Seite 1 von 6

Darf man ohne Stoßstangen rumfahren?

Verfasst: Mo 1. Sep 2008, 17:23
von elger
Darf ich mein Auto ohne die Stoßstangen im Straßenverkehr bewegen? bzw. müsste ich da was umtragen/Eintragen lassen?

Bitte keine Kommentare alá "das sieht doch sch..ön aus" ;)

:danke2:

:)

AW: Darf man ohne Stoßstangen rumfahren?

Verfasst: Mo 1. Sep 2008, 17:27
von All Eyez on me
Ja! Ist kein Sicherheitsrelevantes Bauteil.

Zumindest beim Scirocco darf man das. Allerdings dürfen keine scharfen Kanten entstehen.

Bei den neueren Autos sieht es da wieder komplett anders aus, da oft in den stoßstangen Airbagsensoren und Ähnliches verbaut ist. Da müssen sie dann drann sein.

Aber wer will schon ein neues Auto.....?! :lol:

AW: Darf man ohne Stoßstangen rumfahren?

Verfasst: Mo 1. Sep 2008, 17:39
von elger
Dankeschön ;)


Also ich will kein neues :P
schon garnich so nen irocco3 milchwagen :P

AW: Darf man ohne Stoßstangen rumfahren?

Verfasst: Mo 1. Sep 2008, 17:46
von VWRalle
Falsch gedacht!!!!!!!!!!! Da du durch das demontieren die Länge des Fahrzeuges veränderst musst du natürlch dies Eintragen lassen. Solltest du eine technische Änderung am Fahrzeug ohne Abnahme vornehmen, fährst du ohne Zulassung und Versicherungsschutz, was eine Straftat darstellt!!!!!

AW: Darf man ohne Stoßstangen rumfahren?

Verfasst: Mo 1. Sep 2008, 18:17
von baghira77
Rischtüüsch, hab ich auch mal so vom Tüvler gesagt bekommen, als ich meinen GTI ohne Stoßi da stehn hatte. ( Ich hab derzeit auf ne neue gewartet )
Aber wie immer sieht das warscheinlich eh jeder Tüvler wieder anders

AW: Darf man ohne Stoßstangen rumfahren?

Verfasst: Mo 1. Sep 2008, 18:47
von All Eyez on me
Ich habe es so verstanden daß es vorübergehend sein soll.

Und unser TÜV hat mit sowas absolut keine Probleme. Ist auch in dem Sinne keine technische Änderung sondern nur ein Nichtvorhandensein eines Teils. Solange da nichts ersichtlich ist, daß es dauerhaft verändert werden sollte kann Dir Dir da gar keiner was. Ist wie gesagt wieder mal Ansichtssache des TÜVers....wie so oft.

Aber macht was ihr wollt...es gibt ja doch immer wieder welche die´s besser wissen. :hihi: War jetzt wohl meine letzte Auskunft diesbezüglich in der Forumsöffentlichkeit. Hab irgendwie keine Lust mehr darauf.... :kaffee: (HINWEIS: Ich bin NICHT sauer oder angepisst oder Ähnliches, falls mir das jetzt wieder mal jemand nachsagen will. Ich hab ledigliche einfach langsam das Interesse verloren ständige Diskussionen hervorzurufen oder mitlesen zu müssen)

Wer wirklich was wissen will ohne das ständige Diskutieren, schreibt mich sowieso schon seit Längerem per PN an. ;-)

AW: Darf man ohne Stoßstangen rumfahren?

Verfasst: Mo 1. Sep 2008, 18:58
von drspeed16v
Rooooobbbbbbyyyyyy...........echt.... ne ne ..... :-( .......nene......echt nix mehr ?????????????


:-)

AW: Darf man ohne Stoßstangen rumfahren?

Verfasst: Mo 1. Sep 2008, 19:04
von 88er_GTX
Für Diskussionen ist doch ein Forum gedacht, oder? :noidea:

Da kann ich mich ja gleich eingraben und Info's nur noch nach Bitten und Betteln weitergeben...

@Robby: :prost: ;-)

AW: Darf man ohne Stoßstangen rumfahren?

Verfasst: Mo 1. Sep 2008, 19:05
von VWRalle
...dann schau mal in eure Zulassung unter Zeile 18-20: Breite, Länge, Höhe!!

Wenn das so unwichtig wäre, warum ist es dort dann eingetragen?? Und warum muss ich ne Tieferlegung eintragen? Oder ne Auspuffanlage????? Weil durch solche Umbauten die technischen Vorgaben verändert wurden, sonst könnte ja jeder bauen was er will: " Ist ja nur Vorübergehen mal Tiefer , mal 100 PS mehr mach ihn mal um ein paar cm kürzer oder schweiße mir n meter für n paar Tage drann!!!

und hier der Beweis:

Wird auf ein Erlöschen der BE erkannt, dann liegt eine Ordnungswidrigkeit, ein Verstoß gegen § 3 FZV für
zulassungspflichtige Fahrzeuge und gegen § 4 FZV für betriebserlaubnispflichtige Fahrzeuge vor. Als Rechtsfolgen sind
hier ein Bußgeld von 50 € und 3 Pkt. vorgesehen.
Die Tathandlung und die tatbestandlichen Voraussetzungen
Ein Erlöschen der BE ist zunächst einmal an eine bestimmte Tathandlung, nämlich das „Ändern“ gebunden.
Änderungen können nur durch:
- Veränderungen an Bauteilen
- Austausch und / oder Hinzufügen von Bauteilen, wobei für die ausgetauschten Bauteile keine Bauartgenehmigung vorliegt
oder
- Entfernen von Bauteilen
vorgenommen werden. Die Änderung setzt voraus, dass diese bewusst willentlich und damit vorsätzlich herbeigeführt wird.
Wenn also jemand den Auspuff verliert, liegt keine Änderung i. S. d. § 19 Abs. 2 StVZO vor und damit kein Erlöschen der
BE. Anders, wenn beispielsweise der Mittelschalldämpfer entfernt wird, um einen „kernigeren“ Sound zu
erreichen.

und nochwas dazu:

Die Tathandlung und die tatbestandlichen Voraussetzungen

Ein Erlöschen der BE ist zunächst einmal an eine bestimmte Tathandlung, nämlich das „Ändern“ gebunden.

Änderungen können nur durch:

- Veränderungen an Bauteilen
- Austausch und / oder Hinzufügen von Bauteilen, wobei für die ausgetauschten Bauteile keine Bauartgenehmigung vorliegt oder
- Entfernen von Bauteilen

vorgenommen werden. Die Änderung setzt voraus, dass diese bewusst willentlich und damit vorsätzlich herbeigeführt wird. Wenn also jemand den Auspuff verliert, liegt keine Änderung i. S. d. § 19 Abs. 2 StVZO vor und damit kein Erlöschen der BE. Anders, wenn beispielsweise der Mittelschalldämpfer entfernt wird, um einen „kernigeren“ Sound zu erreichen.

AW: Darf man ohne Stoßstangen rumfahren?

Verfasst: Mo 1. Sep 2008, 19:40
von elger
na dann ...

Is ja wurst, ob ichs eintragen muss, oder nicht. Wollts halt nur wissen ;)