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Kühlergrill eintragungspflichtig??
Verfasst: So 14. Sep 2008, 22:51
von suran
Nur mal ne kurze Frage,
muss ein Kamai Kühlergrill ( egal ob Standart oder Waben ) eingetragen werden oder haben die eine ABE dabei ??
AW: Kühlergrill eintragungspflichtig??
Verfasst: So 14. Sep 2008, 23:02
von All Eyez on me
Sind mit ABE.
AW: Kühlergrill eintragungspflichtig??
Verfasst: Mo 15. Sep 2008, 18:01
von KRY€
Aber fürn nen Grill braucht man doch keine ABE oder dergleichen. Hab das mal mit meinem TÜV-Menschen besprochen und der meinte nur das das Ding vernünftig angebracht sein soll und sich wärend der Fahrt nich selbständig machen kann.
Wollte ich nämlich wissen weil ich mir nen Grill für meinen Golf und für nen Polo 6N von nem Kumpel selbst gebaut hab!
AW: Kühlergrill eintragungspflichtig??
Verfasst: Mo 15. Sep 2008, 18:33
von Scirocco->Sven
wenn wir sowieso dabei sind, schließ ich mich noch kurz an
hab nen wabengrill, normalen kamei, fischmaulgrill, langen grill
kann ich die alle so fahren, doer abe besorgen oder gar eintargen lassen ??? ist ja eigentlich nur ein kühlergrill
gruß
sven
AW: Kühlergrill eintragungspflichtig??
Verfasst: Mo 22. Sep 2008, 08:48
von Sciroccoman
Solange die Teile in die Originalabmessungen deiner Front passen, musst du sie nicht eintragen. Ist zwar immer eine ABE dabei, die brauchst du aber eigentlich nur, wenn du z.B. die Zusatzscheinwerfer weglassen musst, weil der Grill halt länger als normal ist (gänderter Passatgrill bspw.). Ansonsten wie oben erwähnt: Vernünftig befestigen, ABE ins Handschuhfach und gut is.
Hab mich erst letztens deswegen erkundigt, weil ich den Wabengrill von Kamei mit den GT-Lampen fahre. In meinem Fall muss das ganze aber abgenommen werden, weil ich zusätzlich noch 'nen angepassten Kamei-Grillspoiler drauf habe (und der wiederum nicht mit Wabengrill und Lampen in seiner ABE aufgeführt ist).
Gruss
Stephan
AW: Kühlergrill eintragungspflichtig??
Verfasst: Mo 22. Sep 2008, 11:46
von Roccometty
Also ich habe noch einen Langen Grill hier liegen der an meinen GT2 dran war wo dann die zusatzscheinwerfer raus mussten und da habe ich auch keine ABE für bekommen !
Auch für meinen alten Golf 2 oder Polo 6n2 ... nie war ne abe dabei !
Ich bin fest überzeugt das man keine ABE brauch !
AW: Kühlergrill eintragungspflichtig??
Verfasst: Mo 22. Sep 2008, 17:02
von 53B
Rieger Competition Grill ist mit Gutachten. Weiss nicht ob es an dem Bösen Blick oder die geänderten Scheinwerfer sind aber der muss abgenommen werden.
AW: Kühlergrill eintragungspflichtig??
Verfasst: Mo 22. Sep 2008, 17:20
von Mr.Burnout
...ganz im Ernst....in 25 Jahren Schrauberei, mit teilweise sehr grenzwertigen Eigenbaukühlergrills hat mich noch keine Sau, weder Grüne noch TÜV, nach ner ABE für nen Kühlergrill gefragt.
Gruß
Stefan