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Wiederzulassung eines endgültig stillgelegten Autos

Verfasst: Sa 20. Okt 2007, 17:24
von Balazs
Hallo!

Ein Freund von mir möchte sich ein Winterauto zulegen,dass aber am 7.7. diesen Jahres endgültig aus dem Verkehr gezogen wurde. Wie ist das jetzt, reicht da ein normaler TÜV oder braucht der so ne § 21 Vollabnahme?Früher wars ja auf jeden Fall die Volabnahme,aber ich habe irgendwas gehört,dass die jetzt nur notwendig ist wenn das Auto 7 Jahre aus dem Verkehr gezogen wurde,also das praktisch gar keine Unterteilung mehr zwischen vorübergehend und endgültige Stilllegung gemacht wird....

Grüße

Balazs

Verfasst: Sa 20. Okt 2007, 17:33
von Freakazoid
Endgültig heißt doch mit Verwertungsnachweis und Briefeinbehaltung....

Ich weiß garnich ob man sowas so einfach wieder zugelassen bekommt....weil der is ja offiziell verwertet worden..deshalb ja "endgültig" und nich vorrübergehend...

Verfasst: Sa 20. Okt 2007, 17:50
von Staatsfeind Nr.1
also autos die nach einem bestimmten termin abgemeldet worden sind bruachen eine vollabnahme nicht mehr.Die wurde abgeschafft.Nur normal tüv machen,soweit ich weiss

Verfasst: Sa 20. Okt 2007, 17:59
von SebastianGTX
Als endgültig stillgelegt gilt das Auto erst dann wenn es verwertet ist.Mein örtlicher Schrotti geht erst dann zum Amt wenn das Auto iner presse ist und lässt es endgültig stilllegen.

Verfasst: Sa 20. Okt 2007, 18:32
von 53B
Also genau kann ich das nun auch nicht sagen, entweder ist das Fahrzeug nicht endgültig stillgelegt oder irgendwem ist da ein Fehler passiert. Würde einfach mal mit dem Brief bei der Zulassungsstelle auftauchen und gucken was die sagen. Wenn TÜV und ASU frisch sind werden die den vielleicht gleich anmelden ohne sich gross Gedanken dazu zu machen.