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Fahrwerk

Verfasst: Mi 18. Mär 2009, 16:35
von Stephie
hallo erstmal

habe gestern mein Fahrwerk eingebaut (60/40) und war bei der Dekra zum eintragen, leider gottes musste ich mir sagen lassen das mein kennzeichen zu tief hängt und die scheinwerferaustrittskannte bei 45 cm liegt also auch zu tief
was soll ich nun machen , muss ich das fahrwerk überhaupt eintragen lassen ?

lg stephie

AW: Fahrwerk

Verfasst: Mi 18. Mär 2009, 16:47
von KRY€
Ja Fahrwerk gehört eungetragen, wenn es da nicht klappt kann man es nochmal bei iner anderen Prüfstelle versuchen.
Oder vielleicht noch den Reifendruck erhöhen :-) )

AW: Fahrwerk

Verfasst: Mi 18. Mär 2009, 16:56
von Thommy
Ahoi,

du warst in Ilmenau nehme ich an?
versuch dort evtl. nochmal an einen anderen Prüfer zu gelangen - ich hab meinen dort auch abnehmen lassen.
Mein Kennzeichen war zwar schon versetzt jedoch habe ich das gleiche Problem mit den Scheinwerfern, das hat ihn allerdings nicht interessiert.

Komme momentan leider nicht an meine Unterlagen, sonst hätte ich dir auch den Namen des Prüfers verraten können. Ich glaube privat ist er Audi A4 Avant gefahren?!

Daher der Tipp:
1. Kennzeichen versetzen

2. Lichtaustrittskante der Scheinwerfer nochmal genau messen - Blatt Paper vor den eingeschalteten Scheinwerfer halten, dann sieht man sie genau. Vielleicht war der Prüfer auch etwas zu voreilig :gruebel: Welche EZ hat dein Scirocco? Vor EZ88 ist diese Regelung eh hinfällig, da nicht gültig.


MfG Thommy

AW: Fahrwerk

Verfasst: Mi 18. Mär 2009, 17:02
von Stephie
ich war in Sonneberg und mein rocco is EZ 86 wo steht das das net gültig is

AW: Fahrwerk

Verfasst: Mi 18. Mär 2009, 17:07
von Thommy
Stephie hat geschrieben:ich war in Sonneberg und mein rocco is EZ 86 wo steht das das net gültig is
in diesem Thread: http://www.sciroccoforum.de/forum/showt ... 864&page=2
und in der stvzo ;-)

MfG Thommy

AW: Fahrwerk

Verfasst: Mi 18. Mär 2009, 17:12
von brainstormer
§ 72 stvzo
§ 50 Abs. 3 Satz 2 (Anbauhöhe der Scheinwerfer)
tritt in Kraft am 1. Januar 1988 für die von diesem Tage an erstmals in den Verkehr kommenden Kraftfahrzeuge. Für Kraftfahrzeuge, die vor diesem Tage erstmals in den Verkehr gekommen sind, gilt § 50 Abs. 3 in der vor dem 1. Dezember 1984 geltenden Fassung.
Übrigens, im Gesetz steht Spiegelkante, nicht Lichtaustrittskante.

AW: Fahrwerk

Verfasst: Mi 18. Mär 2009, 17:17
von Thommy
brainstormer hat geschrieben: Übrigens, im Gesetz steht Spiegelkante, nicht Lichtaustrittskante.
macht das einen Unterschied bei den H4-Scheinwerfern?
Recht hast du natürlich - aber vielleicht ergeben sich damit noch ein paar mm :hihi:

MfG Thommy

AW: Fahrwerk

Verfasst: Mi 18. Mär 2009, 17:19
von brainstormer
Ich hab keine Ahnung ob's was macht, aber wenn man schon in's Gefecht mit dem Prüfer rückt, sollte man auch vorbereitet sein ;-)

AW: Fahrwerk

Verfasst: Mi 18. Mär 2009, 17:37
von Scirocco->Sven
meiner ist ende 88 und liegt echt sehr tief...

mein prüfer hat das aber auch nciht gemessen :gruebel: denk mal das ist eher so eine sache vom prüfer ob der das per augen maß guckt oder nachmisst... aber ich würds auch mal bei den tüvstationen im nachbar ort probieren ist meistens die beste hilfe