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arbeitszeugnis!?

Verfasst: Do 4. Okt 2007, 23:41
von el loco rocco2124
hallo,wollte mal fragen ob sich jemand mit arbeitszeugnissen auskennt?meine frage wäre,muß ein arbeitgeber auf verlangen eines ausstellen?würde mir sehr weiterhelfen.danke!

Verfasst: Fr 5. Okt 2007, 00:12
von All Eyez on me
Natürlich muß er das!
Und Du kanst es so oft neu schreiben lassen wie Du willst, bis Du damit einverstanden bist. Ganz egal ob er das 1x oder 20x schreiben muß!

Achte auf die Formulierungen. Gib es jemandem zu lesen der sich damit auskennt und dem Du vertraust. Vieles kann sich nett anhören, aber negatives aussagen.

Verfasst: Fr 5. Okt 2007, 00:23
von el loco rocco2124
hört sich gut an,n kumpel hatte gefragt,und ich wußte nicht mehr so recht.danke dir gruß samir.

Verfasst: Fr 5. Okt 2007, 00:27
von Stoke
Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen! So Sachen wie "ist sehr gesellig" heißt dann soviel wie "trinkt nur Kaffee und raucht" oder "er hat sich immer bemüht" heißt soviel wie " er hats zwar versucht, aber eigentlich kann er nichts"! In einem Arbeitszeugnis darf nichts schlechtes stehen aber ein Arbeitgeber kanns so formulieren, das es sich nett anhört, aber andere Arbeitgeber wissen ein Arbeitszeugnis zu lesen und was hinter solchen Formulierungen eigentlich steht!

Verfasst: Fr 5. Okt 2007, 05:41
von BPower
http://personalrat.verwaltung.uni-muenc ... rungen.pdf


Schau da mal nach, ist schon faszinierend wie sich manche achso tollen Aussagen plötzlich ins Gegenteil verkehren.

Viel Glück

Verfasst: Fr 5. Okt 2007, 07:03
von avt
Wenn man sich genauer damit auseinandersetzen will, gibt es auch genügend Bücher für mehr oder weniger kleines Geld. Da stehen dann erstens noch mehr solcher „Codes“ drin und sind auch noch genauer aufgeschlüsselt, z.B. welche Formulierung welcher Schulnote entspräche.

Verfasst: Fr 5. Okt 2007, 13:36
von Mr.Burnout
Jo, das lässt sich alles nach Schulnoten aufschlüsseln....ich hab da ne tolle Software für Zeugnisse...gibst du nur Schulnoten ein, dann erfolgt automatisch eine Formulierung.

Hier mal...man glaubt es kaum...eine glatte 5 bis 6....

Arbeitszeugnis
Herr [Vorname] [Name], geboren am 01.01.1970, wurde am 01.01.2000 als [Beruf] eingestellt und war bis zum 05.10.2007 bei uns beschäftigt.
[Unternehmensbeschreibung]
Herr [Name] beherrschte seinen Arbeitsbereich im Allgemeinen entsprechend den Anforderungen.
Er war stets daran interessiert, seine fachlichen Grundkenntnisse auszubauen.
Aufgrund seiner Bereitschaft, sich mit neuen Arbeitsbereichen zu befassen, hatte er immer Möglichkeiten praktikable Lösungen anzubieten.
Er passte sich neuen Situationen meist ohne Schwierigkeiten an.
Grundsätzlich strebte Herr [Name] Sorgfalt und Systematik bei seiner Arbeitsweise an.
Er hatte eine bemerkenswerte Dienstauffassung, die kaum etwas zu wünschen übrig ließ. So war er stets bereit, den berechtigten Belangen unseres Unternehmens Rechnung zu tragen.
Herr [Name] arbeitete im Allgemeinen gleichmäßig und bedächtig.
Herr [Name] hat seine Verantwortung nie aus den Augen verloren und trieb die Aufgaben, die wir ihm übertrugen, zu unserer Zufriedenheit voran.
Prinzipiell strebte Herr [Name] ein kooperatives Auftreten an.
Sein Verhalten gegenüber unseren Geschäftspartnern war nicht zu beanstanden. Herr [Name] war stets bestrebt, unser Unternehmen ordentlich zu repräsentieren.
Wir wünschen Herrn [Name] auch Erfolg für seinen beruflichen Lebensweg.

[Firmensitz], 05.10.2007
[Unterzeichner1] [Unterzeichner2]


Gruß
Stefan

Verfasst: Sa 6. Okt 2007, 04:48
von Sk8erBoi
Hallo,

ja, es ist richtig, dass ein Arbeitgeber verpflichtet ist ein Zeugnis auszustellen. Es kommt jetzt darauf an, ob es ein Zwischen- oder ein Endzeugnis ist. Es gibt zwei Varianten: einmal ein einfaches Zeugnis, d. h. Du bist dort nur für ein paar Monate oder kürzer gewesen, und zum anderen ein qualifiziertes berufsförderndes Zeugnis, d. h. Du hast ein Jahr und länger dort gearbeitet. Ein Arbeitgeber ist bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses grundsätzlich verpflichtet ein Zeugnis auszustellen, egal, ob Du es verlangst oder nicht. Ansonsten kann ich ebenfalls nur sagen, zeige das Zeugnis jemanden, der sich damit auskennt. Es ist aber nicht ganz richtig, dass der Arbeitgeber, das Zeugnis so oft schreiben musst, bis Du einverstanden bist. Wenn er Dir ein schlechtes Zeugnis ausstellt, kannst Du verlangen, dass er aufbessert (Note 5 bis 6, dass muss er vor Gericht beweisen). Die Note 1 kannst Du nicht so ohne weiteres verlangen, es sei denn, Du kannst vor Gericht beweisen, dass Du nie einen Fehler gemacht hast. Das wird ziemlich schwierig. Wenn er Dir kein Zeugnis ausstellen will, kannst Du es einklagen. Dann musst Du zum Arbeitsgericht gehen. Du brauchst keinen Anwalt. Die Arbeitsgerichte haben Rechtspfleger, die Dir bei der Aufnahme der Klage helfen. Die meisten Zeugnisprozesse enden in einem Vergleich. Da es ziemlich aufwendig ist. Nicht das Du denkst, ich habe mich schon mal durchgeklagt. Das alles weiß ich, da ich beim Arbeitsgericht in Hamburg arbeite.

Gruß Michaela (Freundin von Sk8erBoi)