Rote 07 - Bayern macht Rückzieher
Verfasst: Do 24. Jan 2008, 23:45
8. Rote 07 - Bayern macht Rückzieher
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Künftig soll bei Verkauf eines Fahrzeuges unter 30 Jahren mit rotem 07-Kennzeichen in Bayern kein Bestandsschutz für den Käufer mehr gelten. Weiterhin erhalten bleibt der Bestandsschutz in den Fällen von Umzug, Schenkung und im Erbfall.
Bayern begründet dies mit der hohen Zahl von beantragten Roten 07-Kennzeichen für Fahrzeuge unter 30 Jahren kurz vor Inkrafttreten der neuen Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung.
Diese Anträge sollen teilweise nur erfolgt sein, um bei Verkauf des Fahrzeuges einen höheren Erlös zu erzielen und nicht um die Youngtimer im Rahmen des eigentlichen Zweckes des Roten 07-Kennzeichens zu bewegen.
Ein solches Verhalten der Fahrzeughalter kann nach Ansicht des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie nicht unterstützt werden.
Quelle: DEUVET
http://nl.xeu.de/j.cfm?i=344071&k=82195
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Künftig soll bei Verkauf eines Fahrzeuges unter 30 Jahren mit rotem 07-Kennzeichen in Bayern kein Bestandsschutz für den Käufer mehr gelten. Weiterhin erhalten bleibt der Bestandsschutz in den Fällen von Umzug, Schenkung und im Erbfall.
Bayern begründet dies mit der hohen Zahl von beantragten Roten 07-Kennzeichen für Fahrzeuge unter 30 Jahren kurz vor Inkrafttreten der neuen Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung.
Diese Anträge sollen teilweise nur erfolgt sein, um bei Verkauf des Fahrzeuges einen höheren Erlös zu erzielen und nicht um die Youngtimer im Rahmen des eigentlichen Zweckes des Roten 07-Kennzeichens zu bewegen.
Ein solches Verhalten der Fahrzeughalter kann nach Ansicht des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie nicht unterstützt werden.
Quelle: DEUVET
http://nl.xeu.de/j.cfm?i=344071&k=82195