Seite 1 von 2
Verwendung Kurzzeitkennzeichen - was ist eine Probefahrt?
Verfasst: Sa 21. Mär 2009, 23:32
von Thommy
Hallo,
für das kommende Wochenende bekomme ich Kurzzeitkennzeichen, damit ich meinen Scirocco mal wieder fahren kann

Das Auto ist seit Oktober abgemeldet und nur selten (aber regelmäßig) ein paar Meter gefahren.
Nun ist das Kennzeichen ja zu Überführungs-, Probe- und Prüfungsfahrten gedacht.
Was sind Probe- bzw. Prüfungsfahrten?
Wohin ich fahren will:
- Sciroccotreffen in Erfurt (gut 180km Autobahn) -> da seh ich kein Problem
- in die Werkstatt -> da seh ich auch kein Problem
- Abends in der Stadt um in einen Club/Kneipe einzukehren
- Sonntag in die Eisdiele
Im Grunde könnte man jede dieser Fahrten als Probefahrt erklären.
Wie streng wird das gehandhabt? Droht Ärger?
Mit freundlichen Grüßen,
Thommy

AW: Verwendung Kurzzeitkennzeichen - was ist eine Probefahrt?
Verfasst: So 22. Mär 2009, 08:53
von BremerRocco
Genau dem Problem stehe ich auch gegenüber obwohl ich bei meinem Komplettumbau wohl auch alles als Testfahrt ansehen kann, bin eigentlich auch mich nur am Fragen was ist echt wenn man damit zum Treffen fährt?
Denn so laut wie der ist halten die mich zu 100% an obwohl der im Stand nur 95db haben soll!
Also Antworten hierzu würden mich auch mal interressieren!
AW: Verwendung Kurzzeitkennzeichen - was ist eine Probefahrt?
Verfasst: So 22. Mär 2009, 09:06
von Maik
Werkzeug lose ins Autolegen und die Fahrt als Prüffahrt nach Einstellungen am Motor deklarieren.
Ich würde mir da aber nicht so die Gedanken drüber machen Thommy,da dein Auto ja der StVo (Oder wars StVz?) entspricht.
Beim G-Monster wirst du damit nicht durchkommen befürchte ich.
AW: Verwendung Kurzzeitkennzeichen - was ist eine Probefahrt?
Verfasst: So 22. Mär 2009, 09:10
von BremerRocco
Maik hat geschrieben:Beim G-Monster wirst du damit nicht durchkommen befürchte ich.
Wieso? ...für die Kennzeichen muss er ja weder TÜV haben noch alles eingetragen sein! Schließlich muss ich das Fahrzeug ja testen! Oder meinst du wegen dem Scirocco-Treffen?

AW: Verwendung Kurzzeitkennzeichen - was ist eine Probefahrt?
Verfasst: So 22. Mär 2009, 09:33
von Maik
Ich mein so,mal eben ein Eis essen fahren und so.Das mit den Treffen kann man als Überführung verkaufen denke ich...Ich bin auch der Meinung das das nicht so wild gesehen wird zu welchen zweck das Fahrzeug jetzt bewegt wird.Letztlich geht es nur um die notwendige Versicherung denk ich.
AW: Verwendung Kurzzeitkennzeichen - was ist eine Probefahrt?
Verfasst: So 22. Mär 2009, 10:19
von Thommy
Maik hat geschrieben:Werkzeug lose ins Autolegen und die Fahrt als Prüffahrt nach Einstellungen am Motor deklarieren.
gute Idee
Ich würde mir da aber nicht so die Gedanken drüber machen Thommy,da dein Auto ja der StVo (Oder wars StVz?) entspricht.
ja, StVo

die Scheinwerfer muss ich bei Gelegenheit nochmal nachmessen

Zu einer Verkehrskontrolle mit dem Scirocco wurde ich ein Jahr lang nicht angehalten - also wenn, dann haben Sie Interesse an den Kennzeichen, nicht am Auto. Das mag gut oder schlecht sein - keine Ahnung
BremerRocco hat geschrieben:Schließlich muss ich das Fahrzeug ja testen! Oder meinst du wegen dem Scirocco-Treffen?
bei dir sehe ich da eigentlich keine Probleme

da sollte klar sein, dass du Testfahrten machen musst, damit das Setup funktioniert und sicher ist.
Wo kann dir besser geholfen werden als auf einem Scirocco-Treffen?
Letztlich geht es nur um die notwendige Versicherung denk ich.
wollen wir es hoffen
MfG Thommy
AW: Verwendung Kurzzeitkennzeichen - was ist eine Probefahrt?
Verfasst: So 22. Mär 2009, 10:55
von Rocco´82
Also das mit der Eisdiele ist auch nicht so das Problem, das kannst du ja auch mit dem 07er machen, sprich, du machst gerade eine einstell-fahrt und musstest aufs Klo, hast dir bei der gelegenheit gleich etwas zu trinken eis geholt. Kann dir keiner verbieten, denn du sollst ja pausen machen und nicht durch anhalten der blase evtl den verkehr gefährden.
Was jetzt aber kein freifahrtsschein sein soll aber so wurde mir das aufm Amt mit dem 07er erklärt (hab da auch gefragt, wie das ist, wenn ich mal bei MC anhalte oder so).
Mit der lautstärke des G-Monsters: Du musst ja überprüfen und auch einstellen, damit der nicht mehr so laut ist, wie sollst du das ind er werkstatt machen? Du musst ja gucken, das er auch nach längerer fahrt nicht lauter wird

AW: Verwendung Kurzzeitkennzeichen - was ist eine Probefahrt?
Verfasst: So 22. Mär 2009, 11:26
von Thommy
Salut,
habe gerade nochmal ein wenig nachgelesen.
Die Anbringung eines Kennzeichen hinter Glas kostet bis zu 50€ Strafe - also nix mit Kennzeichen hinter die Windschutzscheibe, das kann Ärger bedeuten.
siehe hier:
http://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv_10.php
Da muss ich wohl noch nen bissl umbauen, damit die Kennzeichen dran passen
MfG Thommy
AW: Verwendung Kurzzeitkennzeichen - was ist eine Probefahrt?
Verfasst: So 22. Mär 2009, 14:13
von Rocco´82
ui, ja dann hab ich ja glück gehabt, hab meines beim weißen ja auch hinterm glas gehabt (keine halter) und da sagte die polizei gott sei dank nichts.
Aber gut, das du geschaut hast, muss ich wohl doch mal n halter anbringen

AW: Verwendung Kurzzeitkennzeichen - was ist eine Probefahrt?
Verfasst: Mo 23. Mär 2009, 00:34
von Buggyboy
Mich hat das in Krefels bei meiner Ex 60€ gekostet, weil ich am Golf damals noch keinen Halter hatte und das Schild mit Saugnäpfen gut sichtbar hinter der Scheibe pappte.
Zuhause in Ge hat das kein Schwein interessiert.
Treffen ist übrigens kein Problem, darfst ja auch mit 07 zum Treffen.
Tja Lautstärke , zum Tüv mußt Da ja z.B. auch kommen, kommt auch darauf an, wie scharf die Rennleitung bei Euch ist. Wenn Du damit zum Treffen möchtest, würd ich den vielleicht vor den Rennleitungseinflugschneise, vom Kollegen abschleppen lassen. Sieht Scheiße aus, ist aber Stressfreier
Abr eigentlich wolltest Du denn ja sowieso etwas dämmen.
... andere Möglichkeit, wer erinnert sich noch an Beverly Hills Cop?...