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muß ich meine felgen eintragen lassen??
Verfasst: Mo 6. Apr 2009, 23:15
von Scirocco2 GTX
hallo hab mal ne frage muß ich meine steffan bcw trotz abe eintragen lassen??? mich hat die

angehalten bzw. meine freundin und ham einen ordentlichen mängel zettel erhalten.
AW: muß ich meine felgen eintragen lassen??
Verfasst: Mo 6. Apr 2009, 23:24
von sciroccofreak willi
Scirocco2 GTX hat geschrieben:hallo hab mal ne frage muß ich meine steffan bcw trotz abe eintragen lassen??? mich hat die

angehalten bzw. meine freundin und ham einen ordentlichen mängel zettel erhalten.
Wenn auf den BCW 185/60R14 oder 175/70R13 drauf sind und Du wirklich eine ABE (und kein Gutachten hast) dann nicht.
Andere Reifengrößen müssen immer eingetragen werden.
Wird Serienbereifung verwendet, dann kann die Felge, sofern sie nicht zu wild ist, eine ABE haben.
Aber für 9x14 mit 195/45er Reifen habe ich noch nie gehört, daß es eine ABE gibt.
mfg
Willi
AW: muß ich meine felgen eintragen lassen??
Verfasst: Mo 6. Apr 2009, 23:36
von Scirocco2 GTX
also ja ich hab vorne 225 und hinten 255 drauf und polizei hat ja auch dumm gemacht weil ich ein 30cm lenkrad drinne hab und das währe zu klein! passt alles nicht zusammen, ham die mir gesagt u. wegen federteller, alles nur wegen den felgen
AW: muß ich meine felgen eintragen lassen??
Verfasst: Di 7. Apr 2009, 05:46
von Meiki
muß ich meine felgen eintragen lassen??
Da hat man es dir doch geschrieben, seit froh das ihr keine Punkte bekommen habt.
Siehe Link
http://www.sciroccoforum.de/forum/showt ... p?t=309473
AW: muß ich meine felgen eintragen lassen??
Verfasst: Di 7. Apr 2009, 08:36
von MBO
Mein Wissensstand ist folgender...
- Benutzt Du original VW Felgen (irgendwelche) mit Reifengrössen die bereits eingetragen sind - nix Probleme.
- Benutzt Du andere Felgen mit ABE mit Reifengrössen die bereits eingetragen sind - nix Probleme
- Benutzt Du andere Felgen mit ABE oder Gutachten mit Reifengrössen die nicht eingetragen sind - Probleme ! Dann musst Du diese Kombination eintragen lassen. Bei breiteren Reifen wird auch geprüft ob die Kräfte am Lenkrad zu gross werden (speziell bei Fahrzeugen ohne Servo). Dann bekommst Du zumindest die Auflage ein Serienlenkrad zu montieren. Natürlich alles weitere wie Freigängigkeit in den Radhäusern usw...
Wenn Du einen ganz pingeligen Prüfer erwischt kann Dir noch folgendes passieren: Tachoangleichung oder Abdeckung der Lauffläche bzw. Reifenflanken (Ich musste bei einem anderen Auto vorne Gummilippen montieren weil der Reifen 2mm überstand)
Martin
AW: muß ich meine felgen eintragen lassen??
Verfasst: Di 7. Apr 2009, 10:57
von streets
hatten wir das vor kurzem nicht schonmal? also entweder andere felgen drauf oder ne verbreiterung ans auto sonst gibts nichts.
AW: muß ich meine felgen eintragen lassen??
Verfasst: Di 7. Apr 2009, 12:37
von 88er_GT_Scala
Verkaufe die Felgen lieber und ziehe Dir 7Jx15 drauf. Das reicht vollkommen aus, gibt keine größeren Probleme beim eintragen, Du musst nichts ziehen oder bördeln und das Muskeltraining fürs Lenken lernen kannst Du dir auch noch sparen...
AW: muß ich meine felgen eintragen lassen??
Verfasst: Di 7. Apr 2009, 14:05
von 53b16v scirocco
Wie meine vorredner schon gesagt bzw geschrieben haben,musst du solche Kombis eintragen lassen(Felgen,Reifen,Lenkrad) und da geht auch kein Weg dran vorbei.Wenn du solche Kombis fahren willst,wirst du auch nicht drum herum kommen und deine Radläufe zu ziehen.Ich fahre z.b. Hinten 8x15 et -22.Die Radläufe sind ca 5cm gezogen.Gruß Alex
AW: muß ich meine felgen eintragen lassen??
Verfasst: Di 7. Apr 2009, 19:18
von Scirocco2 GTX
naja ich fahre donnerstag erst mal zum prüfer mal schauen was der sagt

. radläufe habe ich mir selber gezogen ohne bördelgerät! die polizei hat gesagt das das grade so geht, also bei uns muß nur die lauffläche verschwunden sein. und ich lass den bösenblick auch gleich mal prüfen von mattig und eintragen lassen. brauche bloß noch eine bestätigung von einen einarmwischer das es mal beim scirocco original so war, oder irgendeine abe habe einen vom jetta dran.
AW: muß ich meine felgen eintragen lassen??
Verfasst: Di 7. Apr 2009, 19:22
von Maik
also bei uns muß nur die lauffläche verschwunden sein.
Das Gesetz/Vorschrift für Neueintragungen sieht was anderes vor.....und das gilt Deutschland weit...
aber warum nehme ich mir die Zeit zum antworten?
