Gewerbesteuer: Mahnung ohne vorherige Zahlungsaufforderung
Verfasst: So 7. Dez 2008, 12:49
Hallo alle,
für meine inzwischen abgemeldete Firma steht noch Gewerbesteuer aus. Dies ist das erste Mal, dass ich überhaupt welche zahlen musste. Das Finanzamt hat meine Gewerbesteuerpflicht der Stadt gemeldet und mir mitgeteilt, dass ich von der Stadt dann einen genaueren Bescheid bekäme, wie hoch die Gewerbesteuer sei. Ich wusste also bisher weder, wie hoch meine Gewerbesteuer ist, noch, bis wann sie zu zahlen ist und auf welches Konto.
Und nun erhalte ich von der Stadt gleich eine Mahnung, ich hätte meine Gewerbesteuer, die bis dann und dann fällig gewesen sei, nicht bezahlt. Die Mahngebühren belaufen sich auf rund 17 Euro.
Geht das, eine Mahnung ohne vorherige Zahlungsaufforderung? Sind ähnliche Fälle bekannt? Bei wem liegt die Beweislast (Zahlungsaufforderung zugestellt/nicht erhalten)?
Viele Grüße und danke im Voraus
Fero
für meine inzwischen abgemeldete Firma steht noch Gewerbesteuer aus. Dies ist das erste Mal, dass ich überhaupt welche zahlen musste. Das Finanzamt hat meine Gewerbesteuerpflicht der Stadt gemeldet und mir mitgeteilt, dass ich von der Stadt dann einen genaueren Bescheid bekäme, wie hoch die Gewerbesteuer sei. Ich wusste also bisher weder, wie hoch meine Gewerbesteuer ist, noch, bis wann sie zu zahlen ist und auf welches Konto.
Und nun erhalte ich von der Stadt gleich eine Mahnung, ich hätte meine Gewerbesteuer, die bis dann und dann fällig gewesen sei, nicht bezahlt. Die Mahngebühren belaufen sich auf rund 17 Euro.
Geht das, eine Mahnung ohne vorherige Zahlungsaufforderung? Sind ähnliche Fälle bekannt? Bei wem liegt die Beweislast (Zahlungsaufforderung zugestellt/nicht erhalten)?
Viele Grüße und danke im Voraus
Fero