Wiederzulassung eines endgültig stillgelegten Autos
Verfasst: Sa 20. Okt 2007, 17:24
Hallo!
Ein Freund von mir möchte sich ein Winterauto zulegen,dass aber am 7.7. diesen Jahres endgültig aus dem Verkehr gezogen wurde. Wie ist das jetzt, reicht da ein normaler TÜV oder braucht der so ne § 21 Vollabnahme?Früher wars ja auf jeden Fall die Volabnahme,aber ich habe irgendwas gehört,dass die jetzt nur notwendig ist wenn das Auto 7 Jahre aus dem Verkehr gezogen wurde,also das praktisch gar keine Unterteilung mehr zwischen vorübergehend und endgültige Stilllegung gemacht wird....
Grüße
Balazs
Ein Freund von mir möchte sich ein Winterauto zulegen,dass aber am 7.7. diesen Jahres endgültig aus dem Verkehr gezogen wurde. Wie ist das jetzt, reicht da ein normaler TÜV oder braucht der so ne § 21 Vollabnahme?Früher wars ja auf jeden Fall die Volabnahme,aber ich habe irgendwas gehört,dass die jetzt nur notwendig ist wenn das Auto 7 Jahre aus dem Verkehr gezogen wurde,also das praktisch gar keine Unterteilung mehr zwischen vorübergehend und endgültige Stilllegung gemacht wird....
Grüße
Balazs