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Ebay schnapper oder doch nicht???
Verfasst: So 16. Sep 2007, 21:53
von Scirocco-Franze
Meint ihr ich habe Chancen ihn per Rechtschutz zu ersteiten?? Schaut mal unter andere Artikel.
Gruß
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?Vie ... :IT&ih=020
Verfasst: So 16. Sep 2007, 22:00
von Stoke
Versteh ich jetzt grad nicht?!? Hast du den für 2 Euronen abgegriffen und er will den jetzt nicht rausrücken, oder wie???
Verfasst: So 16. Sep 2007, 22:03
von Scirocco-Franze
Der ist heute für 605€ ausgelaufen "mindestpreis nicht erreicht" und er hat mir ein Angebot an Unterlegenen Bieter gemacht für 2€
Gruß
http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?Vie ... :IT&ih=020
Verfasst: So 16. Sep 2007, 22:03
von Stephan
Hi,
ich will mich ja nicht zu weit aus dem Fenster lehnen, aber ich würde mal behaupten: NEIN, weil 2€ ist doch deutlich unter Wert des Fahrzeugs. Ggf. wird der Käufer behaupten, den zum falschen Preis eingestellt zu haben.
Aber Versuch macht kluch. Vielleicht kann dazu einer unserer Rechtgelehrten hier im Forum etwas mehr schreiben.
Verfasst: So 16. Sep 2007, 22:07
von monstervw
also daser zum falschpreis eingestellt hat kanner nich behaupten den es is ja mit sicherheit noch nachweisbar das er dieses angebot an scirocco-franze geschickt hat...auser scirocco-franze hat das schon alles gelöscht...den normalerweise sind ebay geschäfte ja binden....
@ scirocco-franze: erkundige dich doch spasseshalber einfach mal unverbindlich mit nem anruf bei nem anwalt *fg*
sachlage halber wäre auch intressant wann ist das angebot ausgelaufen...wann hat er das angebot an unterlegenen bieter abgeschickt und wann wurde gekauft....den wen genügent zeit zwischen dem angebot und dem kauf liegt um einen fehler zu bemerken und zu ändern...wär es warscheinlich sogar möglich das mann damit durchkommt wemer zum anwalt geht.....

mönsi
Verfasst: So 16. Sep 2007, 22:16
von Stephan
Mein Beitrag oben war auf aktuelle Rechtsprechung gestützt. Es wurde vor einiger Zeit entschieden (nein, ich habe keinen Link oder eine Tagebuchnummer dafür da), dass wenn ein Artikel zB. bei ebay zu einem deutlich zu niedrigen Preis verkauft wird(Irrtum), dass der Verkäufer dann ggf. vom Verkauf zurücktreten kann. Aus persönlicher Sicht würde ich es natürlich auch probieren, den zu bekommen. Allerdings steht der schon wieder im Netz.
Verfasst: So 16. Sep 2007, 22:36
von zEUs
Hmm... Wenn er ihn schon für € 2 anbietet??? Vielleicht waren es ja seine Kinder, die keine Ahnung von Autos und Computern haben :)
Also wenn er für € 605,-- nicht rausgegangen ist, hast Du auch nicht mehr als € 605,-- gebotenm richtig? De facto hat er ihn dir dann anschließend angeboten (für einen falschen Preis) und Du hast zugeschlagen, richtig? Dadurch wäre es zu einem rechtskräftigen Vertrag gekommen. Ich frage mich nur, wie es technisch gesehen zu den € 2,-- gekommen ist. Hattest Du die ursprünglich geboten, oder hat er die von sich aus angesetzt? Sicherlich ein Versehen.... Was jedoch nicht versehentlich geschieht: das Angebot an einen unterlegenen Bieter, worauf Du ihn festnageln kannst!
Was hat denn anschließend noch an Schriftverkehr stattgefunden??? Keiner? Dann wäre es eine Frechheit, den Artikel wieder einzustellen, ohne mit Dir darüber zu reden...
Du könntest ihn festnageln Dir den Rocco für 2 bis 605 Euro rauszurücken und das Angebot bei eBay entfernen zu lassen, oder er hat tatsächlich 2 davon...
Sei aber nicht zu hart, es ist doch ein Roccofahrer
LG, zEUs
Verfasst: So 16. Sep 2007, 22:36
von Kerstin
koriose sache, nun isser ja wieder drin fürn 1000 er sofortkauf.
schreib ihn doch einfach mal an und frag wiso er 2 mal ein auto verkaufen will?
schließlich hättest du den zuschlag gemacht.
schau wie er reagiert ob freundlich mit nem schulligung oder anders.
auf der anderen seite, es ist ein sciroccofahrer der sich vieleicht einfach nur vertippt hat.
und sciroccofahrer untereinander bescheißen wäre schon doof irgendwie.
Verfasst: So 16. Sep 2007, 22:45
von dr.scirado
der verkäufer kann den vertrag wegen irrtum anfechten, grad diese "zahlendreher" mit zu vielen und zu wenigen nullen sind die klassischen irrtümer. denke also nicht dass es sich lohnt vor gericht zu ziehen.
Verfasst: Mo 17. Sep 2007, 12:17
von 53B
dr.scirado hat geschrieben:der verkäufer kann den vertrag wegen irrtum anfechten, grad diese "zahlendreher" mit zu vielen und zu wenigen nullen sind die klassischen irrtümer. denke also nicht dass es sich lohnt vor gericht zu ziehen.
Seh ich genauso. Wenn es eine Auktion für einen Euro ist und nach 7 Tagen für 2 ausläuft ist das einfach das Pech vom Käufer, wenn er allerdings sich so irgendwie vertan hat ist einfach ein Irrtum der einen Kaufvertrag nichtig macht.