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Nachts 1.25 Uhr auf der Autobahn...

Verfasst: So 12. Okt 2008, 10:21
von Binsicherdirekt
Heute Nacht um diese Uhrzeit auf der Autobahn....

Nebel in der Karlsruher gegend. Ich schön meine 100 gefahren.

Auf einemal sagt meine Freundin das sind doch Bullen hinter uns und Ich so ach laß sie doch sollen sie machen wenn se wollen.Bild

10 min später überholen sie und es kommt ein " Bitte Folgen " ich nah super. Egal hinterher auf den Parkplatz.

Was jetzt kommt kennt ihr ja alle.
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Das ende vom Lieb 3 Punkte 50 euro. :protest:

Felgensterne zu scharfkantick wollten ABE sehen was es für die dinger nicht gibt. Habe vor jahren als die dinger rausgekommen sind extra PowerTech angerufen und die damals zu mir die sind nur auf ihre Felgen als zubehör freigegeben. ( damals stand das nicht der einzelabnahme noch nicht drin auf der HP )

Scheinwerfer haben 450mm muß ich Fahrwerk hochschrauben oder andere Felgen.



§50 Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht

(3) Scheinwerfer müssen einstellbar und so befestigt sein, daß sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können. Bei Scheinwerfern für Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt der leuchtenden Fläche nicht höher als 1200 mm über der Fahrbahn liegen.



Oh man jetzt fahr ich über 8 Jahre so rum habe seit dem einbau nichts mehr am Fahrzeug verändert. Und jetzt das....oh man

Das lustige daran ist das eingetrage Höhenmass hat sich nicht verändert. Hab ich heute nacht im beisein der des Grünweißen Motorsports noch nachgemessen.
Im moment hab ich echt nur Streß was mein Auto angeht....


Ps: Muß ich eigentlich Spur nach dem hochschrauben nochmal einstellen ??????? Bin im aufwachen gerade voll überfragt

AW: Nachts 1.25 Uhr auf der Autobahn...

Verfasst: So 12. Okt 2008, 11:07
von Mr.Burnout
Das lustige daran ist das eingetrage Höhenmass hat sich nicht verändert

...dann wäre es interessant zu klären ob die Spiegelhöhe der Scheinwerfer vor 8 Jahren auch schon so festgelegt war...ansonsten würde ich das vor Gericht ausdiskutieren (Bestandsschutz), ich hab ja ne gute Rechtschutzversicherung...

Gruß
Stefan

AW: Nachts 1.25 Uhr auf der Autobahn...

Verfasst: So 12. Okt 2008, 11:10
von Binsicherdirekt
Mr.Burnout hat geschrieben:...dann wäre es interessant zu klären ob die Spiegelhöhe der Scheinwerfer vor 8 Jahren auch schon so festgelegt war...ansonsten würde ich das vor Gericht ausdiskutieren (Bestandsschutz), ich hab ja ne gute Rechtschutzversicherung...

Gruß
Stefan
Stimmt sollte ich machen...wie war das direkt mal rechtsanwalt fragen oder...

AW: Nachts 1.25 Uhr auf der Autobahn...

Verfasst: So 12. Okt 2008, 11:15
von Chris80
tja aber mit der rad kombi die du da fährst hätte es damals schon net eingetragen werden dürfen.

wie hoch sitzt denn dein kennzeichen vorne. bzw hinten.

AW: Nachts 1.25 Uhr auf der Autobahn...

Verfasst: So 12. Okt 2008, 11:21
von Binsicherdirekt
Chris80 hat geschrieben:tja aber mit der rad kombi die du da fährst hätte es damals schon net eingetragen werden dürfen.

wie hoch sitzt denn dein kennzeichen vorne. bzw hinten.

warum nicht wegen reifen Kombie?

Frontstoßstande wurde Später umgebaut und extra eingertragen...also hätte da auch schon wer was sagen müssen was keiner getan hat....

AW: Nachts 1.25 Uhr auf der Autobahn...

Verfasst: So 12. Okt 2008, 11:39
von ronin
Von wann ist dein Rocco? Und dass mit der Scheinwerferunterkante gilt glaube ich schon seit BJ.88... Wenn ein Tüvver weniger einträgt, hat er sich nicht an die Vorgaben gehalten. Mit der Spiegelhöhe biste je nach Baujahr so oder so geliefert...

AW: Nachts 1.25 Uhr auf der Autobahn...

Verfasst: So 12. Okt 2008, 11:44
von Chris80
warum. du baust die teile doch ran. dann musst du auch wissen welche vorschriften gelten.

klar der tüv prüfer auch. aber im endeffekt bist du dann der arsch.

aber wir haben es alle schon erlebt.

also ich mir meinen gekauft habe,dacht ich auch.alles eingetragen etc.

erste polizeikontrolle.

3 Punkte. kennzeichen hinten vorne zu tief.

da kannst auch nix machen. wo sie recht haben,haben sich halt recht.

und bei deiner rad kombi kommt der ja noch tiefer als bei mir.

also vorne muss es 20 cm zu untere kannte sein. hinten sind es 30.

fahrzeug höhe sollten es 8 cm sein.(dann hast du ruhe) und keiner kann dir was

und scheinwerfer 50 cm. aber ein chance hast du noch. geht zu tüf und lass dir den toleranzen katalog geben.

dann hast deine drei punkte weg.

AW: Nachts 1.25 Uhr auf der Autobahn...

Verfasst: So 12. Okt 2008, 12:03
von philipple
mal ne Frage zum Thema Höhen, weil das Thema hier schon aufgekommen ist:
Kennzeichenunterkannte vorne 20cm
Kennzeichenunterkannte hinten 30cm
Spiegelunterkannte Abblendlicht 50cm.

Aber wie ist das genau mit dem Baujahr???
1. wo steht das, habs in der STVZO nicht gefunden...
2. wenn die Eintragung nach z.B. 1990 gemacht wurde, das Fahrzeug aber BJ. 75 ist, was zählt dann??

und zu dem Theater mit den Bu...: Tust mir leid! Hatte bisher Glück, bin aber früher oder später sicher auch dran. Sowas ist echt mal nur Schikane!!!!

Gruß Philipp

AW: Nachts 1.25 Uhr auf der Autobahn...

Verfasst: So 12. Okt 2008, 12:04
von ronin
Also die Richtlinie für die Bodenfreiheit beträgt 11cm. Frag mal den Frank (FF81) :verlegen:

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Verfasst: So 12. Okt 2008, 12:05
von Chris80
steht drin.steht auch irgendwo in den faq´s