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zettel vom amtsgericht???

Verfasst: Di 17. Feb 2009, 20:54
von andi_ps3
hi

öhm hab ein großes problem

und zwar tut mein chef seit fast 3 monaten kein gehalt mir und meine kollegen geben
jetzt hat mein meister ihn angezeigt und meint zu mir ich sollte es auch machen
nur ich bin net in einer rechtschutzversicherung
mein meister hat gesagt beim amtsgericht kann ich mir ein zettel holen das ich nix zahlen muss für den anwalt weil ich ja azubi bin und nicht viel verdiene

weiß einer vielleicht wie der zettel heißt oder wo ich mich schlau machen kann ?

ps bei google find man nix richtiges :wuetend:

danke schon mal

AW: zettel vom amtsgericht???

Verfasst: Di 17. Feb 2009, 20:58
von kogafreund
Man nennt das Prozeßkostenhilfe (= PKH).
Du müßtest bei Gericht einen Antrag auf PKH stellen.
Das kann auch der Anwalt für Dich machen.
Ansonsten gehe direkt zum Gericht.
Richtiger Ansprechpartner dort ist der für Dich zuständige
Rechtspfleger.

AW: zettel vom amtsgericht???

Verfasst: Di 17. Feb 2009, 21:02
von andi_ps3
erst mal danke

also kann ich einfach zum anwalt gehen un d sagen das der sich um den tzettel einfach kümmern kann

daswäre ja super

AW: zettel vom amtsgericht???

Verfasst: Di 17. Feb 2009, 21:05
von kogafreund
Ja, so ist das.
Du mußt gegenüber dem Gericht nur Deine Vermögensverhältnisse bzw. Deine "Bedürftigkeit" nachweisen. Das ist in Deinem Fall sicher kein großes Problem, weil der Lohn ja nicht bezahlt wird. Die nötigen Formulare hat jeder Anwalt parat.

AW: zettel vom amtsgericht???

Verfasst: Di 17. Feb 2009, 21:10
von andi_ps3
vielen danke dann weiß ich bescheidt :)

AW: zettel vom amtsgericht???

Verfasst: Di 17. Feb 2009, 21:26
von kogafreund
Guter Tip !
Das wichtigste wird sein, möglichst schnell eine neue Beschäftigung zu finden, also nach vorne schauen...
Dein chef wird große Schwierigkeiten bekommen, wenn er auch die laufenden Sozialversicherungsabgaben nicht bezahlt haben sollte.
Darauf steht in diesem Land Gefängnis..., was Dir leider auch nichts nützt.

AW: zettel vom amtsgericht???

Verfasst: Fr 20. Feb 2009, 18:01
von el loco rocco2124
hatte sowas auch mal,4 monate keine kohle und so!!!bin auch zum anwalt!
den kannste dir sparen,wenns noch is wie damals,mußt du bei arbeitsrecht immer selber zahlen (so wars bei mir auch )!geh zur kammer -innung und laß dich da beraten!! -
hatte übrigens nen titel über 12.000 dm inkl zinsen .zinses zins und soweiter!hab dann nach 5 jahren vom insolvenzheini 150 € bekommen,die allerdings noch zu versteuern waren!!es waren etwa 70-80 € die mir blieben!!

versuchs trotzdem erstmal,aber wenn für dich die kosten für evtl anwalt und so hoch steigen,würd ichs aber lassen! denn was am ende raus kommt weißt du nicht,mit der ganzen summe würd ich allerdings nicht rechnen!ihr seit ja mehrere ,wer weiß was der lieferanten oderso noch schuldet!!
wünsch dir aber viel glück!!und berichte mal wenn du was weißt!!


@kogafreund.
meine damalieger chef hat die sozialabgaben bezahlt,nur unseren lohn nicht!!glaub mir,sone leute sind mit allen wassern gewaschen und haben oft erstaunlich gute rechtskenntnisse!!

AW: zettel vom amtsgericht???

Verfasst: Fr 20. Feb 2009, 20:54
von Roccofahrer aus Leidenschaft!
[quote="


@kogafreund.
meine damalieger chef hat die sozialabgaben bezahlt,nur unseren lohn nicht!!glaub mir,sone leute sind mit allen wassern gewaschen und haben oft erstaunlich gute rechtskenntnisse!![/quote"]


Kenne das nur zu gut aus meiner damaligen Lehrzeit!
Traurig aber wahr...

AW: zettel vom amtsgericht???

Verfasst: Fr 20. Feb 2009, 22:03
von kogafreund
el loco rocco2124 hat geschrieben:....bin auch zum anwalt!
den kannste dir sparen,wenns noch is wie damals,mußt du bei arbeitsrecht immer selber zahlen (so wars bei mir auch )...
Das stimmt nicht ganz ! ;-)
Richtig ist, daß beim Arbeitsgericht im ersten Rechtszug jede Partei ihre Kosten selber trägt (unabhängig vom Ausgang des Verfahrens, § 12 ArbGG).
Hier hilft aber - wie beschrieben - die Prozeßkostenhilfe:
Die Staatskasse trägt die Kosten des "mittellosen" bzw. geringverdienenden Klägers/Beklagten (§§ 114 ZPO ff.).
Dafür braucht man nicht zur Innung (dort sitzen - pardon - ohnehin meistens eher wenig motivierte Juristen,
weil die ihr Geld sowieso von woanders kriegen... ;-) ). PKH-Antrag kann jeder Anwalt bei Gericht einreichen.

Zur Nichtzahlung von Sozialversicherungsabgaben durch den Arbeitgeber: Die beste Rechtskenntnis nützt hier gar nichts !
Führt der Arbeitgeber die (von ihm einbehaltenen !) Beiträge nicht ab, steht er mit einem Bein im Knast.
Das gilt auch für den Fall, daß der Arbeitgeber Leute beschäftigt, obwohl er weiß, daß er diese nicht wird bezahlen können.
Es ist nicht so, daß immer ein toller Anwalt kommen muß und alle rausboxt. Das gibt es nur im Fernsehen !
Manchmal ist der Tatbestand einfach klar, und dann kommt - wie im Gesetz vorgesehen - ganz unbarmherzig die Rechtsfolge...

AW: zettel vom amtsgericht???

Verfasst: Sa 21. Feb 2009, 09:44
von sublime
Jeder der hier Ratschläge erteilt sollte darauf hinweisen, daß diese keine Rechtsberatung darstellen. Nur zur Sicherheit.

Gruß
Chris