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Falsche Produktbeschreibung bei Notebook - Was tun?

Verfasst: Di 20. Mai 2008, 18:12
von Belling
Servus,

ich hab folgendes Porblem. Hab mir vergangenen September ein Notebook der Firma Nexoc gekauft. Ausschlaggebend für den Kauf war die Grafikkarte. Laut Nexoc soll eine Geforce 8600M GT mit DDR3 Videospeicher drin sein.
Die Leistung hat nicht die Erwartungen erfüllt. Hab mich dann auf die Suche nach dem Problem gemacht. Laut http://www.notebookcheck.com/Test-Nexoc ... 280.0.html

und dem Grakaanalyseprogramm CPU-Z hab ich festgestellt, dass nur DDR2 die Graka befeuern. Seit dem Kauf ist zwar schon einige Zeit vergangen, jedoch ist für den normalen Endverbraucher schwer einsehbar, welcher Videospeicher verbaut ist.
Hab ich die Chance das Notebook zurück zugeben? Es werden ja ganz klar mit falscher Werbung Kunden angelockt. Zudem ist die Graka bei nem Gamernotebook DIE entscheidende Komponente und der Leistungsunterschied zwischen DDR3 und DDR2 ist nicht wenig...

Was meint ihr??

Edit:http://www.nexoc-notebook.de/NEXdaten/OsirisE619.pdf

AW: Falsche Produktbeschreibung bei Notebook - Was tun?

Verfasst: Di 20. Mai 2008, 18:18
von scirocco_dave
Ob das Aussicht auf Erfolg hat weiß ich nicht.
Aber was du auf jeden Fall machen kannst, ist anrufen, die Sache darstellen und fragen was das soll. Die werden dir dann schon ne Antwort geben, evtl Umtausch/Nachrüstung oder oder. Wenn sie es nicht einsehen, kannst du immer noch den Rechtsweg gehen, bzw nen Anwalt fragen, ob das Aussicht auf Erfolg hat.

Ich denke mal, dass du es nicht aufgeschraubt hast? Sonst haste keine Chance, weil die dann sagen, dass du das ausgewechselt hast.
So würd ich vorgehen...

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Verfasst: Di 20. Mai 2008, 18:22
von Belling
scirocco_dave hat geschrieben:Ob das Aussicht auf Erfolg hat weiß ich nicht.
Aber was du auf jeden Fall machen kannst, ist anrufen, die Sache darstellen und fragen was das soll. Die werden dir dann schon ne Antwort geben, evtl Umtausch/Nachrüstung oder oder. Wenn sie es nicht einsehen, kannst du immer noch den Rechtsweg gehen, bzw nen Anwalt fragen, ob das Aussicht auf Erfolg hat.

Ich denke mal, dass du es nicht aufgeschraubt hast? Sonst haste keine Chance, weil die dann sagen, dass du das ausgewechselt hast.
So würd ich vorgehen...
Ne aufgeschraubt habs ichs nicht. Hab eben angerufen und der meinte ich soll ne email schreiben. Als ich dem das erklärt habe war der plötzlich voll aufgeregt und meinte ich soll ne email schreiben. Mal schauen...
Scheiß billiganbieter :bang: Der preis war einfach zu verlockend :hihi:
Der Mensch lernt nur ...... :hihi:

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Verfasst: Di 20. Mai 2008, 18:36
von Vibes Scirocco II GT
also ich kann dir nicht zum rechtsweg sagen denke aber das da schon die möglichkeit auf schadensersatz bzw. geld zurück möglich sein sollte bei einem kompeteten unternehmen. wenn du "Start -> Ausführen -> "dxdiag" eingeben -> OK" machst und dann die Register karte Anzeige auswählst hast du alle infos zur Grafikkarte. so ist es für jeden endverbraucher schnell nachzuprüfen ob das drinne ist was drauf steht. btw. Medion bescheißt auch ich hab nen PC mit Pentium 4 mit 3,2GHz bestellt und einen mit 3,06GHz bekommen ;)

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Verfasst: Di 20. Mai 2008, 18:38
von dr.scirado
sollte es sich als fehler des verkäufers erweisen, hast du die wahl zwischen nachbesserung oder du gibst das teil zurück und trittst vom vertrag zurück.

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Verfasst: Di 20. Mai 2008, 19:04
von Belling
Vibes Scirocco II GT hat geschrieben: wenn du "Start -> Ausführen -> "dxdiag" eingeben -> OK" machst und dann die Register karte Anzeige auswählst hast du alle infos zur Grafikkarte. so ist es für jeden endverbraucher schnell nachzuprüfen ob das drinne ist was drauf steht.

Da wird nicht angezeigt ob es ddr2 oder ddr3 ist. Hab das erst mit GPU-Z feststellen können. Und man muss ja erstmal drauf kommen, dass der flasche Ramm verbaut ist.

@Doc.
Das Prob ist, dass der Kauf schon nen halbes Jahr zurück liegt.

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Verfasst: Di 20. Mai 2008, 19:06
von Peet!
keine haftung für druckfehler, wenn daß irgendwo auftaucht-------->was dann?

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Verfasst: Di 20. Mai 2008, 19:10
von dr.scirado
das is ja wurschtegal, die frist in der die den mangel anzeigen musst verjährt erst nach 2 jahren.

da du endverbraucher bist, bist du von der prüfung des laptops bei der übergabe auch befreit.

da ich hier kein halbwissen verbreiten möchte bitte ich dich das selber nachzulesen und zwar im BGB in den paragraphen §434, §437, §438 und §439

gibt im netz bestimmt auszüge

:wink:

AW: Falsche Produktbeschreibung bei Notebook - Was tun?

Verfasst: Di 20. Mai 2008, 19:13
von dr.scirado
achso, ich bin kein oberklugscheißer, habe aber sowieso grade das BGB vor mir liegen weil ich übernächste woche ne saftige recht klausur schreibe :hihi:

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Verfasst: Di 20. Mai 2008, 19:15
von Belling
SciroccoPeet hat geschrieben:keine haftung für druckfehler, wenn daß irgendwo auftaucht-------->was dann?
in der AGB steht:

§ 8 Gewährleistung:

2. NEXOC. leistet für die bei Vertragsschluss, insbesondere durch Datenblätter oder einen Katalog
bezeichnete Beschaffenheit der Ware Gewähr. Ist der Käufer Unternehmer stellen öffentliche
Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers keine vertragsgemäße
Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

edit: thx doc. dann muss ich mich mal da einlesen