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Problem mit Schalensitzen

Verfasst: Do 4. Sep 2008, 14:55
von jansi123
Hallo Leute,
hab mal wieder voll die Kacke!
Hab mir ein paar Sandtlersitze gekauft und auch die passenden Konsolen und jetzt kommts...es trägt mir hier in der Gegend Harz keiner ein. Der Grund wäre weil es kein Gutachten dafür gibt. So, ich bei Sandtler angerufen und gefragt. Wie siehts denn aus? Die sagten mir dann, müssen sie sich mal nen Tüv suchen der das einträgt. :crazy: Ey super, wie kundenfreundlich.
So habe auch mal mit Sparco gesprochen.Es gibt wohl generell keine Gutachten für Schalensitze zumindest für Sparco und Sandtler. Warum weiß ich nicht. Is so. Aber es fahren so viele rum die Schalensitze drin haben. Kann mir nicht vorstellen das die alle ohne Eintragung fahren.

Meine Frage:
Kennt jemand einen Tüv oder Dekramenschen der sich mit sowas wirklich auskennt und Schalensitze ohne Lehnenverstellung einträgt.

Wenn die Sitze nämlich nach FIA-Standard, d.h. unter extremen Belastungen getestet worden sind, müssen sie doch auch per Einzelabnahme eintragfähig sein.

Hoffe mir kann da wer helfen.

Danke euch schonmal!!!

AW: Problem mit Schalensitzen

Verfasst: Do 4. Sep 2008, 16:05
von 45 dcoe
bei welchem tüv warst du den ? prinzip ist das eigentlich kein problem musste natürlich als zweisitzer umtragen usw

AW: Problem mit Schalensitzen

Verfasst: Do 4. Sep 2008, 16:09
von Stephan
Per Einzelabnahme bekommst Du die schon eingetragen. Hätteste Dir welche mit Lehnenverstellung gekauft, die müssen nicht eingetragen werden...

AW: Problem mit Schalensitzen

Verfasst: Do 4. Sep 2008, 17:40
von N0S
also falls du se wieder abgeben willst ;)

AW: Problem mit Schalensitzen

Verfasst: Do 4. Sep 2008, 17:49
von ronin
Also fragt mal beim Tüv, auch mit Lehnenverstellung müssen die eigendlich eingetragen werden, oder meint ihr Recaro und könig verkaufen die aus Spaß mit ABE?

Und Vollschalen kriegste nicht 100% legal eingetragen weil die Sitze die Verstellung haben müssen, damit man den Sitz im falle eines Unfalls Zurückdrehen kann und dich somit liegend abtransportieren kann...

AW: Problem mit Schalensitzen

Verfasst: Do 4. Sep 2008, 17:52
von Mr.Burnout
Wenn die Sitze nämlich nach FIA-Standard, d.h. unter extremen Belastungen getestet worden sind, müssen sie doch auch per Einzelabnahme eintragfähig sein

Nein, denn in den TÜV-Richtlinien steht eindeutig daß Sitze in PKW's mindestens 7° Lehnenverstellmöglichkeit haben müssen...

Selbst wenns dir irgendwer einträgt kanns der nächste wieder austragen weil das schon in Richtung "amtliche Falschbeurkundung" geht.

Gruß
Stefan

AW: Problem mit Schalensitzen

Verfasst: Do 4. Sep 2008, 18:14
von Maik
Und Vollschalen kriegste nicht 100% legal eingetragen weil die Sitze die Verstellung haben müssen, damit man den Sitz im falle eines Unfalls Zurückdrehen kann und dich somit liegend abtransportieren kann...
für dieses scheißhaus gerücht hätte ich gerne die quelle.es wird kein patient im sitz abtransportiert,wird sind nicht in der formel eins.in 11 jahren feuerwehr rettungsdienst nicht einmal den sitz zurückgedreht...interesant was der notarzt vor ort dazu sagt und der anwalt des geretten nach dem er dadurch vieleicht querschnitts gelähmt ist,wird zwar darauf nicht zurück zuführen sein aber der anwalt wird dich beschuldigen.

AW: Problem mit Schalensitzen

Verfasst: Do 4. Sep 2008, 18:15
von All Eyez on me
Maik hat geschrieben:für dieses scheißhaus gerücht hätte ich gerne die quelle.es wird kein patient im sitz abtransportiert,wird sind nicht in der formel eins.in 11 jahren feuerwehr rettungsdienst nicht einmal den sitz zurückgedreht...interesant was der notarzt vor ort dazu sagt und der anwalt des geretten nach dem er dadurch vieleicht querschnitts gelähmt ist,wird zwar darauf nicht zurück zuführen sein aber der anwalt wird dich beschuldigen.
Geht das auch vielleicht etwas freundlicher und niveauvoller?

AW: Problem mit Schalensitzen

Verfasst: Do 4. Sep 2008, 18:31
von ronin
Maik hat geschrieben:für dieses scheißhaus gerücht hätte ich gerne die quelle.es wird kein patient im sitz abtransportiert,wird sind nicht in der formel eins.in 11 jahren feuerwehr rettungsdienst nicht einmal den sitz zurückgedreht...interesant was der notarzt vor ort dazu sagt und der anwalt des geretten nach dem er dadurch vieleicht querschnitts gelähmt ist,wird zwar darauf nicht zurück zuführen sein aber der anwalt wird dich beschuldigen.
Na ja, wenn der patient querschnittsgelähmt ist weil man ihn nur in aufrechter postition aud dem sitz entfernen konnte wird sich die versicherung auch bedanken... Den Sitz zurück drehen, dann kannste den patienen direkt auf die Trage rüberheben, das kannste mit vollschalen vergessen, ne?

AW: Problem mit Schalensitzen

Verfasst: Do 4. Sep 2008, 18:39
von Stephan
Ronin könnte ja mal die Quelle seines Wissens näher benennen...

Soweit mir das als Polizeibeamten bekannt ist, müßte bei einem Sitz mit verstellbarer Lehne zumindest die Konsole eingetragen oder sonst bauartgenehmigt sein, zB. durch eine EWG Zulassung. Wenn der Sitz dann durch eine Laufschiene beweglich und ggf. noch klappbar ist, dann ist meines Wissens nach eine Sitzabnahme nicht erforderlich. Aber das gilt wie gesagt für eine Lehnenverstellung.

Beim Sitz mit starrer Lehne könnte die Abnahme sehr wohl rechtens sein, wenn zB. die Rücksitzbank ausgetragen wird. Das sollte man aber schon mit dem Prüfer abklären.