Seite 1 von 3

Dumme Menschen....

Verfasst: So 21. Dez 2008, 19:09
von Rocco´82
... brauchen ein Schild.

Wo ist nur dieser Thread hingekommen? Hab schon vergeblich danach gesucht :-(


Falls es noch einiger Beweise bedurft hätte, daß die menschliche Rasse durch ihre Dummheit zum Scheitern verurteilt ist - hier einige Packungsaufschriften verschiedener Konsumartikel:

1. Auf einem Fön von Sears: "Nicht während des Schlafs benutzen".
[Mist, das ist die einzige Gelegenheit, wo ich Zeit hätte, mir die Haare zu machen]

2. Auf einer Tüte Fritos (Chips): "Sie könnten schon gewonnen haben! Kein Kauf nötig! Details innenliegend".
[Anscheinend das Spezialangebot für Ladendiebe]

3. Auf einem Stück Seife der Firma Dial: "Anleitung: Wie normale Seife benutzen."
[Und wie geht das... ?]

4. Auf Tiefkühlkost von Swansons: "Serviervorschlag: Auftauen."
[Aber das ist „nur“ ein Vorschlag]

5. Auf Tiramisu von Tescos (auf der Unterseite aufgedruckt): "Nicht umdrehen".
[Hoppla, schon zu spät!]

6. Auf einem Bread-Pudding von Marks & Spencer: "Das Produkt ist nach dem Kochen heiß".
[Genauso sicher wie auf den Tag der Abend folgt]

7. Auf der Verpackung eines Rowenta-Bügeleisens: "Die Kleidung nicht während des Tragens bügeln".
[Aber das hätte doch noch mehr Zeit gespart]

8. Auf Boots Hustenmedizin für Kinder: "Nach der Einnahme dieser Medizin nicht Auto fahren oder Maschinen bedienen".
[Wir könnten viel für die Vermeidung von Arbeitsunfällen tun, wenn wir nur diese erkälteten 5jährigen von den Gabelstaplern wegbrächten]

9. Auf Nytol-Schlafmittel: "Achtung: Kann Müdigkeit verursachen"
[Nichts anderes haben wir gehofft]

10. Auf den meisten Weihnachtslichterketten: "Für innen und außen".
[Und wo nicht?]

11. Auf einer japanischen Küchenmaschine: "Nicht für die anderen Benutzungen zu benutzen".
[Zugegeben, jetzt sind wir neugierig...]

12. Auf Nüssen von Sainsburys: "Achtung: enthält Nüsse".
[BLITZNACHRICHT!!!]

13. Auf einer Packung Nüsse von American Airlines: "Anleitung: Packung öffnen, Nüsse essen."
[Schritt 3: Mit Delta fliegen]

14. Auf einem Superman-Kostüm für Kinder: "Das Tragen dieses Kleidungsstücks ermöglicht es nicht, zu fliegen".
[Hier ist nicht die Firma schuld, sondern die Eltern!!!]

AW: Dumme Menschen....

Verfasst: So 21. Dez 2008, 19:39
von Maggus
Leider Gottes ufert die Allgemeine Verdummung aus :erschrecken: , und so mancher braucht einfach so einen hinweis.
Aber trotzdem immer wieder lustig sowas zu lesen. :grins:

Gruss
Posted via Mobile Device

AW: Dumme Menschen....

Verfasst: So 21. Dez 2008, 19:54
von Sanji
:hihi:

Finde sowas immer lustig!!!

AW: Dumme Menschen....

Verfasst: So 21. Dez 2008, 23:10
von Kuld
Ich hatte in der Packungsbeilage von Augentropfen (Name weiß ich nicht mehr).

Achtung: Kontakt mit dem Auge vermeiden.

AW: Dumme Menschen....

Verfasst: Mo 22. Dez 2008, 10:07
von Rocco´82
Ich hatte gestern wieder sowas in der hand.
Ein etwa 25 Jahre alten roten Karnister.
Ein Aufkleber drauf, wo es hieß, das man damit Trinkwasser transportieren kann. Meine eltern hatten das teil früher dann immer im Urlaub mit.

Ganz unten drunter auf dem aufkleber (leider schon etwas verwaschen) stand dann: "Achtung, nicht für getränke verwenden"

Trinkwasserkanister nicht für Getränke verwenden??

:lol: naja, hab das teil dann mit Benzin gefüllt, klappt ja auch wunderbar

AW: Dumme Menschen....

Verfasst: Mo 22. Dez 2008, 19:18
von Rocco-Rebound
Hallo,

die folgenden Ausführungen gelten nur für die Ergüsse im Zusammenhang mit dem
Hinweis „Kann Spuren von Nüssen enthalten“ auf der Erdnußpackung und dienen
ausschließlich der Info (gilt besonders für Mods, die auch nicht alles wissen können!):

Der Verbraucherhinweis „Kann Spuren von Nüssen enthalten“ auf einer Packung
„Erdnüsse“ ist absolut korrekt: Hintergrund ist die Tatsache, daß „Erdnüsse“ im
botanischen Sinne keine Nüsse sind!

„Erdnüsse“ (lat. Arachis hypogaea) gehören zur Familie der Fabaceae (= Schmet-
terlingsblütler). Die Schmetterlingsblütler, auch einfach als Leguminosen bezeichnet,
sind alles Hülsenfrüchtler, d. h. die Frucht der „Erdnüsse“ ist eine sog. Gliederhülse!

Dies definiert eine spezielle Hülse, die in mehrere einsamige geschlossen bleibende
Teilfrüchte zerfällt!

Zusammenfassend ist eindeutig festzustellen, daß „Erdnüsse“ also zu der Familie
der Hülsenfrüchte gehören!

Oder spricht jemand bei Erbsen, Bohnen, Linsen und Soja, die ebenfalls alle zu den
Leguminosen zählen, auch von Nußfrüchten?

Natürlich nicht, um die rhetorische Frage gleich zu beantworten!

Ergo, auch wenn es im ersten Moment etwas seltsam klingt: „Die Erdnuß“ ist
keine Nuß“!

Also was meint der Hersteller mit Nußspuren bzw. warum steht so ein Hinweis auf
fast allen Erdnußpackungen?

Zur ersten Teilfrage: Im Besonderen sind folgende Nüsse bzw. Arten von Nüssen zu
erwähnen, die unten dem Sammelbegriff „Nuß“ zu subsumieren sind:
Mandel, Haselnuß, Walnuß, Kaschunuß, Pecannuß, Paranuß, Pistazie Macadamia-
nuß und Queenslandnuß.

Zur zweiten Teilfrage: Ganz einfach: Durch den Herstellungsprozeß der „Erdnüsse“
können Spuren/Verunreinigungen dieser echten Nüsse die Packungen kontaminieren
und könnten bei entsprechend disponierten Allergikern negative Reaktionen auslösen!

Infolgedessen ist die Verwendung dieser potentiell allergenen Lebensmittel und Be-
standteile auf dem Etikett zu deklarieren.

Als Rechtsgrundlage fungiert hier die Richtlinie 2003/89/EG des Europäischen Parla-
ments, die in Deutschland in die Lebensmittelkennzeichnungsverordnung überführt
wurde und am 25.11.2004 in Kraft getreten ist. Sie beinhaltet die Verpflichtung zur
Kennzeichnung von allergenen Zutaten.

Dabei ist die Angabe allergener Inhaltsstoffe nach Maßgabe der Anlage 3 LMKV
durchzuführen, d. h. die bei der Herstellung eines Lebensmittels verwendeten Zuta-
ten, die in der o. g. Anlage aufgeführt sind oder die aus einer Zutat nach Anlage 3
gewonnen wurden, und die - wenn auch nur in veränderter Form - im Enderzeugnis
erhalten bleiben, sind mit einem deutlichen Hinweis auf die Bezeichnung dieser
Zutaten auf dem Etikett anzugeben.

Da bei der vorliegenden „Erdnüssen“ keine der o. g. Nüsse vorliegt, ist somit eine
zwingende Angabe durch den Hersteller der „Erdnüsse“ im Rahmen der Zutatenliste
der Packung weder vorgesehen noch notwendig, da sich diese Kennzeichnung aus-
schließlich auf bekannte und aktiv zugesetzte Zutaten bezieht!

Eine Kennlichmachung möglicher Allergenspuren infolge von Kreuzkontaminationen
(Stäube, Reste) wird durch die gesetzliche Regelung nicht erfaßt!

Hier kommt nun der o. g. Verbraucherhinweis zum Tragen:
Gleichwohl sollten Hersteller Spurenhinweise zur Information von Allergikern vorneh-
men, wenn eine unbeabsichtigte Beimischung von allergenen Substanzen bekannt
ist und diese nicht durch Qualitätssicherungsmaßnahmen vermieden werden können.

Wie man bzw. auch ein Mod sich leicht ausmalen kann, wurde der zur Rede stehende
Spurenhinweis einzig und alleine aus Produkthaftungsgründen aufgebracht, weil ja eine
Kennzeichnung von Spuren gesetzlich nicht vorgeschrieben ist!

Darüber hinaus will ich nicht unerwähnt lassen, was passieren kann, wenn eine solche
Spurenkennzeichnung unter Umständen unterbleibt, zeigen uns die einschlägigen
Schadenersatzprozesse im besten aller Länder, nämlich den USA.

Damit diese Abhandlung aber nicht noch länger wird - ist eh´ schon lang genug -,
werde ich den erwähnten Text in einem separaten Beitrag zur Ansicht bringen!

Gruß Rocco-Rebound

AW: Dumme Menschen....

Verfasst: Mo 22. Dez 2008, 19:23
von dr.scirado
:super: danke für den exkurs! :massa:

hast du das alleine zusammengetragen? ich wusste das nicht, dass erdnüsse keine nüsse sind! :doof: man lernt ja nie aus :lupe:

viele grüße

AW: Dumme Menschen....

Verfasst: Mo 22. Dez 2008, 19:44
von Rocco-Rebound
Hallo Harry,

nicht zusammengetragen!

Die Botanik war ein Teil eines Studiums! Und der Prof. hat uns in dieser Hinsicht
gequält!

Der Rest ist einfach Interesse bzw. die rechlichen Aspekte stellen mein
derzeitiges berufliches Arbeitsgebiet dar!

Gruß Rocco-Rebound

AW: Dumme Menschen....

Verfasst: Mo 22. Dez 2008, 20:01
von Rocco-Rebound
*

...und hier der oben erwähnte Beitrag:


STELLA-LIEBECK-PREIS

Zum ewigen Ruhm der 81-jährigen Stella Liebeck, die sich bei McDonalds einen Becher
Kaffee über den Leib schüttete und anschließend 4,5 Millionen Dollar Schadenersatz
erhielt, weil sie nicht auf die Tatsache hingewiesen worden sei, dass der Kaffee
heiß ist, wird nun jährlich der STELLA-LIEBECK-PREIS an diejenigen verliehen, die
im jeweils vergangenen Jahr mit genialer Unverfrorenheit Schadenersatz gerichtlich
forderten und erhielten.


Den 5. Platz teilen sich drei Kandidaten:

a) Kathleen Robertson aus Austin/Texas wurden von einer Jury 780.000 Dollar Schaden-
ersatz zugesprochen, weil sie sich in einem Möbelgeschäft den Knöchel gebrochen hatte,
nachdem sie über einen auf dem Boden herumkriechenden Säugling gestolpert und gestürzt
war. Die Ladenbesitzer nahmen das Urteil gefasst aber ungläubig zur Kenntnis, da der
Säugling der Sohn der Klägerin war.

b) Der 19-jährige Carl Truman aus Los Angeles erhielt 74.000 Dollar Schmerzensgeld und
Ersatz der Heilbehandlungskosten, weil ein Nachbar ihm mit seinem Honda Accord über die
Hand gefahren war. Mr. Truman hatte anscheinend den Nachbarn am Steuer des Wagens
übersehen, als er ihm die Radkappen zu stehlen versuchte.


c) Terence Dickson aus Bristol/Pennsylvanien versuchte das Haus, das er soeben beraubt
hatte, durch die Garage zu verlassen. Es gelang ihm jedoch nicht, die Garagentür zu öff-
nen. Ins Haus kam er ebenfalls nicht mehr, da die Verbindungstür zur Garage in Schloß
gefallen war. Mr. Dickson musste acht Tage in der Garage ausharren, denn die Hausbesit-
zer waren im Urlaub. Er ernährte sich von einem Kasten Pepsi-Cola und einer großen Tüte
Hundefutter. Das Gericht sprach ihm wegen der erlittenen seelischen Grausamkeit 500.000
Dollar Schmerzensgeld zu, zahlbar von der Einbruchdiebstahl-Versicherung des Hauseigen-
tümers.


4. Platz

Jerry Williams aus Little Rock/Arkansas erhielt 14.500 Dollar Schmerzensgeld und die
Heilbehandlungskosten zugesprochen, weil ihn der Beagle des Nachbarn in den Hintern
gebissen hatte. Das Schmerzensgeld erreichte den geforderten Betrag nicht ganz, weil
die Jury zu der Auffassung gelangte, Mr. Williams hätte nicht über den Zaun klettern
und mehrfach mit seiner Luftpistole auf den Hund schießen sollen.


3. Platz

Ein Restaurant in Philadelphia musste an Ms Amber Carson aus Lancaster/Pennsylvanien
ein Schmerzensgeld von 113.500 Dollar zahlen, weil diese im Restaurant auf einer Ge-
tränkepfütze ausgerutscht war und sich das Steißbein gebrochen hatte. Auf dem Fußbo-
den befand sich das Getränk, weil Ms. Carson es 30 Sekunden zuvor ihrem Freund ins
Gesicht geschüttet hatte.


2. Platz

Kara Walton aus Clymont/Delaware stürzte aus dem Toilettenfenster einer Diskothek und
schlug sich zwei Vorderzähne aus. Sie erhielt die Zahnbehandlungskosten und 12.000
Dollar Schmerzensgeld zugesprochen. Gestürzt war sie bei dem Versuch, sich durch das
Toilettenfenster in die Diskothek zu mogeln und 3,50 Dollar Eintritt zu sparen.


Platz 1 (einstimmig)

Unangefochtener Sieger des Wettbewerbs um den Stella-Liebeck-Award ist: Mr. Merv
Grazinski aus Oklahoma City. Der Wohnwagenhersteller Winnebago Motor Homes musste
ihm nicht nur ein neues Wohnmobil stellen, sondern auch 1.750.000 Dollar Schmerzensgeld
bezahlen. Auf dem Heimweg von einem Football-Spiel hat Mr. Grazinski die Tempomatic
seines Gefährts auf 110 km/h eingestellt und danach den Fahrersitz verlassen, um sich
im hinteren Teil des Wohnmobils einen Kaffee zu bereiten. Das Wohnmobil kam prompt von
der Straße ab und überschlug sich. Mr. Grazinski begründete seine Forderung mit der
Tatsache, dass in der Betriebsanleitung des Wohnmobils nicht darauf hingewiesen worden
sei, dass man auch bei eingeschalteter Tempomatic den Fahrerplatz nicht verlassen dürfe.
Der Hersteller hat - in Erwartung weiterer Trottel - inzwischen die Bedienungsanleitung
geändert.

Und was lernen wir daraus: Nicht dumm genug um nicht zu klagen!

Gruß Rocco-Rebound

AW: Dumme Menschen....

Verfasst: Mo 22. Dez 2008, 20:41
von Rocco-Rebound
Dirk Schneider hat geschrieben:

Danke für den ausführlichen Beitrag, der bei mir aber mehr Fragen als Antworten aufwirft :

Ist jemand, der gegen Nüsse allergisch ist, nun nicht gegen Erdnüsse allergisch, nur weil diese gemäß irgendeiner Vorschrift/botanischer Einsortierung keine Nüsse sind ?
Falls er doch gegen Erdnüsse allergisch reagiert, kann man dann gegen ihn mit einer EU-Richtlinie vorgehen, da er ja eigentlich gegen Schmetterlingsblütler allergisch ist ? :-) )

Wie kommen beim "Herstellungsprozess" von Erdnüssen
die ja , wie wir nun alle wissen Leguminosen sind,
Spuren von "richtigen" Nüssen mit ins Produkt ?


Grüße
Dirk

Er kann gegen "Erdnüsse" und gegen herkömmliche Nüsse allergisch sein. Oder
nur gegen "Erdnüsse" bzw. nur gegen normale Nüsse!

Eine Allergie kommt nicht durch eine Einsortierung in eine Gruppe zustande, sondern
ist ja eine überschießende Reaktion des Immunsystems, nachdem eine Sensibilisierung
gegen das entsprechende Allergen stattgefunden hat!

Aus Vereinfachungsgründen habe ich nur die Kennzeichnungspflicht für Nüsse erwähnt!
Es gibt noch dreizehn weitere potentielle Allergene, die laut der umgesetzten EU-
Verordnung auf dem Etikett zu kennzeichnen sind!

Unter anderem sind die Hülsenfrüchte mehrfach explizit genannt!

Wenn einer weiß, daß er auf "Erdnüsse" allergisch reagiert, der weiß in der Regel,
daß es sich dabei um keine Nüsse handelt!

Ein Erdnußhersteller produziert ja nicht nur "Erdnüsse", sondern verarbeitet auch
Mandel und Haselnüsse sowie andere Nußarten!

Dabei kann es durch Stäube (Mahlen!) und/oder Renigungen zu Verschleppungen
von Nüssen in die "Erdnussproduktion" und umgekehrt kommen!

Oder während des Transports (Schiff!) lagern die Säcke nebeneinander/aufeinander!

Das gleiche gilt für die Lagerung beim Großhändler bzw. während des Trans-
ports zum Verarbeiter!

Will sagen: Die Möglichkeiten einer Spurenkontamination sind mannigfaltig!

Ein kleiner Tip am Rande: Schau´mal auf die Deklaration von Schokolade!

Gruß Rocco-Rebound