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07er Ummelden

Verfasst: So 26. Okt 2008, 17:20
von Rocco´82
Hab mal ne Frage. Da ich bald vorhabe, umzuziehen, frage ich mich, wie das mit meiner 07er läuft.

Habe im Internet schon ein wenig gegoogelt, einige sagen, es muss komplett neu beantragt werden und es kann sein, das ich die 07er nicht mehr bekomme.

Hat damit jemand erfahrung gemacht?
Kann es wirklich sein, das ich alles neu beantragen muss und ich somit doppelte Kosten habe? Und das sie mir womöglich dieneuen 07er verweigern? Weil nicht 30 jahre alt?

Hab ne mail an die Zulassungsstelle geschickt und mal nachgefragt.

Hoffe, das ich morgen dazu ne aussage bekomme aber sicher bin ich mir dennoch nicht damit. :-(

AW: 07er Ummelden

Verfasst: So 26. Okt 2008, 18:08
von brainstormer
Das wird Dir wohl nur Deine "neue" Zulassungsstelle sagen können, da afaik

regional sehr unterschiedlich gehandhabt, nicht bundesweit einheitlich.

Deswegen auch die unterschiedlichen Aussagen.

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Verfasst: So 26. Okt 2008, 20:52
von Zick
Ich hatte diesbezüglich letzte Woche ein 45minütiges Telefonat mit dem Herrn vom Landratsamt, wenn du deinen Erstwohnsitz änderst, geht es definitiv.
Kaufst du allerdings z.B. in Hamburg einen 26 Jahre alten 07er, bekommst du ihn z.B. in Dortmund nicht mehr auf das 07er Wechselkennzeichen zugelassen.

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Verfasst: Mo 27. Okt 2008, 09:43
von Rocco´82
Hm, na dann muss ich wohl die antwort von der stelle abwarten.

In OS habe ich bislang glück gehabt, denn hier kann ich bisweilen 07er Fahrzeuge übernehmen. Gott sei dank auch :-)

Aber es geht ja auch darum, das ich meine bestehende 07er samt drauf laufenden Autos einfach in einen anderen Kreis übernehmen will.
Also einfach ummelden, nicht neu drauf anmelden.

Sobald die antwort kommt, werde ich es hier rein setzen. Mal schaun, was das wird

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Verfasst: Mo 27. Okt 2008, 20:20
von 07er-Schreck
Hi,

ich habe das leidige Thema bereits hinter mir. Sowohl einmal mit Wechsel des Landkreises, als auch Fahrzeug aus einem anderen Landkreis/Bundesland (unter 30 Jahre alt) auf meine 07er Nummer umzutragen. Kann Dir nur emfpehlen Dich selber äußerst genau und persönlich zu informieren, da es in jedem Landkreis anders gehandhabt wird. In meinem Fall hätte ich beim Umzug alles komplett neu beantragen und alle Autos neu tüven müssen. (Dass obwohl die Landkreise direkt nebeneinander liegen und zudem beide auf den gleichen Zentralrechner zugreifen!!) Dafür ist der Bestandsschutz bei Übernahme eines noch nicht 30 jährigen Autos auf meine bestehende Nummer kein Problem.
Kenne aber auch Leute bei denen läufts ganz anders ab.
P.S. Den Umzug habe ich über nen 2. Wohnsitz geregelt, soweit ich weiß geht das aber mittlerweile nicht mehr.

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Verfasst: Mo 27. Okt 2008, 20:29
von Rocco´82
Prompt kam heute eine Antwort (man sind die schnell)

Sehr geehrte ***,

da das rote Dauerkennzeichen im Landkreis Uelzen angemeldet wird, muss dieses auch neu beantragt werden.

Da im Regelfall in der Anfangszeit mit einer Befristung zugeteilt wird,
kann diese Befristung mit übernommen werden. Die gesamte Befristungszeit muss nicht erneut absolviert werden, sondern nur die restliche Befristungszeit. Damit entfällt auch die Zuverlässigkeitsprüfung, die in dem anderen Landkreis bereits durchlaufen worden ist.

Für Fahrzeuge ohne Gutachten, muss bei einem Antrag in einem anderen
Landkreis ein Gutachten gem. § 23 StVZO (Oldtimergutachten) vorliegen. Da die amtlich anerkannten Sachverständigen für den Straßenverkehr/PI keine Oldtimergutachten gem. § 23 StVZO für Fahrzeuge jünger als 30 Jahre ausgeben dürfen, werden diese Fahrzeuge im Rahmen und im Umfang eines Gutachtens gem. § 23 StVZO geprüft. Das wird dann von mir anerkannt.

Des Weiteren benötige ich den Nachweis über das vorhergehende rote
Dauerkennzeichen aus dem anderen Landkreis, eine Versicherungsbestätigung speziell für rote Kennzeichen, die Bankverbindung, einen formlosen Antrag und, wenn die bisherigen Kennzeichen noch nicht abgemeldet wurden, die Kennzeichenschilder, rote Fahrzeugscheine und die dazugehörigen Fahrtennachweise.

Bei Rückfragen können Sie mich auch unter **** erreichen.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag


****

Was ich jetzt nicht versteh, muss ich die Autos vorführen? Oder was meint er mit abnahme? Doch beim Tüv? Und wie mache ich das mit meinem halben fahrzeug? Kann ja schlecht ne Karosse da hinschieben :gruebel:

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Verfasst: Mo 27. Okt 2008, 20:39
von brainstormer
Ruf ihn doch einfach mal an. Rumspekulieren bringt doch nix.

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Verfasst: Di 28. Okt 2008, 09:20
von Rocco´82
Ja, hast aber auf die Uhrzeit geschaut, wann ich das gelesen und gepostet habe? Werde da gleich nochmal anrufen, noch ist der Herr nicht im hause, soll aber um 9:30 da sein.

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Verfasst: Di 28. Okt 2008, 10:32
von Rocco´82
So, der Herr war super nett, hat mich richtig gefreut. Auch sehr geduldig gewesen ;-)

Er hat aus dem gestzt diktiert, das besagt, wenn ein Ortswechsel vorliegt, muss eine Prüfung nach §23 vorliegen, da die Tüv prüfer jedoch sowas erst für fahrzeuge ab 30 machen dürfen, wird das fahrzeug in diesem Umfang dennoch geprüft, bekommt aber nur eine bestätigung, das im umfang des §23 alles i.o. ist und ein HU bericht.

Das Fahrzeug braucht also ein aktuellen bericht, mein alter vom weißen gilt somit nicht mehr.
Er sagte mir aber, wenn ich den in ein paar Monaten (sollte kein jahr überschreiten) nachreiche, meldet er ihn noch auf 07er an.

Ohje, eine komplett restauration mit Gutachten innerhalb eines Jahres....das wird eng werden.

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Verfasst: Di 28. Okt 2008, 18:07
von Mister_Mangels
Ute schrieb: Ohje, eine komplett restauration mit Gutachten innerhalb eines Jahres....das wird eng werden.

Das kenn ich nur zu gut...ich muß meinen 79er im November nächsten Jahres wieder vorstellen(meine Nummer ist noch befristet).Keine Ahnung wie ich das schaffe,ohne Bodenblech :hihi: