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ABE´s und Gutachten?

Verfasst: Sa 15. Dez 2007, 17:53
von Es-Racing
Hallo!
Ich möchte bei meinem Scirocco 2 einen langen Kühlergrill und einen Bösen Blick verbauen. Nun stellt sich aber die Frage, wie sieht das mit dem Tüv aus.
Gibt es für einen Bösen Blick irgendwo eine Abe oder eine Kopie von einer ABE?
Oder zumindest ein Teilegutachten. Hat das jemand?

Auch Kopien von Fahrzeugbriefen mit eingetragenem Bösen Blick würden mir helfen. Könnte mir das evt. jemand machen?

Was ist mit den Zusatzscheinwefern, wenn ich die entferne, meckert dann der Tüv?

Und wie sieht es mit einer Endrohrblende aus, muss die Eingetragen werden?

ich sag jetzt schonmal danke,
gruß Erik

Verfasst: Sa 15. Dez 2007, 18:11
von Sciroccochaos
Es gibt vom User: All Eyez on me, einen bösen Blick aus Metall der sich per Einzelabnahme eintragen lässt, die Fa. Mattig bietet auch einen aus GFK an, auch Eintragung per Einzelabnahme. Dann gibts noch die Kamei- und Mattigscheinwerferleisten mit Teilegutachten/ABE. Endrohrblenden gibts teilweise mit ABE oder Teilegutachten. Ohne Zusatzscheinwerfer kannst du fahren, keine TÜV-Änderung nötig, Es gab damals, glaub von 1981-1984 sogenannte Grillverlängerungen für die Modelle die keine Zusatzscheinwerfer hatten, ist zwar sehr selten zu finden, aber es gibt sie. Muss man nix eintragen. Bei den Eigenbaugrills kenn ich mich leider zu wenig aus, ob die ABE oder Ähnliches brauchen, ich denke schon.

Hoffe das hilft dir erstmal weiter.

Verfasst: Sa 15. Dez 2007, 22:10
von All Eyez on me
Alles soweit richtig! :super:

Eigenbaugrills habe ich bisher nie bemängelt bekommen wenn diese richtig befestigt sind. Was ja logischerweise immer der Fall ist, da verschraubt. Es dürfen halt keinerlei scharfe Kanten oder Ähnliches vorhanden sein bzw. entstehen.

Zum Thema Böser Blick hat er eine umfangreiche und umfassende PN von mir bekommen. :-)

Ich bitte um Verständnis an Alle die wegen Briefkopien bei mir anfragen, daß ich da mittlerweile keine mehr rausrücke.
Zum Einen, weil ich nicht möchte, daß Schindluder damit getrieben wird und zum Anderen weil es bei der heutigen Gesetzeslage beim TÜV sowieso keinen Unterschied mehr macht ob man so etwas vorweisen kann oder nicht.

Also habt bitte Verständnis für meine Entscheidung die ich dafür getroffen habe. :danke:

Ansonsten...wenn jemand einen Bösen Blick haben will lasse ich gern sobald genügend verbindliche Bestellungen bei mir eingegangen sind wieder eine Serie machen.
Dazu müßten es aber Minimum 6 Stück sein.

Alles Weitere dazu hier:forum/showthread.php?t=294590&highlight ... 4ngerungen

Verfasst: Do 3. Jan 2008, 17:45
von roccobraut01
ICH KANN DA DEM All Eyez on me NUR ZUSTIMMEN.MIT BRIEFKOPIEN GEHT BEIM TÜV NICHTS MEHR.ALSO LASST EUCH NICHT DAVON BLENDEN, WENN ICH TEILE OHNE GUTACHTEN ABER MIT NER "BREIFKOPIE" BEKOMMT. DAS IST KEIN GARANT FÜR EINE EINTRAGUNG.