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Wie schreibe ich eine Kündigung?
Verfasst: Sa 6. Okt 2007, 13:21
von Sascha
Hallo Leute,
habe am 01.10 meinen neuen Arbeitsplatz angetreten. Jetzt stehe ich wohl kurz davor diesen wieder zu kündigen. Ich weiß ist erst eine Woche...
Hat hauptsächlich private Gründe, da ich nicht bei uns ne Arbeit gefunden habe, sondern die Woche über nach Leverkusen muss.

Dass ist nicht ganz so mein Ding.
Manche Sachen merkt man halt erst später

Dass nur zum Verständniss
Auf jeden Fall bin ich noch in der Probezeit und möchte eben aus privaten Gründen kündigen. Dabei habe ich noch eine Kündigungsfrist von 2Wochen laut Tarifvertrag.
Im Arbeitsvertrag steht aber auch noch was drin:"im Falle eines besonderen Interesses, insbesondere einer Kündigung, können wir bei weiterzahlung ihres Entgeldes, auf Ihre Dienste verzichten".
Jetzt habe ich zwei Fragen:
1.) Was bedeutet das? Heißt das, dass ich am Montag hingehe und Kündige und dann Heimfahren kann??
2.) Wie formuliert man eine gescheite Kündigung während der Probezeit, so dass diese auch wirksam ist?
Schon einmal vielen Dank für eure Hilfe!!!!!!!!
Verfasst: Sa 6. Okt 2007, 15:21
von scirocco_dave
Schriftlich muss es normalerweise schon sein.
Schreib einfach, dass du hiermit das aktuelle Arbeitsbverhältnis (aus privaten Gründen) kündigen möchtest und um Bestätigung bittest. Dann melden die sich schon...
Verfasst: Sa 6. Okt 2007, 22:13
von kogafreund
Deep_Silence hat geschrieben:in der Probezeit kannst du in der Regel von einem auf den anderen Tag ohne Angabe von Gründe kündigen , ....
Gefährliches Halbwissen.
Gem. § 622 Abs. III BGB beträgt die Kündigungsfrist während der Probezeit 2 Wochen.
Aber auch das ist nicht in jedem Fall so, weil diese zweiwöchige Kündigungsfrist gem. § 622 Abs. IV BGB durch Tarifvertrag verlängert werden kann.
Im Zweifel empfehle ich, Rechtsauskunft beim Anwalt einzuholen und - sorry - Rechtsfragen besser nicht in Internetforen zu stellen.
Die Antworten sind oft mit nur zu großem Selbstbewußtsein vorgetragen und meistens doch so falsch wie nur irgendwas.
Die Anforderung an eine Kündigungserklärung sind übrigens relativ gering. Es muß für einen "Außenstehenden" erkennbar sein,
daß das Arbeitsverhältnis irgendwie beendet werden soll.
Das Arbeitsverhältnis kann auch im Wege eines Aufhebungsvertrages beendet werden, wenn Arbeitnehmer u. Arbeitgeber sich einig sind.
Dann braucht logischerweise keine Kündigungsfrist eingehalten werden, weil hier ja gar keine Kündigung vorliegt.
Gruß
kogafreund, ehemaliger Arbeitsrechtler (jetzt Schrauber

) )
Verfasst: So 7. Okt 2007, 03:43
von Sk8erBoi
Hallo,
ich stimme kogafreund zu. Die Kündigungsfrist im Tarifvertrag ist ja genau so lang, wie die gesetzliche Frist während der Probezeit. Die Kündigung muss auf alle Fälle schriftlich erfolgen, da eine mündliche Kündigung weder vom Arbeitgeber noch Arbeitnehmer gültig ist. Wenn der Arbeitgeber sich darauf einlässt, kann auch der Aufhebungsvertrag geschlossen werden.
Bei einem Kündigungsschreiben sollte der Beendigungswille und die Kündigungsfrist erkennbar sein. Entweder sollte das Schreiben persönlich abgegeben oder per Einschreiben übersandt werden, damit der Arbeitgeber nicht behaupten kann, er habe es nicht bekommen bzw. die Kündigungsfrist ist etwas anders als die, die man selber errechnet hat.
Da habe ich aufgrund meiner beruflichen Tätigkeit im Arbeitsgericht schon so einiges mitbekommen.
Gruß Michaela (Freundin von Sk8erBoi)
Verfasst: So 7. Okt 2007, 09:33
von kogafreund
Klar, schriftlich muß die Kündigung erfolgen (§ 623 BGB),
hatte ich glatt vergessen.

Die Kündigung wäre sonst formnichtig.
In der Praxis wird man sich wohl auch einen Aufhebungsvertrag einigen.
Auch dieser muß schriftlich niedergelegt sein.
Gruß
koga
Verfasst: Di 9. Okt 2007, 15:04
von Martin E.
Und wie ist es ausgegangen?
Verfasst: Di 9. Okt 2007, 15:59
von Sascha
@Martin E.
Ja bin am Montag hingegangen und hab gekündigt.
Ging eigentlich ganz gut, der Chef war natürlich nicht begeistert, dass ich schon nach einer Woche das Handtuch geschmissen hab.
Aber für mich war das die beste Entscheidung, hab mich da in Leverkusen net wohl gefühlt.
Hab auch schon wieder ne Arbeit. Ist zwar nix großartiges, reicht aber um die Unkosten zu decken und um sich nach nem Job in meinem Beruf umzusehen.
Mfg.
Verfasst: Mi 10. Okt 2007, 14:12
von Martin E.
Das freut mich doch für dich .