Seite 1 von 1
Rechtslage Eiskratzen??
Verfasst: Do 15. Jan 2009, 21:50
von Schrauber
was kam da gerade im fernsehen....
10eur strafe weil nicht alle scheiben frei gekratzt sind - OK
aber auch die hinteren müssen frei sein? was soll das denn?
kann ich gar nicht glauben, wozu brauche ich scheiben hinten wenn
doch 2 aussenspiegel vorhanden sind?
wegen folie oder blech hinten regt sich ja auch keiner auf;
oder liegt das daran das die eis-schicht keine ABE hat?
gruß vom
schrauber!
AW: Rechtslage Eiskratzen??
Verfasst: Do 15. Jan 2009, 23:47
von sciroccogls
Bei euch gibt's 10 Euro strafe, hier in der Schweiz fehlt dir schnell mal der Ausweis, wenn du zu wenig Eis von der Scheibe gekratzt hast...
Ist einem Bekannten von mir passiert, er wollte ein Auto vom Parkplatz über die Strasse auf einen anderen Parkplatz fahren (Autohaus). Führerschein weg.
Gruss
Marc

AW: Rechtslage Eiskratzen??
Verfasst: Do 15. Jan 2009, 23:53
von rocc_n_roll
Naja es gibt aber auch so Spezis die mit einem tellergroßen Guckloch rumdüsen

AW: Rechtslage Eiskratzen??
Verfasst: Fr 16. Jan 2009, 13:17
von Schrauber
... und der musste sogar die scheinwerfer freikratzen

ob das bei plastik-gläsern mal so gut ist....
AW: Rechtslage Eiskratzen??
Verfasst: Fr 16. Jan 2009, 17:22
von Jürgens Rocco
Zu dem Thema kann ich nur sagen, wer seine Scheiben nicht freimacht ist im Endeffekt selber Schuld. Strafe hin, Bußgeld her.
Hier im Kreis hat letztes Jahr einer seinen Scirocco geschrottet, frisch aufgebaut, Nachtfrost gehabt und am Morgen nur ein Guggloch freigepopelt. Beim einbiegen in eine Vorfahrtsstraße (Außerorts, und manchmal kommen die auch im Winter dort recht schnell angeflogen) ein Fahrzeug übersehen, und die kommplette Front wurde abrassiert. Das Ende war er hat keinen Pfennig gesehen und noch den Ärger mit Versicherung und Polizei gehabt.
Das mit den Scheinwerfern mach ja auch Sinn, die Lichtstreuung ist dann auch nicht grad die beste.
Vor allem find ich die getarnten Fahrzeuge (Zugeschneiten) eigentlich sehr gefährlich, weil wenn die mal unterwegs waren ist die ganze Last angescholzen und sehr rutschig, die kann beim Bremsen plötzlich die Sicht nehmen, oder wenn sie schneller fahren fliegen die Schnee und Eisbrocken meist auf den Nachfolgen Verkehr, das kann da schon mal ins Auge gehen. Manchmal auch in den Gegenverkehr und was da passiert kann sich wohl jeder denken wenn die Eisbrocken in die Fahrzeuge mit doppelter Geschwindigkeit einschlagen.
Man(n) (Frau auch) sollte sich die Zeit nehmen, Haube Dach und Kofferraumklappe Schneefrei machen, und die Scheiben wenn sie gefrohren sind freikratzen, kostet eventuell nur ein paar Minuten Zeit.
Frei Sicht im Winter ist da besonders wichtig.
Gruß Jürgen
AW: Rechtslage Eiskratzen??
Verfasst: Fr 16. Jan 2009, 17:34
von sciroccomaker
seh ich genauso wie jürgen...
ich mach wenn nötig immer mein ganzes auto frei... vorallem die scheiben! ich zeih ja sogar alles scheiben mit nem abzieherding trocken wenns geregnet hat... jeder tropfen auf der scheiben ist mir zu viel...
freie sicht ist mehr als wichtig im verkehr, immer und überall!!!
AW: Rechtslage Eiskratzen??
Verfasst: Fr 16. Jan 2009, 18:26
von frittenfaehn
naja, eigentlich erklärt sichs ja von selbst.
vorne unbedingt, hinten auch (wobei ich oft nur das wischfeld freimach)
seitenscheiben vorne sind frei, seitenscheibe hinten rechts auch. Stichwort Schulterblick beim Abbiegen oder beim Spurwechsel.
hinten links ist sone sache. beobachtet euch mal beim schulterblick. normalerweise kuckt man vor der B-Säule vorbei...
bzgl Eis und Schnee aufm Auto... da muß ich Jürgen recht geben: äußerst gefährlich das. besonders wenn man bedenkt daß sone Eisplatte bei Tempo 100 das Zeug hat über 50m aufzusteigen bevor sie zurückkommt. und das ist n verdammt bescheidenes Gefühl wenn man direkt dahinter ist, das fliegende Teil beobachtet und sich fragt ob es auf einem landen wird.
AW: Rechtslage Eiskratzen??
Verfasst: Fr 16. Jan 2009, 18:50
von elger
jo.. ich kratz auch immer alles frei.. (Wobei ich bei den hinteren seitenscheiben nich so gründlich bin)
Aber ich hab diesen winter ja auch schon 10L Frostschutz rausgehauen... (Ich wisch beim kleinsten anlass alles sauber ^^)
AW: Rechtslage Eiskratzen??
Verfasst: So 18. Jan 2009, 22:31
von Schrauber
also ob das sinnvoll ist oder nicht interessiert mich
hier im moment nicht; natürlich mache ich auch auf
dem ganzen auto den schnee runter;
scheinwerfer sind nach 5min leuchten von alleine freigetaut;
aber die hinteren scheiben? neeeee wofür soll das gut sein?
ist es nun so vorgeschrieben oder nicht?
mit folie seh ich eh nix im dunkeln;
mit waschmaschine und kartons im kofferraum bis unter die decke auch nicht;
gruß vom
schrauber!