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Tüv, und co...

Verfasst: Do 12. Mär 2009, 12:40
von dfe2602
Hallo Leute!
ich bin ein bisschen ratlos....
vielleicht könnt ihr mir helfen....
Ich bin mit dem gedanken am spielen den rocco dieses jahr nicht anzumelden....
jetzt hat der aber im august tüv...
wenn ich den jetzt abmelde, und den nächstes (oder übernächstes) jahr wieder anmelden will,
wie funktioniert das?
was passiert mit meinen eintragungen? muss ich dann ne vollabname machen?
nach neuer richtlinie wird mir keiner mehr die felgen eintragen(zu breit)
sG Daniel

AW: Tüv, und co...

Verfasst: Do 12. Mär 2009, 12:44
von All Eyez on me
Nach neuer Regelung kann das Fahrzeug bis zu 7 Jahre abgemeldet bleiben.
Das heißt Du machst nur ganz normal neu TÜV wenn Du ihn wieder anmeldest (nur mal angenommen nächstes oder übernächstes Jahr). Keine Vollabnahme notwendig. :-)

Diese wird erst nach einer Inbetriebnahme nach 7 Jahren oder nach nem Vollumbau wieder notwendig. :zwinker:

Mit Deinen Felgen denke ich daß der Bestandsschutz greift. Also ist früher so eingetragen worden, somit bleibt die Eintragung auch weiterhin bestehen. Außer es würden jetzt wirklich ernstzunehmende Bedrohungen dadurch entstehen. Diesen Fall kann ich aber bei ein wenig breiteren Felgen hier nicht erkennen. (Wenn sie nicht grade mehrere cm mit dem Reifenprofil rausstehen :hihi: )

AW: Tüv, und co...

Verfasst: Do 12. Mär 2009, 21:30
von Rocco´82
Oder du machst ne tageszulassung, fährst zum tüv und meldest ihn wieder ab. Ansonsten lass dir vom tüv bestätigen, das es da keine probleme gibt (manchmal gibt es tüvler, die von neuerungen keine ahnung haben)

AW: Tüv, und co...

Verfasst: Fr 13. Mär 2009, 07:16
von Sven
Hi!

Die Eintragungen bleiben natürlich erhalten.
Wie Robby schon geschrieben hat, wird erst nach sieben Jahren eine Vollabnahme fällig.
Das einzige Problem ist, daß du ein Fahrzeug ohne gültige HU und AU nicht zugelassen bekommst.

Das heißt, du musst dir entweder rote Kennzeichen einer Werkstatt leihen oder eben ein Kurzzeitkennzeichen holen, was je nach Versicherung ein teurer Spaß (inkl. Kennzeichen > 100 EUR) werden kann.
Wenn du das Auto innerhalb eines gewissen Zeitraums bei der selben Versicherung zulässt, fallen dir im Normalfall nur die Kosten für die Kennzeichen an.
Dann mit dem roten Werkstatt- bzw. Kurzzeit-Kennzeichen ab zum TÜV, um HU und AU machen zu lassen.

Evtl. ist es mit einer Terminvereinbarung beim TÜV (schriftlich) auch möglich, mit der "Doppelkarte" der Versicherung und den alten Kennzeichen am Auto zur HU und AU zu fahren.

Wichtig: ohne Umwege dort hin und wieder auf kürzestem Weg zurück nach Hause.
Du darfst dann nicht noch zur Zulassungsstelle fahren, es sei denn, sie ist - wie in meinem Fall - im selben Gebäude. :hihi:

Das würde ich aber noch einmal mit der Versicherung abklären und mir das ebenfalls schriftlich bestätigen lassen.
Leider erzählt hier jeder etwas anderes, so daß ich mir nicht sicher bin, ob das so 100% in Ordnung ist.
Ich habe das nach Rücksprache mit meiner Versicherung so gehandhabt, weil bei meinem Rocco die AU abgelaufen war, als ich ihn letztes Jahr anmelden wollte.
Mein Versicherungsvertreter gab mir das O.K.
Der Werkstattmeister hingegen meinte, daß das illegal sei. :noidea:
Evtl. zur Sicherheit noch bei der örtlichen Polizei nachfragen.

MfG, Sven. :wink: