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Fragen zu TÜV-Eintragung bzgl. Gewinde und Rad/Reifen-Kombi

Verfasst: Fr 6. Jun 2008, 12:59
von Alter16V
Moin, ich hatte jetzt am WE endlich mal wieder einen Rocco draußen. Diesmal den geschenkten weißen Scala mit Unfallschaden. Erstmal Unfallschaden behoben (Tür und Koti Beifahrerseite getauscht) und dann ging's los: Hab von nem Kumpel ein Weitec-Gewinde bekommen und hatte noch Mattig 8x13 mit 175/50/13 liegen. Dann kamen noch ein breiter Grill, Grillspoiler, weiße Blinker ran an den Rocco und die Prall-Leisten ab. Das habe ich jetzt alles spontan mal verbaut und mag das Ergebnis.

Meine Frage(n): Um die Felgen mit den Reifen eintragen zu können, muß ich nur meinen Tacho angleichen lassen, richtig? Oder muß ich noch 195/45/13 aufziehen lassen. Täte ich nur ungern, da mir die Optik echt gefällt, der Wagen aber auch nur extrem wenig bewegt wird. Deswegen würde ich ungern gute Reifen weg tun.
Lässt sich irgendwie die Sache mit den 50cm zur Reflektor-Unterkante umgehen? GT-Scheinwerfer reichen für die angestrebte Tiefe nicht aus... Der Wagen ist BJ '89, ich meine mal was davon gehört zu haben, dass man über den Kreis oder über den TÜV ne Sondergenehmigung bekommen kann, da ja das Modell ansich schon weit vor '88 auf dem Markt war.

So, das war's mit dummen Fragen, jetzt hätte ich gerne die hilfreichen und qualifizierten Kommentare der Profis. :lol: Vom Rest ruhig lustige Sprüche, was wäre das Forum ohne Humor und Ironie...? :freak:


Greetz, Hendrik

AW: Fragen zu TÜV-Eintragung bzgl. Gewinde und Rad/Reifen-Kombi

Verfasst: Fr 6. Jun 2008, 15:08
von Pigga
Hi,
um die 50cm wirste nicht drumherum kommen. Was die tüffs außerdem sehen wollen sind min 8cm Bodenfreiheit, d.h. mehr als allerallerhöchstens 35mm tiefer geht nich (wenn überhaupt). Mit den 175ern dürft es auf ner 8J Felge Probleme geben. Was ich so weiß musst du hier auf 195er umsteigen. Mein Tipp: Größere Räder nehmen. Minimum 14", sonst gibt das nur Ärger.
Pigga

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Verfasst: Fr 6. Jun 2008, 16:14
von Staatsfeind Nr.1
SO ein schwachsinn mit der bodenfreiheit.Das von bundealnd zu bundesland anders.

ich hab in Schleswig-Holstein 70mm tieferlegung eingetragen


Nen Kumpel bei seinem Golf 2 GL sogar noch mehr mit 195/45 R14. Da passt grad mal ne zigarettenschachtel unter der lippe durch.Das ist immer im ermessen des prüfers

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Verfasst: Fr 6. Jun 2008, 17:31
von Vibes Scirocco II GT
die bodenfreiheit muss 80mm an der tiefstenstelle betragen laut gesetz. die kanten des fahrzeugs dürfen tiefer sein , wenn sie flexibel sind also gummi lippe o.ä. so habe ich es vor dem VW treffen Schafflund im Jahr 2007 bei der Polizeikontrolle vom polizisten erklärt bekommen.

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Verfasst: Fr 6. Jun 2008, 17:37
von 88er_GTX
Ach was. Es gibt in Deutschland keine gesetzliche Mindestbodenfreiheit, nur bei festen Anbau-Teilen, wie z.B. Anhängerkupplung oder ESD.
Die Pozilei und der Tüv erzählen in jedem Ort/Stadt was anderes.

Verlasst euch nicht auf die Aussagen der Polizei, ausser sie wedeln mit dem Gesetzesblatt vor eurer Nase rum. Genau so beim Tüv/ Dekra.

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Verfasst: Fr 6. Jun 2008, 18:43
von ronin
175er auf 8x13? Photo bitte... Das wirste so wohl nicht drüber bekommen, aber fahr hin und schau was rauskommt und ob der Prüfer dich mit der Zaunlatte vom Hof jagt..

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Verfasst: Fr 6. Jun 2008, 18:54
von Alter16V
Bilder? Hätte grad nur dieses zur Hand, hier auch noch auf dem Golf, den ich gegen nen einser Rocco getauscht habe...

Und wegen den 80 mm, ich meine, dass das nur ne Richtlinie ist, im Gegensatz dazu ist das mit den 50 cm ne Vorschrift. Aber ich meine, irgendwer hat mal nen Scheinscan gezeigt, worin stand, tiefer als 50 cm mit Genehmigung von KBA oder so. ich finde das nur nicht mehr. Wohl zu blöd heute, um bei der Hitze die Suche korrekt zu bedienen...

Bild

Und wegen mit Zaunlatte vom hof gejagt werden, deswegen setz ich ja zur Zeit alle Hebel in bewegung, um vorher sämtliche Möglichkeiten zu checken...


Greetz, Hendrik

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Verfasst: Fr 6. Jun 2008, 19:07
von ronin
Hmmm, waren die auf dem Golf eingetragen? hast du irgend ein Dokument zum Thema Radlast? Dann sollte es nach Tachoabgleichung klappen...

Wegen der 50cm fragste mal freundlich beim KBA an, wenn dir dass einer sagen kann, dann sind es die Brüder^^

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Verfasst: Fr 6. Jun 2008, 19:13
von 88er_GTX
Also mit den 13" Felgen mit der Bereifung seh ich schwarz.
Bei mir hatte er 2% Abweichung erlaubt, wollte aber trotzdem eine fahrgestellbezogene Tachomessung haben. Und das bei 195/45 15Zoll.
Und ich habe den "tolerantesten" Prüfer in der ganzen Region gehabt.
So wurden bei mir auch 45cm Scheini-Höhe dezent übersehen...

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Verfasst: Fr 6. Jun 2008, 19:19
von Alter16V
Wegen der Tacho-Angleichung, das grüne Ritzel ist schon bestellt, damit soll das laut FAQ bei 175/50/13 passen. Die Fahrgestellnummer bezogene Messung bringt mich also nicht aus der Ruhe.
Eher die Tatsache, dass die TÜVer so extrem gezogene Pellen gar nicht mehr gerne sehen...
Kann man beim KBA einfach so ne Ausnahmegenehmigung erbitten? Würde mich irgendwie wundern, aber Porsche etc liegen ja auch oft unter 50 cm...


Greetz, Hendrik