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Leuchtweitenregulierung?

Verfasst: Di 10. Mär 2009, 00:18
von roccoGT20492
schönen guten abend hab mal ne frage wegen LWR muss ich das umbedingt haben

die frage stellt sich mir da ich bei meinen rocco den scheinwerfer mit träger geweckselt habe nun habe ich einen mit LWR u einen ohne den motor

AW: Leuchtweitenregulierung?

Verfasst: Di 10. Mär 2009, 00:33
von Thommy
Ahoi,

ab einem bestimmten Baujahr ist die LWR Pflicht. Allerdings habe ich auch schonen einen 97er Golf 3 gesehen, bei dem diese ab Werk gefehlt hat und das auch so im FZS vermerkt war.

Welches Baujahr/Modelljahr ist denn dein Scirocco?

Da die LWR ein nützliches Mittel ist und der Sicherheit dient ist es wohl am besten du baust auch wieder eine LWR ein.

MfG Thommy

AW: Leuchtweitenregulierung?

Verfasst: Di 10. Mär 2009, 07:15
von Sven
Hi!

Wenn ich deinen Nick-Namen roccoGT20492 richtig deute,
hast du einen 92er GT2 (EZ: 4/92 ?).
Die elektr. LWR ist ab Baujahr 1990 (bzw. EZ 01.01.1990) vorgeschrieben.
Es gibt einige Roccos, bei denen in den Papieren ein Vermerk steht, daß sie - abweichend zu dieser Regelung - keine elektrische Leuchtweitenregulierung besitzen.
Diese Autos stammen wohl aus der Übergangszeit Modelljahr 1989 / 1990 bzw. sind aus dem Modelljahr 1989 und wurden erst nach Inkrafttreten der Vorschrift in Verkehr gebracht.

Bei deinem 92er kommst du wohl nicht drum herum, die elektr. LWR wieder einzubauen.
Es sei denn, du findest eine Möglichkeit, diese austragen zu lassen.
Das wiederum wäre (falls überhaupt möglich) auch wieder mit Kosten verbunden.
Ich würde dir daher empfehlen, dir einen gebrauchten Scheinwerfer mit elektrischer LWR zu besorgen und diesen einzubauen.

MfG, Sven. :wink:

AW: Leuchtweitenregulierung?

Verfasst: Di 10. Mär 2009, 09:26
von roccoGT20492
@sven:genau so ist es es ist ein gt2 ez 04.92

das blöde ist ja der neue den ich eingebaut habe hat die LWR u der alte der drin wahr bzw drin ist hat es nicht