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[Gesetzesänderung] Vollabnahme erst nach 7 Jahren

Verfasst: Sa 20. Dez 2008, 12:40
von Corrado G60
Für diejenigen, die es noch nicht mitbekommen haben!

Während früher ab 18-monatiger Stilllegung ein aufwendiges Vollgutachten zur Wiedererteilung der Betriebserlaubnis nach §21 StVZO durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen fällig war, um Fahrzeuge wieder auf die Straße zu bringen, ist das ab dem ersten März 2007 viel einfacher. Zu diesem Datum tritt eine neue Fahrzeug-Zulassungsverordnung nebst entsprechenden Änderungen der StVZO in Kraft.Wird dann ein stillgelegtes Fahrzeug innerhalb von maximal sieben Jahren erneut zugelassen, reicht eine normale Hauptuntersuchung aus. Gleiches gilt für die Abgasuntersuchung.
:geil:

AW: [Gesetzesänderung] Vollabnahme erst nach 7 Jahren

Verfasst: Sa 20. Dez 2008, 13:47
von Flöhchen
Wie du selber sagst gilt schon seit Ewigkeiten.. Alter Hut ;-)

AW: [Gesetzesänderung] Vollabnahme erst nach 7 Jahren

Verfasst: Sa 20. Dez 2008, 14:03
von SciroccoCruizer
Alter Hut, aber natürlich trotzdem eine gute Info für Leute, die sich noch nicht so auskennen.

AW: [Gesetzesänderung] Vollabnahme erst nach 7 Jahren

Verfasst: Sa 20. Dez 2008, 18:22
von Corrado G60
Ja Sorry für den ein oder anderen ist es ein alter Hut, aber es giebt ja auch noch andere User die es vieleicht noch nicht wissen und für die ist dieser Thread!!!!!

AW: [Gesetzesänderung] Vollabnahme erst nach 7 Jahren

Verfasst: Sa 20. Dez 2008, 18:51
von Maggus
Und es ist eine gute Möglichkeit so ein Rocco der schon länger steht für ein Appel und ei zu bekommen.Vorrausgesetzt der Besitzer kennt dieses Gesetz noch nicht.
Siehe mein 82er, hat 1? gekostet.

Gruss
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