Neue Zulassungsbestimmungen für Bremsanlagen
Verfasst: Sa 29. Nov 2008, 13:13
Hallo,
seit dem 01.08 oder 01.09.2008 (das genaue Datum kenne ich nicht) gelten andere Zulassungskriterien bei Fahrzeugen mit umgerüsteten Bremsanlagen.
Es ergeben sich nur noch zwei Möglichkeiten:
a) Die komplette Bremsanlage eines Spenderfahrzeuges zu übernehmen ***
oder
b) eine geprüfte Sonderbremsanlage mit Prüfbericht
zu verwenden.
*** Komplett heißt hier, wer vorn beispielsweise einen Porschesattel, der für eine 298x28mm Scheibe vorgesehen ist, muß diese Scheibenabmessung auch verwenden. Andere Scheibenmaße / Kombinationen sind nicht zulässig.
Und jetzt das ganz entscheidende, komplett bezieht sich auch auf die jeweilige HA-Bremse und der Übertragungseinrichtung (THZ Ø). In diesem Falle muß das Fahrzeug dann hinten auf eine 299x24mm Scheibe mit integrierter Feststellbremse im Scheibentopf umgerüstet werden! Ebenso ist der entsprechende 23,81mm THZ notwendig.
"Wilde" Kombinationen sind jetzt Geschichte, z. B. der Girling 60 Doppelkolbensattel + eine modifizierte G60 Scheibe + 22,2mm THZ, die Kombination der S3 - 312x25mm Scheibe mit den Brembo-Sätteln + 226mm HA-Anlage ect..
Diese Entscheidung kommt von ganz oben (Tüv), sobald ich hier nähere Info´s habe, stelle ich sie hier ein.
Ich habe jetzt zwei Prüfberichte dem Prüfer gegeben, der meine Fahrzeuge mit meiner Gilring Doppelkolbensonderanlage abgenomen hat:
VA: 276x25mm / HA: 279x10,5mm / 279x24mm
VA: 312x25mm / HA: 279x10,5mm / 279x22mm
Mal sehen ob er diese akzeptiert, wenn ich hier eine Antwort habe wird dies hier ebenso bekannt gegeben.
MfG
Wolfgang
seit dem 01.08 oder 01.09.2008 (das genaue Datum kenne ich nicht) gelten andere Zulassungskriterien bei Fahrzeugen mit umgerüsteten Bremsanlagen.
Es ergeben sich nur noch zwei Möglichkeiten:
a) Die komplette Bremsanlage eines Spenderfahrzeuges zu übernehmen ***
oder
b) eine geprüfte Sonderbremsanlage mit Prüfbericht
zu verwenden.
*** Komplett heißt hier, wer vorn beispielsweise einen Porschesattel, der für eine 298x28mm Scheibe vorgesehen ist, muß diese Scheibenabmessung auch verwenden. Andere Scheibenmaße / Kombinationen sind nicht zulässig.
Und jetzt das ganz entscheidende, komplett bezieht sich auch auf die jeweilige HA-Bremse und der Übertragungseinrichtung (THZ Ø). In diesem Falle muß das Fahrzeug dann hinten auf eine 299x24mm Scheibe mit integrierter Feststellbremse im Scheibentopf umgerüstet werden! Ebenso ist der entsprechende 23,81mm THZ notwendig.
"Wilde" Kombinationen sind jetzt Geschichte, z. B. der Girling 60 Doppelkolbensattel + eine modifizierte G60 Scheibe + 22,2mm THZ, die Kombination der S3 - 312x25mm Scheibe mit den Brembo-Sätteln + 226mm HA-Anlage ect..
Diese Entscheidung kommt von ganz oben (Tüv), sobald ich hier nähere Info´s habe, stelle ich sie hier ein.
Ich habe jetzt zwei Prüfberichte dem Prüfer gegeben, der meine Fahrzeuge mit meiner Gilring Doppelkolbensonderanlage abgenomen hat:
VA: 276x25mm / HA: 279x10,5mm / 279x24mm
VA: 312x25mm / HA: 279x10,5mm / 279x22mm
Mal sehen ob er diese akzeptiert, wenn ich hier eine Antwort habe wird dies hier ebenso bekannt gegeben.
MfG
Wolfgang