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Gewerbesteuer: Mahnung ohne vorherige Zahlungsaufforderung

Verfasst: So 7. Dez 2008, 12:49
von Fero
Hallo alle,

für meine inzwischen abgemeldete Firma steht noch Gewerbesteuer aus. Dies ist das erste Mal, dass ich überhaupt welche zahlen musste. Das Finanzamt hat meine Gewerbesteuerpflicht der Stadt gemeldet und mir mitgeteilt, dass ich von der Stadt dann einen genaueren Bescheid bekäme, wie hoch die Gewerbesteuer sei. Ich wusste also bisher weder, wie hoch meine Gewerbesteuer ist, noch, bis wann sie zu zahlen ist und auf welches Konto.
Und nun erhalte ich von der Stadt gleich eine Mahnung, ich hätte meine Gewerbesteuer, die bis dann und dann fällig gewesen sei, nicht bezahlt. Die Mahngebühren belaufen sich auf rund 17 Euro.
Geht das, eine Mahnung ohne vorherige Zahlungsaufforderung? Sind ähnliche Fälle bekannt? Bei wem liegt die Beweislast (Zahlungsaufforderung zugestellt/nicht erhalten)?
Viele Grüße und danke im Voraus

Fero

AW: Gewerbesteuer: Mahnung ohne vorherige Zahlungsaufforderung

Verfasst: So 7. Dez 2008, 19:21
von kogafreund
Die Gewerbesteuer wird durch Verwaltungsakt (= Bescheid)
festgesetzt. Daß der Bescheid zugegangen ist, muß grundsätzlich
die ihn erlassende Behörde beweisen. Am besten, Du rufst mal bei
der Behörde an und fragst, wann denn der Gewerbesteuer-Bescheid
zugegangen sein soll und schilderst den Sachverhalt.
Evtl. klärt sich dann alles auf.
Eine "vorherige Zahlungsaufforderung" ist nicht erforderlich,
denn die Mahnung ist ja gerade die Zahlungsaufforderung.
Die Gewerbesteuer müßte - wenn ich es richtig erinnere -
4 Wochen nach Bekanntgabe des Bescheides zur Zahlung
fällig sein. Einer weiteren Mahnung bedarf es dann nicht !

AW: Gewerbesteuer: Mahnung ohne vorherige Zahlungsaufforderung

Verfasst: So 7. Dez 2008, 23:26
von scirocco_dave
So ist es. Und als zugegangen gilt der Bescheid 3 Tage nach Versendung. Soll aber Fälle geben, da kommen die nicht an... Also wie kogafreund schreibt, einfach mal anrufen, und dann klärt sich das sicherlich...

AW: Gewerbesteuer: Mahnung ohne vorherige Zahlungsaufforderung

Verfasst: Di 9. Dez 2008, 13:27
von Fero
scirocco_dave hat geschrieben:Also wie kogafreund schreibt, einfach mal anrufen, und dann klärt sich das sicherlich...
Hab ich gemacht. Und tatsächlich: Der Sachbearbeiter sagte: "Oh, der eigentliche Bescheid ist ja noch gar nicht rausgegangen."
Sorry für's Pferde-scheu-machen und danke!
Gruß

Fero

AW: Gewerbesteuer: Mahnung ohne vorherige Zahlungsaufforderung

Verfasst: Di 9. Dez 2008, 14:45
von scirocco_dave
Kein Thema... Dann is ja alles wieder gut... ;-)