein.Es kann sein,das der Prüfer dir dann deine Originalen austrägt und diese "Hosenträgergurte"fahren muss.
Denke aber da dran,das du mechanischen Gurte ohne elektrische Bremse ab nen bestimmten Bj. nicht mehr fahren darf.
Wenn ich mich nicht irre,ist die Grenze 89-90 bin mir aber nicht genau sicher.Du kannst das aber bei deinem Prüfer des vertrauens erfahren und der sagt dir,was du alles an Papieren benötigst.
Gruß Alex
AW: Fragen zu Konsolen und Halb-/Schalensitzen
Verfasst: Mi 29. Apr 2009, 09:57
von Soul_Reaver666
mal zu den Klappkonsolen
Die kannst du vergessen, ich habs mal ausprobiert allerdings kann man beim Scirocco die nicht verbauen, da der Sitz (Vollschale) beim vorklappen ans Dach stößt.
Hatte vorher Vollschalensitze verbaut und ihn als 2 Sitzer eintragen lassen.
Mit Starren Schroth Gurten! (Bj. 92)
Jetzt hab ich Halbschalen mit den Gurten. (Originale hab ich ausgebaut)
Soweit ich weis darf man nur mit den Originale Gurten hinten jemand mitnehmen, sobald andere verbaut sind fallen die hinteren Plätze weg.
Und Originale darf nur mit Halbschalen behalten, allerdings musst du dir dann noch ne Gurt aufnahme an die Konsolen schweisen, da die an den Sitzen montiert sind.
Hoffe es hilft dir weiter!
Gruß Pascal
AW: Fragen zu Konsolen und Halb-/Schalensitzen
Verfasst: Fr 1. Mai 2009, 16:15
von Torfi
Danke schön :)
Dann fallen Schalensitze also komplett weg und die Gurtangelegenheiten zu den Halbschalensitzen klär ich dann mit dem Tüv.
Die sind dann ja sowieso klappbar.