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Ebay Problem, falsche Ware

Verfasst: Mo 10. Dez 2007, 14:35
von rocc_n_roll
Moin moin,
ich habe im Moment ein dickes Problem bei Ebay :(
Am 25. Nov hab ich mir bei Ebay 4 gebrauchte BBS-Felgen gekaut. Laut Artikelbeschreibung sollten diese Felgen eine ET von "33" haben. Die Felgen haben jedoch eine ET von "35". Ich habe den Verkäufer also ganz korrekt angeschrieben, dass er mir doch bitte mein Geld zurücküberweist und ich ihm danach die Felgen zurückschicke. Ich habe ihn darauf hingewiesen, dass er mir einen falschen Artikel geliefert hat.

Heute kam seine Antwort:
[...]
wie ich in der Artikelbeschreibung festgelegt habe sind Garantie oder
Rücknahme ausgeschlossen.
Ich muß Ihnen daher zu meinem Bedauern mitteilen,
daß ich die Felgen nicht
zurücknehmen werde.
Ich habe außerdem beschrieben auf welches Fahrzeug die Felgen passen. Weiterhin
hab ich etwaige Garantien abgelehnt.
[..]
Ich bin mir ziemlich sicher im Recht zu sein :feuer: . Er hat mir ja nicht das geliefert was ich bestellt habe. Und das er jetzt mit Garantie und Rücknahme kommt verstehe ich auch nicht. Wie soll ich das in Anspruch nehmen, wo er mir doch garnicht meinen Artikel geliefert hat?

Ich schreibe dem Verkäufer jetzt noch einmal ganz nett zurück, dass er den Kaufvertrag nciht eingehalten hat und mir das Geld doch bitte überweisen möchte.

Bin ich im Recht? Was kann ich machen wenn er wieder so antwortet? Ebay hatte was von Käuferschutz geschrieben, wird die komplette Summe abgedeckt (inkl. Versand und Rückversand)?
Ich bin echt stinkig weil es für mich als Zivi eine menge Geld geht.

:danke2: schonmal für Eure Hilfe :)

Verfasst: Mo 10. Dez 2007, 14:48
von Günni
Wieso machst du wegen 2mm so einen Aufriss?

Verfasst: Mo 10. Dez 2007, 14:49
von Deeperstyles
Um ganz sicher zu gehen, wenn du Rechtsschutz hast, geh zum Anwalt und lass das von dem klären.
Wenn du keine Versicherung hast... Meinem Empfinden nach bist du im Recht, aber wie sich das genau darstellt bzw. was du für Möglichkeiten hast, sollte jemand beantworten der sich beruflich in dem Metier bewegt. Haben doch bestimmt ein paar Juristen hier... :hihi:

Verfasst: Mo 10. Dez 2007, 15:10
von Sven
Hi!

Daß der Verkäufer jegliche Garantieansprüche von sich weist, spricht ihn ja nicht davon frei, die richtige Ware zu liefern.
Das wär ja noch schöner! :crazy:
Der Nächste schickt dir anstatt Felgen vielleicht 4 Kochtöpfe. :hihi:

Poste doch mal den Link zur Auktion, damit man den genauen Wortlaut in der Artikelbeschreibung lesen kann.
Vielleicht äußert sich ja noch einer unserer Juristen dazu.

Ich würd' mir aber auch erst mal Gedanken machen, ob sich der ganze Ärger überhaupt lohnt und nicht vielleicht auch die ET35 passt, es sind ja (wie Günni bereits schrieb) nur 2mm Unterschied.
Auch wenn Du, meiner Meinung nach, im Recht bist.

MfG, Sven. :wink:

Verfasst: Mo 10. Dez 2007, 15:12
von Kerstin
Bei ebay einen Falschen Artilel bekommen melden.

Entspricht nicht der Artikelbeschreibung, bzw. weicht von der Beschreibung ab.

Dann tritt der Käuferschutz in Kraft normalerweise wenn der Artikel über 75 eus gekostet hat. n Paar prozente behalten ebay davon aber.

Liegt denn der Unterschied für dich sehr hoch ob nun 33ér oder 35ér Einpresstiefe?

Verfasst: Mo 10. Dez 2007, 16:15
von cxspark
@Günni: Vielleicht gilt die ABE nur für 33? Wenn er sie aber eh' eintragen lassen muss, ....

Verfasst: Mo 10. Dez 2007, 16:27
von rocc_n_roll
Moin!
Danke erstma für die Antworten! :D
Wieso machst du wegen 2mm so einen Aufriss?
Das ist ja egal.
Um ganz sicher zu gehen, wenn du Rechtsschutz hast, geh zum Anwalt und lass das von dem klären.
Hab ich leider nicht...

Es geht mir nur darum, ob er das einfach so machen kann von wegen "keine Garantie" etc... und auf was für Kosten ich Ende sitzenbleibe, auch mit Käuferschutz.
:danke2:

Verfasst: Mo 10. Dez 2007, 18:16
von Ralle
Die BBS-Felge 6x15 ET35 vom z.B. Golf 2 hat eine Freigabe von VW.
Bedeutet also, sie muss nicht über eine Einzelabnahme eigetragen werden.
Eine BBS-Felge mit ET33 wird in dieser Freigabe nicht aufgeführt.

Diese zwei Milimeter können also schon etwas bedeuten... ;-)

Verfasst: Mo 10. Dez 2007, 19:17
von rocc_n_roll
Die BBS-Felge 6x15 ET35 vom z.B. Golf 2 hat eine Freigabe von VW.
Bedeutet also, sie muss nicht über eine Einzelabnahme eigetragen werden.
Eine BBS-Felge mit ET33 wird in dieser Freigabe nicht aufgeführt.

Diese zwei Milimeter können also schon etwas bedeuten...
Genauuu
Der Typ bei Reifen-Helm meinte, dass ich damit durch die Einzelabnahme müsste. Mir ist das eigentlich wurscht, hauptsache die Dinger kommen wieder weg (:
Naja ich warte jetzt erstmal ab, wenn der Typ auf Stur schaltet muss man das halt über den Käuferschutz regeln....

Verfasst: Mo 10. Dez 2007, 19:23
von Freakazoid
Ralle hat geschrieben:Die BBS-Felge 6x15 ET35 vom z.B. Golf 2 hat eine Freigabe von VW.
Bedeutet also, sie muss nicht über eine Einzelabnahme eigetragen werden.
Eine BBS-Felge mit ET33 wird in dieser Freigabe nicht aufgeführt.

Diese zwei Milimeter können also schon etwas bedeuten... ;-)
Doch...ne 6,5x15 ET33...die 2-teil BBS (RM) ;-)