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Stilllegung §21....wer kennt sich aus?
Verfasst: Di 27. Nov 2007, 18:14
von rocco-olli
Hi,
will mir demnächst nen Rocco ankucken
Allerdings steht der seit 2001 abgemeldet in einer Scheune.
Jetzt hat mir der Besitzer gesagt, dass da der §21 gemacht werden muss.
Was ist das genau?
Wird das teuer?
Möchte den, wenn ich ihn kauf, sofort zulassen.
Gruß Oliver
Verfasst: Di 27. Nov 2007, 18:16
von Andy-GTII
ähm ist der "Verbaut" bis zum anschlag? Tuning?
Frag google , der weiss das. Wenn du §21 eintipps findeteste sofor was. Ist mir jetzt zu aufwenig des zu tippen...
Ne art Einzelabnahme ist das....
Verfasst: Di 27. Nov 2007, 18:17
von alibaba
§ 21 gibts nicht mehr.....also brauchst nur ganz normal auf irgendeine tüv fahren und abnehmen lassen....
gruss yalcin
Verfasst: Di 27. Nov 2007, 18:17
von Freakazoid
Vollabnahme beim Tüv bevor du den Zulassen kannst...kost bissel mehr wie normale HU..es wird aber genauer hingeschaut und neue Papieren bekommste auch...
Verfasst: Di 27. Nov 2007, 18:19
von Freakazoid
alibaba hat geschrieben:§ 21 gibts nicht mehr.....also brauchst nur ganz normal auf irgendeine tüv fahren und abnehmen lassen....
gruss yalcin
Moep...gilt für Autos die nach März stillgelegt wurden...die vorher haben die 18Monats Frist...und da der Wagen seit 2003 aus dem KBA raus ist...21er ;)
Verfasst: Di 27. Nov 2007, 18:19
von Sven
Hi!
Wie Yalcin schon geschrieben hat, musst Du nur eine normale HU und AU machen lassen, da das Auto noch keine 7 Jahre abgemeldet ist.
@Freakazoid:
Das gilt auch rückwirkend, für Autos die vor Inkrafttreten dieser neuen Regelung abgemeldet wurden.
MfG, Sven.

Verfasst: Di 27. Nov 2007, 18:20
von roccomichel
wie yalcin schon sagte es gibt seit märz diesen jahres keinen §21 mehr, daher nur ein normaler tüv besuch und fertig, und das mit dem brief würde automatisch anfallen weil er noch denn alten brief hat und nicht denn neuen eu brief.
Gruß Michl
Verfasst: Di 27. Nov 2007, 18:57
von rocco-olli
TÜV hat geschrieben:Vollgutachten gemäß § 21 StVZO
Dieser Paragraph regelt die Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge. Vollgutachten sind Pflicht für Fahrzeuge, die länger als 7 Jahre außer Betrieb gesetzt wurden und weder eine Datenbestätigung, Bescheinigung über die Einzelgenehmigung noch eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung bei der Wiederzulassung vorlegen können oder bei Fahrzeugen, die aus dem Ausland nach Deutschland importiert wurden. Ausgenommen sind Neu- oder Gebrauchtfahrzeuge mit einer EWG-Betriebserlaubnis und einer so genannten EG-Übereinstimmungserklärung, die Fahrzeug-Identifikations-Nummern-bezogen vom Hersteller/Importeur ausgestellt wurde. Für einzeln importierte Fahrzeuge aus dem Nicht-EG-Raum (z.B. USA/Kanada) ist immer ein Vollgutachten erforderlich!l
Beim TÜV auf der Seite steht sowas drin...
Und das ist jetzt nicht mehr aktuell oder wie?

Verfasst: Di 27. Nov 2007, 22:57
von Flöhchen
Vollabnahme gibt es sehr wohl noch und zwar wenn dein Auto länger als 7 Jahre abgemeldet war ( er ist dann in Flensburg gelöscht) oder du deine Papiere verloren hast, denn dann acht der TÜV eine Vollabnahme und erstellt einen Briefvordruck. Ich habs erst vor 2 Monaten gemacht mit nem Polo 2 Komplettumbau :D
Wenn du nen Brief hast und er noch keine 7 Jahre abgemeldet ist Au und HU fertig
Gruß Flöhchen
Verfasst: Mi 28. Nov 2007, 10:53
von SonexX
Kann ich nur bestätigen! Wird zwar immer bissl hin und her gemunkelt, wies nun wirklich ist aber meiner (hab ich seit April) stand auch 2 Jahre. HU und AU gemacht: fertig ;)