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Verstellbares Nockenwellenrad eintragungspflichtig?

Verfasst: Sa 6. Dez 2008, 14:20
von Angel
Hi,

ich war grad bei einem sehr sehr genauen tüv, der sich beschwert wenn man 20 Minuten vor Feierabend sich erdreistet noch Arbeit von Ihnen zu verlamgen.Hab ne ganze latte Mängel:

1.Lenkradnabe m147 eingetragen k147 eingebaut. Nur ich war mit dieser Nabe beim Eintragen :-( (.
2. Scheibenwaschanlage leer
3. Kennzeichenleuchte funktioniert eine nicht
4. Rückfahrscheinwerfer funktioniert einer nicht (ja ich weiß ralf :hihi: )
5. Hinten Distanzscheiben fehlen (hätte der Prüer damals ruhig wahlweise schreiben können :-( ( )
6. Schweller links durchgerostet. das ist wirklich bitter. :wink: carlos
7. Kupplungs- und Bremspedalgummi fehlen :hihi:
8. Zahnriemenabdeckung fehlt
9. Verstellbares Nockenwellenrad eintragen
10. Auspuffgummi am Kat fehlt
11. Kraftstoffpumpe nicht ausreichend befestigt. :wink: meiki
12. Abgenommene Gasanlage muss in den Fahrzeugschein eigetragen werden (Hier hat er wohl das Fahrwerk, die Bremsen, die Räder, das Lenkrad vergessen, die auch noch nicht drinstehen)

So meine Fragen: Muss man das NoWe-Rad wirklich eintragen lassen? Wenn ja, muss ich eine Leistungsmessung machen lassen? Die drei(!) Prüfer, die an meinem Auto rumgemacht haben, haben nicht mal angeboten es einzutragen.
Ist die Fehlende Zahnriemenabdeckung ein erheblicher Mangel? Die passt nämlich nicht über das Rad und den unteren Teil hab ich beim Motorwechsel auch weggelassen. Man muss ja Gewicht sparen :hihi:

Gruß Angel

AW: Verstellbares Nockenwellenrad eintragungspflichtig?

Verfasst: Sa 6. Dez 2008, 15:03
von cxspark
Also ehrlich Alex, so würde ich nicht zum TÜV fahren.

Gummis an den Pedalen fehlen beide? Lichter vorher nicht geprüft?

Weisst du was die Prüfer denken wenn schon solche Kleinigkeiten nicht stimmen? Das ist eine vertunte Ranzbude, da drücken wir kein AUge zu.

AW: Verstellbares Nockenwellenrad eintragungspflichtig?

Verfasst: Sa 6. Dez 2008, 15:20
von sciroccomaker
sind die NWRäder denn so viel grösser das die abdeckung nicht mehr drüber passt.

aber wirklich mit so vielen kleinigkeiten und dann noch kurz vor feierabend dort antanzen, wers braucht...

AW: Verstellbares Nockenwellenrad eintragungspflichtig?

Verfasst: Sa 6. Dez 2008, 15:26
von Angel
mal ganz ruhig jungs. die lichter vorne sind in ordnung. und wenn mich ein kunde abends anruft, helfe ich ihm auch weiter. 20 minuten sollte für ne normal hu reichen. kein wunder, dass wir in der servicewüste leben, wenn ihr solche zustände akzeptiert

gruß angel

AW: Verstellbares Nockenwellenrad eintragungspflichtig?

Verfasst: Sa 6. Dez 2008, 15:34
von sciroccomaker
nun versteh auch mal spass...

aber lichter sollten beim tüv doch bitte alle gehen!
ist das NWR nun soviel grösser?

und wenn sich sogar drei tüver um dein rocco gekümmert haben dann ist das doch keine servicewüste?!?! :lol:

AW: Verstellbares Nockenwellenrad eintragungspflichtig?

Verfasst: Sa 6. Dez 2008, 15:49
von Meiki
Angel hat geschrieben: 11. Kraftstoffpumpe nicht ausreichend befestigt. :wink: meiki


Da kann doch ich nichts dafür? :-)

Aber ich habs verstanden, du hast Post!

AW: Verstellbares Nockenwellenrad eintragungspflichtig?

Verfasst: Sa 6. Dez 2008, 16:05
von Angel
>>Da kann doch ich nichts dafür?

nein aber du kannst mir helfen es zu lösen :-)

>>
und wenn sich sogar drei tüver um dein rocco gekümmert haben dann ist das doch keine servicewüste?!?

ja weil ich der einzige kunde war. aber das war ihnen trotzdem zu viel.

>>aber lichter sollten beim tüv doch bitte alle gehen!

jo das kennzeichending hab ich übersehen und das andere verdränge ich schon seit ich den rocco hab. ein rückfahrscheinwerfer geht ja schließlich.

>>ist das NWR nun soviel grösser?

es ist breiter. man kann die abdeckung sicher ausfräsen, dass es passt, aber bisher hat bei mir die abdeckung nie richtig gepasst und der zahnriemen hat immer toll gestreift weshalb sie wegbleibt, wenn sie wegbleiben kann.

kann jetzt mal wer was zur eintragen sagen?

gruß angel

AW: Verstellbares Nockenwellenrad eintragungspflichtig?

Verfasst: Sa 6. Dez 2008, 16:21
von Staatsfeind Nr.1
Bei mir hat der Tüf Prüfer nie was zum Nockenwellenrad gesagt.

Naja bei mir wissen sie aber auch,dass ich mit guten Autos zu denen komme und eigentlich nie ärger mache oder so.Bei mir ist immer alels in ordnung.

Ich glaub ein teil der liste ist aber eher unter bemerkungen einzutragen als unter mangel.

Ne leere scheibenwaschanlage ist kein mangel.

Das Nockenwellenrad zum verstellen ist ja in dem sinne breiter,weil man da ja noch die verstellschrauben dran hat.

Mir wurde auch mal gesagt,dass man ein verstellbares nockenwellenrad braucht,wenn man den Zylinderkoipf zu weit abschleift

AW: Verstellbares Nockenwellenrad eintragungspflichtig?

Verfasst: Sa 6. Dez 2008, 22:37
von All Eyez on me
Ich würde sagen 50% selbst schuld und die anderen 50% schlechter Prüfer.

Behebe die Mängel und fahr wieder hin.

So wie ich das rauslese hast Du Dich einfach nicht gut genug um Dein Auto gekümmert daß es TÜV bekommt sondern bist einfach auf gut Glück hingefahren. Denn einige offensichtliche Mängel haste ja wohl dran wenn ich mri die Liste durchlese. Klar bei einigen Dingern hat man dann aber auch gesehen, daß der gar keine Lust mwehr hatte Dich drüberzulassen und nir den kleinsten Mist aufgeschrieben hat. Das war wieder mal für die Statistik (Die es übrigens doch sehr wohl gibt, auch wenn das einige jetzt wieder abstreiten ;-) )

Also....nochmal das Ganze bitte! :grins:

AW: Verstellbares Nockenwellenrad eintragungspflichtig?

Verfasst: Sa 6. Dez 2008, 22:49
von Buggyboy
Angel hat geschrieben: 2. Scheibenwaschanlage leer
Den find Ich Klasse. Ich denk der hatte keine Zeit und wollte Feierabend machen und schreibt son Nüppes auf..