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EWG Genehmigung von Bosima

Verfasst: Mo 20. Okt 2008, 19:40
von BlackWidow
Hallo Leute,

hab da mal ne Frage: Weiß jemand von euch ob die EWG - Genehmigung für meinen Bosima Endschaldämpfer reicht oder muss ich da nochmal zum TÜV?
Hatte die diskussion gestern mit 2 lustigen Polizisten und die waren sich selber nicht so ganz sicher was sie damit tun sollten! Durft zum Glück weiter fahren aber jetzt bin ich doch stutzig geworden was es mit der EWG aufsich hat?!?!?

Vielen dank schon mal

AW: EWG Genehmigung von Bosima

Verfasst: Mo 20. Okt 2008, 20:08
von frittenfaehn
mit einer EWG-Betriebserlaubnis sollte die Anlage eintragungsfrei bewegt werden dürfen.
So sprachs mein TüV-Mensch.