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Wie würde sowas ablaufen?
Verfasst: So 2. Sep 2007, 20:11
von 53B
Hi,
ein Kumpel hat mir die
Auktion heute geschickt, dachte mir für den Preis ist der Wagen noch günstig, also Beschreibung durchgelesen...
Wie würdet ihr die Sache jetzt einschätzen?
53B
Verfasst: So 2. Sep 2007, 20:30
von scirocco87
Krass was es alles gibt?? Ist sowas überhaupt erlaubt?? :krank:
Welcher Besoffene bietet mehrere Tausend Euro und liest nicht einmal die Beschreibung...naja tut mir leid aber selbst Schuld

Verfasst: So 2. Sep 2007, 20:35
von Kerstin
nepper schlepper bauernfänger, ganz einfach!
hier mal der text falls der nachher weg ist. das fettgedruckte hab ich mal gemacht!!!
denn sowas ist noch nicht ebaygerecht oder?
Schicker VW Golf 4 1.4
16V, 75 PS, Sondermodell 'Ozean', Climatronic, Farbe: blackmagic-perleffekt, 2Türer, Bj.2003, 76000 km, Tieferlegungsfedern ca.35mm tiefer, 17Zoll BBS-Felgen mit 225/45/17, Spurverbreiterung 50mm hinten, fast neuen Sommerreifen, Tüv und AU erst 3 Monate alt, aus 2.Hand, sehr gepflegt, elektrische Außenspiegel, beheizbare und höhenverstellbare Sitze, Lendenwirbelstütze, Vordersitze mit Easy-Entry-Funktion, Radio beta, abschließbares Handschuhfach, Seitenschutzleisten in Wagenfarbe lackiert, usw.
Achtung bei dieser Aktion handelt es sich nicht um den Verkauf des Wagens. Der Wagen wird zum Höchstgebot lediglich für 3 Sekunden an den Höchstbieter vermietet. Ich betone kein Verkauf nur Vermietung. Probefahrt kann selbstverständlich vorher gemacht werden. Fahrzeug steht in Berlin. Für weitere Fragen, Fotos bitte
daniplusela@googlemail.com Privat. Jegliche Gewährleistungen entfallen. Viel Erfolg beim Bieten.
Verfasst: So 2. Sep 2007, 20:56
von avt
Verfasst: So 2. Sep 2007, 20:58
von brainstormer
Hoffentlich wird ein schöner Rechtsstreit mit fähigem Anwalt auf Käuferseite draus und der Anbieter fällt nach §138 BGB auf den A.
Ich würd's ihm gönnen. Widerlich sowas.

(
Verfasst: So 2. Sep 2007, 20:59
von 53B
Die Frage die sich mir stellt ist ob der jenige damit durch kommt oder ob man klar sagen kann das arglistige Täuschung.
Verfasst: So 2. Sep 2007, 21:06
von Angel
melds doch mal ebay
gruß angel
Verfasst: So 2. Sep 2007, 21:36
von 53B
Das beantwortet aber nicht meine Frage. Was ist mit den Leuten die drauf geboten haben? Sind die selber schuld?
Verfasst: So 2. Sep 2007, 22:08
von 88er_GTX
Ich tipp auf arglistige Täuschung
Aber man kann ja nie wissen, was sich hier unser Vater Staat einfallen lässt...

Verfasst: Mo 3. Sep 2007, 09:38
von Rocco´82
Arglistig ist das nicht, reingeschrieben hat ers und es sogar nochmal betont.
Schätze mal, das die bieter dumm dreinschaun werden, ist genauso eine sache mit den leasing verträgen bei ebay.
Wer nichts durchliest und drauf bietet....selber schuld.
Er hätte ja auch nur ne kopie vom brief verkaufen können....also lesen ist manchmal besser als bieten

)