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FEINDKONTAKT MIT EINEM 7.5 tonner
Verfasst: Fr 20. Jul 2007, 23:13
von Resbull
HALLO HEUTE UBERSAH EIN LKW BEIM RÜCKWERTSFAHREN MEINEN SCIROCCO; ALS ICH HINTER IHM VORBEI WOLLTE; LAUT POLIZEI BIN ICH SCHULD: DER LKW FUHR MIT VOLLGASS RUCKWERTS OHNE NACHHINTEN ZU KUCKEN; DAZU OHNE EINEN EINWEISER: ER WOLLTE RUCKWERTS IN EINE FIRMA EINSCHEREN; ICH SAH ES ANDERS UND WOLLTE AN IHM VORBEI:ALS ICH MERKTE ER SETZT ZURÜCK GING ICH VOLL AUFS GAS DAZU AUF DIE HUPE: DOCH LEIDER VERGEBENS: DAS WUNDER ER ERWISCHTE MICH AN DER FELGE MITTIG: SCHADEN FELGE ZERKRAZT ; SCHEIBE GEPLAZT; KLEINE BEULE AN DER C SÄULE: ER SCHOB MICH CA:2M AUF DEN BÜRGERSTEIG:
GOTT SEI DAND NICHTS AM RAHMEN ; WAR ACHSE VERMESSEN NICHTS DRAN: SEITENWAND HAT AUCH NICHTS ABBEKOMMEN: ICH FAHR SEIT MEINEN 18 UNVERSCHULDET UNFALLFREI ( 10 jahre): MEIN AUTO IST NOCH NICHT MAL 96000 GELAUFEN UND IN EINEM ABSOLUT TRAUMZUSTAND: ICH MACH MIR VOLL VORWÜRFE WIESO HAB ICH NICHT EINFACH ABGEWARTET UND MICH ABGESICHERT DAS ER WIRCKLICH WEG FAHRT: EINE SCHEIBE HAB ICH NOCH ABER EINE DICHTUNG BRAUCH ICH : WIE TEUER IST SO EINE BEI VW: WEISS DAS EINER: DANKE IM VORRAUS:
Verfasst: Fr 20. Jul 2007, 23:30
von Rocco-Jochen
wäre nett wenn du mal die großscheibtaste, auch shift lock genannt drücken könntest beim schreiben, das entspannt die augen. und mal absätze machen.
zu deinem problem: welche scheibe genau? ich nehme an die hintere wenn du beule and er c säule hast. die kostet 35 euro plus MWSt.
Verfasst: Sa 21. Jul 2007, 09:57
von Kerstin
nimm dir n anwalt!
hatte so eine Begegnung auch schon mal und da gabs gar keine fragen, die Polizei sagte wer rückwärts fährt hat besondere Sorgfaltspflicht und müße 3 mal schauen bis er fährt, wie Sascha schon sagte.
und beim LKW heißt das tatsächlich das ein Einweiser da sein muß bei jedem rückwärts fahren!!
ist keiner aus der Firma oder Beifahrer da muß der Fahrer nen Fußgänger anlabern!
Verfasst: Sa 21. Jul 2007, 12:13
von Maik
falsch beim rückwärtsfahren mit lkws muss kein einweiser da sein.das ist nur bei der bundeswehr und hilfskräften wie der feuerwehr so.
wenn der rückwärtige verkehrsraum durch ladung oder fehlendes heckfenster nicht einsehbar ist wird empfohlen sich einen sicherungsposten jedoch kein einweiser hinzu zu ziehen,der hat dann die aufgabe den lkw anzuhalten wenn etwas im weg ist.
ist niemand da den ich hinzuziehen kann muss ich halt unter größt möglicher vorsicht zurücksetzen und halt möglichst langsam.denke die sache liegt ist hier so das jeder seinen eigenen schaden zahlt.
Verfasst: Sa 21. Jul 2007, 12:50
von Kerstin
Haftungsverteilung beim rückwärts Rangieren
Ein Lkw-Fahrer haftet für die Beschädigung eines Pkws, wenn er auf einer dicht befahrenen Straße ohne Einweiser und Warnblinkanlage rückwärts rangiert. Dem geschädigten Pkw-Fahrer ist jedoch ein Haftungsanteil von einem Drittel anzulasten, wenn er hinter dem Lkw nicht in ausreichendem Sicherheitsanstand angehalten hat, obwohl die Verkehrslage für ihn unübersichtlich und die Absicht des Lkw-Fahrers nicht eindeutig erkennbar war.
Verfasst: Sa 21. Jul 2007, 14:08
von Noxin
Aufgrund von StVO § 9 (5), in welcher der Gesetzgeber "gegebenenfalls" einen Einweiser fordert, schließe ich mich Maik (im Groben) an.
Die Schuldfrege hängt hier wohl sehr von der Situation und der Beschaffenheit des LKW im bezug auf die Rundumsicht ab.
@Kerstin: Deine Aussage kann ich so nicht nachvollziehen. Deiner Argumentation zur Folge trifft einen Autofahrer, welcher mit 250km/h ungebremst auf einen rangierenden Lastkraftwagen auffährt, in JEDEM Fall nur eine Drittelschuld. Kenne ich so nicht...auf welcher Rechtsgrundlage soll das denn beruhen ?
Beste Grüße
Jochen
P.S.@Resbull: Gas geben und gleichzeitig Hupen ? Hoffentlich hast du den Polizisten das nicht so geschildert....irgendwie klingt das unvorteilhaft

Verfasst: Sa 21. Jul 2007, 19:12
von Mr.Burnout
Nimm dir nen Anwalt !!!!
sonst hast du da gleich verloren....
Gruß
Stefan
Verfasst: So 22. Jul 2007, 07:41
von miche
ich mach grad den lkw schein, und man braucht immer nen einweiser! ist ja auch logisch weil man nicht gerade hinter das fahrzeug sehen kann.
mfg miche
Verfasst: So 22. Jul 2007, 08:18
von Noxin
miche hat geschrieben:ich mach grad den lkw schein, und man braucht immer nen einweiser! ist ja auch logisch weil man nicht gerade hinter das fahrzeug sehen kann.
mfg miche
Auf welcher Rechtsgrundlage soll das beruhen ? Von "immer" habe ich noch nie gehört.
Oder machst du den Schein evtl. beim Bund ? Für Rettungsdienste, Bundeswehr und andere Vereine gibt es intern natürlich abweichende Vorgaben welche jedoch nichts mit der StVO zu tun haben.
Verfasst: So 22. Jul 2007, 09:54
von Kerstin
[quote="Noxin"]
ich denke mal mit 250km/h ist eher was anders! hab ich auch so nicht geschrieben!ich glaub auch nicht das irgendwo in der stadt einer 250km/h fährt.
aber wenn da einer mit 250km/h ankommt brauch der keine ansprüche mehr stellen, es seih denn der hat verwante die nach nem tod des fahrer´s was wollen, diese werden logischer weise nix bekommen.
rangierabstand steht meist auf den lkw´s wohl drauf, wenn der lkw dann rangiert muß der abstand stimmen ist klar, aber wenn einer rückwärts in einen einfahrt will die auf einer öffentlichen strasse, MUß er einen Einweiser haben!!!!!
hab auch gelesen das bei feuerwehr und krankenwagen es sein muß, warum auch nicht?obwohl..., bei schaden mit solch einem sowieso alles egal ist, die zahlen im seltensten fall den schaden den die verursachen.