es wird ja immer besser
Verfasst: Di 27. Nov 2007, 08:38
Artikel 10
[Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis]
(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.
(2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, daß sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und daß an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt.
Quelle: http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,15 ... 26,00.htmlVerpflichtung zur Vorab-Zensur?
Verurteilt wurde in diesem Fall der Journalist und Blogger Stefan Niggemeier. Die schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor, aber schon das mündliche Urteil hat es in sich: Niggemeier war von der Firma Callactive wegen anscheinend wirklich diffamierender Äußerungen verurteilt worden, die jemand als Kommentar unter einen mehrere Monate alten Artikel in Niggemeiers Medienblog gehängt hatte. Niggemeier entfernte diesen Kommentar ohne Aufforderung umgehend, als er ihn entdeckte. Das aber, entschied das LG Hamburg, war nicht genug: Niggemeier hafte schon für die Veröffentlichung der Diffamierung.
Damit bleibt das LG Hamburg einer seit längerem gepflegten Linie treu. Bereits im März 2007 urteilte es in einem anderen Fall ähnlich und verurteilte einen Forenbetreiber als "Störer": Darunter versteht man laut § 1004 Abs. 1 BGB jemanden, der zur Verwirklichung einer rechtswidrigen Tat kausal beigetragen hat. Nach Auffassung des LG Hamburg sei das schon dadurch gegeben, dass ein Webseitenbetreiber durch das bloße Anbieten eines freien Kommunikations-Forums die Möglichkeit für ein sogenanntes Äußerungsdelikt schaffe. Platt gesagt: Schuldig ist automatisch der, der eine Kommunikationsplattform schafft, auf der andere sich mitunter das Maul zerreißen. Störer sei er auch dann, §§ 186 StGB oder 824 BGB folgend, wenn er die dort geäußerten Meinungen weder teile noch sanktioniere.
Das Gericht sieht den gemeinen Blogger damit als verantwortlich für alles, was auf seiner Seite veröffentlicht wird. Niggemeier, schlug man diesem vor, solle sich eben die Zeit nehmen, alle eingesandten Kommentare gegenzulesen, bevor diese zur Veröffentlichung freigegeben werden. Das geht weit darüber hinaus, was der BGH im März 2007 für nötig und angemessen empfand - und es wäre als durchgesetzter Rechtsstandard in einer westlichen Demokratie einmalig.
Die Spitzen von Bundeskriminalamt (BKA) und Landeskriminalämtern drängen nach der Festnahme mehrerer islamistischer Terrorverdächtiger im Sauerland auf eine erhebliche Ausweitung ihrer rechtlichen und finanziellen Möglichkeiten.
Der Große Lauschangriff solle durch "eine optische Überwachung" von Wohnungen mit Videokameras, den "Großen Spähangriff", gesetzlich ergänzt werden, heißt es nach Informationen des SPIEGEL in einem vertraulichen Bericht des BKA an die Innenminister von Bund und Ländern. Zwar sei ein vom mutmaßlichen Terroristen Fritz Gelowicz angemietetes Haus im Sauerland verwanzt, aber aufgrund "schwer verständlicher Kommunikation" sei das "Geschehen im Ferienhaus zeitweise unklar" gewesen.
Polizeieinsatz: Die Fahnder wollen mehr spähen und lauschen.
Die Ermittler plädieren zudem für eine Grundgesetzänderung, um eine "verdeckte Durchsuchung inklusive verdeckter Videografie" von verdächtigen Wohnungen zu erlauben. In den Polizeigesetzen der Länder solle außerdem einheitlich geregelt werden, dass Beamte bereits dann "präventivpolizeilich" Telefonate abhören können, wenn der Betroffene noch gar kein Beschuldigter sei.
http://www.spiegel.de/politik/deutschla ... 76,00.html... regen die Polizeichefs zudem die bundesweite Beschaffung sogenannter W-Lan-Catcher an. Die Geräte, die bislang nur beim BKA sowie in Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen eingesetzt werden, simulieren einen Zugangspunkt fürs Internet - und ermöglichen so die Überwachung des Datenverkehrs.
Präventiv polizeiliches Abhören ohne dass der Betroffene Beschuldigter ist bedeutet, dass es den Umweg über einen richterlichen Beschluss nicht geben wird, denn sonst wäre er ja bereits beschuldigt. So sehe ich das.da für das verwanzen einer wohnung ja ein richterlicher beschluss benötigt wird.
Ja, Du als IT-ler, aber Kunigunde Müller und Friedhelm Meier werden schön auf die Schnauze fallen.dann mach ich das sicher nicht mit hotspots die ich nicht kenne
zu präventiv abhör steht oben nix,
OK, da geht es jetzt nicht direkt ums Verwanzen, aber immerhin. Irgendwie errinert mich die ganze Sache daran, wie die Geschichte sich wiederholt, anno '39-45, dann der kalte Krieg. Oh, das darf man ja sogar heute nichtmal mehr behaupten, allerdings stimmt es vollkommen, wenn das so weiter geht. Ich hoffe wirklich, dass es noch Leute gibt, die das auch so sehen, statt ihre Grundrechte immer weiter aufzugeben im Namen irgendwelcher von Polemik nur so beladener Begriffe wie "Terrorbekämpfung" usw.dass Beamte bereits dann "präventivpolizeilich" Telefonate abhören können, wenn der Betroffene noch gar kein Beschuldigter sei.